Hi,
vielleicht kann mir mal jemand kurz auf die Sprünge helfen. Sohnemann, minderjährig bei mir lebend, muss für einen Prozess PKH beantragen. Er muss Auskunft über seine Verhältnisse geben und ich als Mutter und Unterhaltspflichtige auch. Soweit so klar.
Aber wie ist das mit meinem Mann, der nur der Stiefvater ist, nicht der leibliche. Muss ich dessen Einkommen in meinem Auskunftsbogen angeben, oder nicht? Er ist ja meinem Sohn gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet und ich habe eigenes Einkommen.
Lieben Dank schon mal
sternenstaub