Verwirkung Trennungsunterhalt aufgrund Einbruch und Diebstahl?

  • Hallo Zusammen, mich interessiert folgende Situation:


    A und B leben getrennt, allerdings in Ehewohnung. Nach Zuteilungsverfahren der Ehewohnung zur Alleinnutzung von A (A gehörte Wohnung schon vor der Ehe) bekommt A das große SChlafzimmer zugesprochen, B das Gästezimmer. Bad und Küche sollen zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden. B wird angewiesen, sich eine Wohnung zu suchen, allerdings ohne Frist und sich bis dahin ruhig zu verhalten.

    Erst sieht B es nicht ein, dass große Schlafzimmer sofort auszuräumen. A gibt B Zeit von einem Wochenende, verbringt Wochenende ausser Haus, damit B in Ruhe ausräumen kann. Nach dem Wochenende räumt A alle persönlichen Dinge in das große SChlafzimmer und bringt ein richtiges Schloss an die Tür an (das hat Richter A auch so empfohlen!)

    Zwei Tage später kommt A von der Arbeit, will in das Zimmer. Die Tür ist eingetreten und die Schallplattensammlung ist weg.

    A ruft die Polizei die alles aufnimmt. A zeigt an. B gibt Tat zu, rückt die Schallplattensammlung nach 3 Wochen wieder heraus.

    Zwei Fragen:

    Welche Strafe kann B erwarten?

    B beantragt Trennungsunterhalt von A = ist mit dieser mit der Tat verwirkt?

  • Hallo Timekeeper,

    da es leider nicht um mich geht, kann das mir mein Anwalt leider nicht sagen. A ist ein Familienmitglied. Was A´s Anwalt dazu sagt, weiß ich nur von den Erzählungen: der will TU abwenden und sagt A, dass ihr nichts zusteht.

    Die Trennung geht nun schon so lange - und A geht das ganze langsam an die Substanz - so an die Substanz, dass A am liebsten alles bezahlt, hauptsache es hört endlich auf! :-(


    Ich dachte, jemand hier im Forum hat ähnliches erlebt und könne seine Erfahrung mitteilen.

    Dennoch:

    danke!

    LG Frida

  • Hallo Frida,


    gibt es zwische A und B ein Mietverhältnis?

    Wenn A die Wohnung gehört und das auch schon vor der Ehe war, dann gilt hier § 985 BGB.

    A sollte B jetzt eine Frist setzten, bis wann er ausgezogen sein muss.

    Gut wäre hierzu einen Anwalt einzuschalten, der die rechtliche Situation richtig beurteilen kann.


    VG frase



  • Hallo,


    Eine Verwirkung des TU kann ich mir hier nicht vorstellen.


    Letztendlich scheint es nur um Sachbeschädigung zu gehen.


    Ein Grund von Verwirkung könnte ein persönlicher Angriff von B an A sein.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo, meine Meinung ist, dass nur ein Anwalt helfen kann, ich hatte eine ähnliche Situation, alles wurde mit Hilfe eines Anwalts gut zu meinen Gunsten entschieden