von der Homepage eines Anwalts -Spezialgebiet Elternunterhalt:
Unbegründetes Auskunftsverlangen – Erste Erfahrungen mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
- Problematisch scheint im Moment die Umsetzung des Angehörigen-Entlastungsgesetz durch den Sozialhilfeträger zu sein. Tatsächlich werden in Unkenntnis des neuen Gesetzes mitunter noch Rechtswahrungsanzeigen verschickt, mit denen Auskunft über das Einkommen und Vermögen nicht nur des Elternunterhaltspflichtigen, sondern auch dessen Ehepartners verlangt wird. Dies ist unzulässig.
- Teilweise wird auch trotz Kenntnis des zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetzes Auskunft nach alter Gesetzeslage Auskunft verlangt mit der Begründung, dass die Leistungserbringung für den Bedürftigen im vergangenen Jahr begonnen habe. Auch dies ist unzulässig.
- Schließlich wird entgegen dem Wortlaut des neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz, wonach zu vermuten ist, dass der Unterhaltsberechtigte ein unter 100.000,- EUR liegendes Jahreseinkommen hat und damit nicht zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet ist, ohne Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte Auskunft von ihm über sein Einkommen und indirekt – durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids – auch über das seines Ehepartners verlangt. Dies ist ebenfalls nicht zulässig.
was ist richtig, was könnte falsch sein?