Kindesunterhalt - Sohn wird 25

  • Hallo bekomme volle Em-Rente befristet bis November 2022. Das ist eine Arbeitsmarktrente, weil ich keinen Teilzeitjob mehr finde. Ansonsten hätte ich eine halbe Rente bekommen und den Rest als Gehalt. Nun meine Frage: Mein 24-jähriger Sohn studiert und macht gerade seinen Master und fordert aufgrund dessen natürlich Unterhalt. Ich bekomme aber nur knapp 770,- € Rente und wohne mit meiner zweiten Frau zusammen, ansonsten würde ich noch Grundsicherung bekommen. Muss ich dennoch Unterhalt zahlen? Ich möchte nicht, dass meine Frau noch hinzugezogen wird. Auch sie hat nur eine Rente von knapp 1200 €. Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt.

  • Hi,


    nein, das muss der Sohn schon alleine stemmen, über Bafög oder aber auch Job oder Studienkredit. Deine Frau ist nicht verpflichtet, das "fremde" Kind zu unterhalten. Zwar kann der Unterhaltsanspruch bei einem Zusammenleben mit neuem Partner/Ehepartner grundsätzlich auch herabgesetzt werden. Das gilt einerseits aber nur für priviligierte Kids, und priviligiert ist dein Sohn schon lange nicht mehr, andererseits, selbst wenn das noch der Fall wäre, müsstest du nicht zahlen, einfach, weil dein Selbstbehalt geringer ist als die Grenze, auch unter diesen verschärften Bedingungen.


    Herzlichst


    TK

  • Dann frage ich mal anders, warum hast du denn den Unterhalt bis zum Tag X gezahlt und dann nicht mehr?

    Gabe es einen Unterhaltstitel?


    VG frase

  • Ja, es gibt einen Unterhaltstitel. Und meine Exanwältin wollte den Unterhaltstitel zurückfordern und deshalb habe ich jetzt den ganzen Stress mit dem Gegenanwalt.

  • Ist der Titel denn noch wirksam? War er zeitlich begrenzt, bis Ende der ersten Ausbildung? Ich war angesichts des Alters des Sohnes davon ausgegangen, dass kein Titel mehr in der Welt ist. Dir ist schon klar, dass mit einem Titel, der noch Wirksamkeit entfaltet, jederzeit vollstreckt werden kann? Also dein Konto dicht gemacht werden kann? Was ist der genaue Wortlaut des Titels?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Erkundige dich doch mal bei dem für dich zuständigen Amtsgericht, ob dir


    VKH (Verfahrenkostenhilfe) zusteht. Wenn sich deine finanzielle Situation die nächsten 4 Jahre nicht ändert, wirst du nichts zurückzahlen müssen. Einfach mal aufklären lassen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Erstmal Rente bis 2022 und ich schätze danach noch weiter, weil sich mein Gesundheitsstatus nicht bessert. Aber die vier Jahre sind dann noch nicht geklärt. Vielleicht wäre es doch besser, wenn ich mir wieder einen Anwalt nehme. Oder wie seht Ihr das?

  • Kann ich meinen Sohn eigentlich auch auffordern, Bafög zu beantragen? Wie gesagt, er hat seinen Bachelor und macht jetzt den Master seit eineinhalb Jahren. Müsste irgendwann mal fertig sein. Spielt das beim Bafögantrag eine Rolle, wenn seine Mutter recht viel verdient?

  • Hi,


    natürlich kannst du ihn auffordern. Nur, das sagt ihm doch auch der Anwalt, Vielleicht hat er auch doppelt kassiert, keine Ahnung. Noch bis vorhin war ich der Ansicht, dass du keinen Anwalt benötigst. Jetzt ist aber ein Unterhaltstitel in der Welt (möglicherweise), da sieht das anders aus. Da würde ich einen Anwalt empfehlen, einfach, damit sich bei dir keine Schulden anhäufen. Und nimm bitte den Titel mit, damit der Anwalt sich den anschaut und dann dafür Sorge trägt, dass er aus der Welt kommt. Eventuell muss auch eine Vollstreckungsabwehrklage angeleiert werden, kann ich im Augenblick in Ermangelung detaillierter Kenntnisse über den Fall nicht abschätzen. Aber eines ist klar: ein Titel, der zu bedienen ist, aber nicht bedient wird, das ist immer eine Zeitbombe. Da ist Eile geboten.


    Herzlichst


    TK

  • Sorry, aber ich hab keinen Unterhaltstitel vorliegen, habe immer nur gehört, dass der besteht. Kann ich den irgendwo anfordern? Ich habe ein Girokonto mit meiner Frau zusammen, wo mein Geld und Ihr Geld drauf kommt. Davon gehen dann alle Kosten ab, wie Miete und sonstige Lebenserhaltungskosten. Können die das ganz dichtmachen? Vielen Dank für die Antwort.

  • Hi,


    ja, das können sie. Du hast irgendwann mal eine Ausfertigung des Titels bekommen. Das kann ein Urteil vom Gericht sein, das kann im Rahmen der Scheidung entschieden worden sein oder aber - hast du irgendwas beim Jugendamt unterschrieben? Also, durch Hörensagen entsteht kein Titel. Greif mal zu den Unterlagen und blättere.


    Herzlichst


    TK