Wie ist das mit dem Unterhalt für mich und meinen Bruder geregelt?!

  • Guten Tag,


    ich bin momentan 19, habe mein allgemeines Abitur gemacht und beginne am 1.6 mein duales Studium mit einer Ausbildung!

    Mein Bruder ist 16 und beginnt am 1.8 auch seine Ausbildung.


    Mein Vater hat bisher wie gewohnt immer einen gewissen Betrag nach der Düsseldorfer Tabelle an meine Mutter gezahlt. Wir sind 3 Kinder in ihrem Haushalt und sie bekommt auch das ganze Kindergeld.

    Wo ich und mein Bruder jetzt in die Ausbildung gehen ändert sich ja etwas. Mein Vater hat mir das mal genauer erklärt und sagt dass er wegen unserer Ausbildung, meiner Mutter jetzt weniger Unterhalt zahlen muss. Vor ein paar Monaten aber hatte er mir mal gesagt dass der gekürzste Unterhalt von ihm dann jeweils auf unsere Ausbildungsgehälter addiert wird.


    Vor ein paar Tagen haben wir nochmal miteinander gesprochen, da meine Mutter meint dass sie dann von uns Geld abverlangen kann. Mein Vater will daraufhin mit Hilfe eines Anwalts beweisen dass das Kindergeld welches Sie bekommt fast vollkommen für das Versorgen eines Kindes ausreicht.


    So jetzt aber zum Problem: Da ich momentan auf ein Auto spare, war ich erst sehr begeistert von der Aussage meines Vaters dass ein Teil seines Unterhalts mir angerechnet wird. Vor ein paar Tagen hat er davon dann aber nichts mehr gesagt....


    Wie wird das denn sonst immer geregelt? Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht? Kann mein Vater ein Teil seines Unterhalts auf mein Gehalt setzen?`


    Liebe Grüße:

  • Hallo Xaruh,


    Grundsätzlich ist es eigentlich so, das du ab dem 18 Lebensjahr einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern hast, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kannst. Auch wenn du noch bei deiner Mutter lebst, ändert das nichts an diesem Umstand.

    Damit der Anspruch richtig ermittelt werden kann, müssen beide Eltern ihr Einkommen offenlegen.

    Dann wird dein Bedarf ermittelt, davon das KG und mögliche eigene Einküfte (hier Ausbikdungsvergütung) in Abzug gebracht.

    Nicht alles was du verdienst, wird aber abgezogen es gibt auch einen Freibetrag.


    Dein Vater muss deiner Mutter keinen Unterhalt mehr für dich zahlen, die Zahlung sollte an dich gehen.

    Auch deine Mutter müsste, je nach Einkommen, jetzt Unterhalt an dich zahlen, wenn Sie leistungsfähig ist.

    Da du noch bei Ihr wohnst, kann Sie dann natürlich Kosten für Unterkunft und Verpflegung von die verlangen.


    Welchen Anspruch du hast, kann man nur mit Hilfe der Einkommen deiner Eltern und deiner eigenen Einküfte ermitteln.


    VG frase

  • Hi,


    in Ergänzung, es geht ja wohl auch um deinen Bruder. Ich gehe mal davon aus, Da sieht es bis zur Volljährigkeit so aus: Von seinem "Azubi-Gehalt" sind 90 € abzuziehen, quasi ausbildungsbedingte/berufsbedingte Aufwendungen. Vom Rest sind 50% auf den Unterhaltsanspruch des Bruders anzurechnen, also auch da wird sich das verringern, was der Vater zahlen muss. Das gilt nur bis zur Volljährigkeit. Dann werden die Karten neu gemischt.


    Herzlichst


    TK

  • Ok auch danke für deine Antwort! Also habe ich grundsätzlich richtig verstanden, dass meine Mutter nun keinen Anspruch mehr auf den Unterhalt (den mein Vater zahlt) für mich und meinen Bruder hat?


    Ich kann mir bei ihrer Persönlichkeit schon vorstellen wie sie versuchen wird viele Abzüge von unserem Unterhalt zu machen, weil wir beide noch bei ihr leben.

  • Hi,


    nee, das hast du nicht richtig verstanden. Dein Bruder ist noch nicht volljährig, da hat der Vater an die Mutter zu zahlen. Du bist volljährig, da ist, sofern der Vater noch zahlen muss, an dich zu zahlen, die Mutter hat aber gegen dich einen Anspruch auf Kostgeld.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Xaruh,


    du bist volljährig und für deine Belange nun selber verantwortlich.

    TK hat es schon deutlich abgegrenzt, für deinen Bruder (der ist noch nicht volljährig) haben die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.

    Das musst du hier getrennt beachten.


    Da du natürlich noch bei deiner Mutter lebst, hat Sie auch die Möglichkeit dafür Kostgeld von dir zu verlangen.

    Man sollte hier nicht mit der Brechstange vorgehen, sondern die Sachlage in Ruhe besprechen.

    Es ist auch für deine Mutter eine Umstellung, wenn ein erwachsenes Kind plötzlich damit argumentiert, nun auch von Ihr Unterhalt zu fordern und gleichzeitig die bisherigen Zahlungen vom Vater nicht mehr bei Ihr eintreffen.

    Ein Tip den ich dir gerne noch mit auf dem Weg gebe.

    Denke mal darüber nach, wie du dein eigenes Leben unabhängig in Zukunft gestalten willst, ohne dabei von deinen Eltern subventioniert werden zu müssen.


    VG frase

  • Hi,


    noch etwas in Ergänzung. Du bist im Gegensatz zu deinem Bruder nicht mehr priviligiert. Das bedeutet, du stehst in der Unterhaltskette ganz hinten, was bei der Berechnung von Bedeutung sein kann. Und, der Unterhaltsanspruch gegen den Vater ist nach oben gedeckelt. Sollte rein rechnerisch ein höherer Anspruch als bisher raus kommen, was ja theoretisch möglich ist, so muss der Vater trotzdem nicht mehr bezahlen als bisher und das Kindergeld kommt nicht nur hälftig, sondern ganz zur Anrechnung. Abgesehen davon ist vorrangig zu überprüfen, ob ein Bafög Anspruch besteht.


    Herzlichst


    TK