Hallo Zusammen, mich interessiert folgende Situation:
A und B leben getrennt, allerdings in Ehewohnung. Nach Zuteilungsverfahren der Ehewohnung zur Alleinnutzung von A (A gehörte Wohnung schon vor der Ehe) bekommt A das große SChlafzimmer zugesprochen, B das Gästezimmer. Bad und Küche sollen zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden. B wird angewiesen, sich eine Wohnung zu suchen, allerdings ohne Frist und sich bis dahin ruhig zu verhalten.
Erst sieht B es nicht ein, dass große Schlafzimmer sofort auszuräumen. A gibt B Zeit von einem Wochenende, verbringt Wochenende ausser Haus, damit B in Ruhe ausräumen kann. Nach dem Wochenende räumt A alle persönlichen Dinge in das große SChlafzimmer und bringt ein richtiges Schloss an die Tür an (das hat Richter A auch so empfohlen!)
Zwei Tage später kommt A von der Arbeit, will in das Zimmer. Die Tür ist eingetreten und die Schallplattensammlung ist weg.
A ruft die Polizei die alles aufnimmt. A zeigt an. B gibt Tat zu, rückt die Schallplattensammlung nach 3 Wochen wieder heraus.
Zwei Fragen:
Welche Strafe kann B erwarten?
B beantragt Trennungsunterhalt von A = ist mit dieser mit der Tat verwirkt?