Elternunterhalt schulden Geschwister anteilig nach § 1606 Abs 3). Nach dem Angehörigenentlastungsgesetz kann der Sozialhilfeträger aber nur einen Rückgriff auf die Kinder machen, welche ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro haben.
Um die Quote für die reichen Geschwister zu senken, könnten die Kinder unter der Grenze ihren Quote erhöhen.
1. ist das legitim?
2. aus der Praxis: Wird es verschiedene Fragebögen geben für die "armen" und die "reichen" Kinder?