Hallo,
ich befinde mich gerade im Trennungsjahr von meiner Ehefrau und zahle Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt für meine Ex-Frau, soweit auch alles in Ordnung.
Mein für die Unterhaltsberechnung zugrunde gelegtes gemitteltes Einkommen der letzten 12 Monate bestand aus meinem Grundgehalt und freiwilligen Leistungen in Form von Prämien und Überstundenausgleich (keine Provisionen o.ä.), dieser Teil machte ca. 10 % vom Nettogehalt aus.
Von der Geschäftsführung wurden jetzt ab sofort und voraussichtlich für den Rest des Jahres alle freiwilligen Leistungen aufgrund der Corona Krise und damit weggefallener Aufträge und Projekte gestrichen. Mein Nettogehalt ändert sich somit von bisher (Durchschnittswert 12 Monate) ca. 3100 auf 2750 Euro.
Kann ich für die Berechnung des Trennungsunterhalts für meine Frau bzw. den Kindesunterhalt zumindest für dieses Jahr bzw. solange die freiwilligen Leistungen nicht wieder bezahlt werden, das geringer Nettoeinkommen ansetzen?