Wohnvorteil beim gemeinsamen EFH

  • Noch eine Frage zum Wohnvorteil:


    -gemeinsames EFH (meine Frau und ich im Grundbuch jeweils zur Hälfte Eigentümer) in dem meine Frau und die beiden Kinder weiter wohnen sollen.

    -es sind noch Darlehen vorhanden, die Darlehensrate wurde jetzt erstmal auf ca 600 EUR reduziert

    -davon zahlen wir beide momentan noch die Hälfte



    Welcher Wohnvorteil wird für das Haus meiner Frau angerechnet? Der volle oder nur die Hälfte, da uns auch das Haus momentan noch zur Hälfte gehört?

  • Hallo,


    Die Immo gehört euch beiden je zur Hälfte.


    Sie müsste dir also für deine Hälfte eine Nutzungs-Entschädigung zahlen. Dadurch würde dein EK steigen.


    Die Frage ist wie ihr das mit der weiteren Finanzierung macht?


    edy

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  • also ich würde eine Nutzungsentschädigung bekommen und wird Ihrem Einkommen dann auch noch der Wohnvorteil angerechnet der ihr EK erhöht?

  • Hallo,


    Zu mindest im Trennungsjahr gibt es keinen Wohnvorteil, danach könnte er ihr EK erhöhen.


    Dir geht es um Trennungsunterhalt?


    edy

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  • Hallo,


    Danke für Eure antworten. Hat jemand von den Experten mal Lust, zumindest überschlagsartig den möglichen Unterhalt zu berechnen? Hab schon in den Unterhaltsrechnern einiges eingegeben, aber bei einigen Punkten ist mir nicht klar, was ich wo genau ansetzen kann...



    Daten

    -gemeinsames EFH, BJ 2009, Verkehrswert ca 350k Euro, 130 qm Wohnfläche

    -Restschuld 120k

    -monatliche Täte 600 Eur (wird momentan zur Hälfte von mir und meiner Frau bezahlt)

    -2 Kinder (13+16 Jahre)

    -Mein Nettoeinkommen 3450eur (aktuell noch Steuerklasse III)

    -Nettoeinkommen Frau 950 Euro (Steuerklasse V)

    -Einkommensteuervorauszahlung Quartal 450 euro / 150 mtl (wird ebenfalls zur Hälfte von mir und meiner Frau bezahlt)

    -Kreditrate (nicht Immobilie) aus gemeinsamer Ehe noch, 500 Eur mtl (wird von mir weiter bezahlt)


    Wie wir das mit dem Haus machen weiß ich noch nicht. Ziel wäre es, das meine Frau und Kinder im Haus bleiben können. Wir haben vereinbart, dass wir die Raten zumindest im Trennungsjahr teilen, möchte aber auch nicht ewig weiterzahlen, da ich ja nichts davon habe (nur 1/2 Anteil im Grundbuch). Auszahlen kann sie mich nicht.


    Was wären denn generell vernünftige, praktikable Lösungsvorschläge für das Haus? Bin da leider noch auf keinen vernünftigen Plan gekommen...

  • Hallo,


    Ich denke in Steuerklasse 1 wird dein Netto auf ca. 3000€ sinken.


    Die Frau hat dann nach Steuerklassen Wechsel evtl. 800€


    Kindesunterhalt könnte für beide Kinder zusammen bei 800€ liegen.


    Trennungsunterhalt dürfte bei 700€ liegen.


    Beim Haus würde ich mich auf an einen Verkauf einstellen.


    edy

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  • Netto bei mir im nächsten Jahr durften ca 2950 liegen, OK


    Bei meiner Frau sind es dann ca 1100 mit I bzw 1150 mit Steuerklasse II. WIie kommst Du auf 800?


    Trennungsunterhalt kommt mir relativ hoch vor. Ich hab bisher wie folgt getechnet


    3.450 netto

    -173 pauschal 5%

    -500 Kredit

    -75 halfte ESt Vorauszahlung

    -280 Hälfte Darlehen haus

    =2422 euro


    Kindesunterhalt je 420 = 840 Euro


    =1582 Eur



    Frau

    950 netto

    -48 5%

    -280 Darlehen

    -75 ESt Vorauszahlung

    547 Eur


    Differenz 1582 - 547 = 1035


    3/7 davon 443 Eur (wobei ich da unter dem Selbstbehalt wäre, hier hab ich Angaben von 1200 und auch 1280 gefunden - was ist korrekt? Unterhalt für die Frau dann 382 bzw 302 euro...


    Ist das vom Ansatz her korrekt? Oder hab ich einen massiven Fehler in meinem Rechenweg?



    Was mir nicht klar ist, wie sich im Trennungsjahr jetzt noch das Wohnen im EFH bei meiner Frau bzw mit auswirkt a..?

  • Hallo,


    ok, meine Angaben waren nur ein grober Überschlag.


    Zum Vorgang:


    Dein Netto wird bereinigt, danach wird der KU abgezogen.


    Dann wird dein verbleibendes Netto + das bereinigte Netto deiner Frau addiert.


    Vom den addierten Netto soll jeder ca. die Hälfte bekommen.


    Dein SB gegenüber der Frau 1280€


    edy

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  • Beim Haus würde ich mich auf an einen Verkauf einstellen

    Das müssen wir mal sehen, tendenziell fährt meine Frau mit den Kindern mit den Darlehensraten von jetzt ca 600 Eur günstiger - dafür kriegt sie am Ort keine 3 Zimmerwohnung (Kaltmiete), max eine Bruchbude.


    Was gäbe es denn sonst für sinnvolle Optionen?


    Ich bleibe weiterhin Eigentümer, sie zahlt die Raten allein, bei einem evtl späteren Verkauf erhalte ich anteilig einen Teil des Verkaufserlös (anteilig im Sinn, dass der von ihr allein bezahlte Anteil entsprechend verrechnet wird)


    Wir verrechnen die Entschädigung mit dem Unterhalt (bzw später wird der Wohnvorteil hinzugerechnet bei ihrem Einkommen was ja ebenfalls zu weniger unterhalt führt)


    Hab mal gelesen, das Haus vollständig auf die Kinder zu überschreiben - aber da sehe ich keinen Vorteil drin...


    Meinen Anteil vom Haus gg den Unterhalt aufzurechen geht nicht so ohne weiteres wie ich gelesen hab

  • Hi,


    welche Vorgehensweise sinnvoll ist, das kommt auf die individuelle Lebensplanung an. Und die kann sich auch ändern. Die Rate, die im Augenblick geschuldet ist, die ist in der Tat gering. Da ist es wahrscheinlich sinnvoll, es erst einmal dabei zu belassen, sofern die Frau die Rate alleine tragen kann und auch den Unterhalt des Hauses.


    Es ist zwar nicht möglich, Kindesunterhalt mit anderen Ansprüchen zu verrechnen, denn man kann nicht Äpfel mit Birnen vermischen und die Kinder sollen ja nicht instrumentalisiert werden zur Vermögensbildung bei den Eltern. Das sollte einleuchten.


    Aber, anders sieht es natürlich bei Unterhalt für Ex-Partner aus, Da kann man sich auf eine Verrechnung oder Anrechnung einigen, bzw. die Verpflichtung eingehen, einen Abtrag alleine zu tätigen. Das wäre bei euch zumindest im Augenblick wohl eine sinnvolle Lösung. Zumindest für die Trennungsphase. Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen lieben Dank für Eure Antworten, hilft mir auf jeden Fall schonmal weiter.


    Kann mir jemand noch kurz Auskunft über die Nutzungsentschädigung im Trennungsjahr geben? Edy hat ja geschrieben, im Trennungsjahr gibt es keinen Wohnvorteil. Geht die Nutzungsentschädigung von der ortsüblichen Miete für das Objekt aus?


    Kann man das direkt mit dem Ehegattenunterhalt verrechnen? Letztlich ist das ganze doch ein Nullsummenspiel - auf der einen Seite erhöht es mein Einkommen, ich müsste mehr Unterhalt zahlen, bekomme das Geld aber wieder von meiner Frau bzw. lande dann sowieso wieder beim Selbstbehalt von 1280 Euro...


    Und letzte Frage zu Ostern :)


    Ist meine Berechnung mit der Bereinigung so in Ordnung, sprich sind meine Abzüge korrekt?


    • Darlehensrate Haus
    • Kredit
    • ESt Vorauszahlung
  • Hallo,


    Mit der Darlehensrate ist das so eine Sache. kommt darauf an wie ihr weiterhin finanziert.


    Im Trennungsjahr wird wohl die komplette Kreditrate dann weiterhin nur die Kreditzinsen angerchnet.


    Wie ihr was mit den Zahlungen macht ist eure Sache, es sollte natürlich genau abgrenzbar sein, was für was gezahlt wurde. Was spricht bei einem Dauerauftrag gegen eine hin und her Überweisung?


    ESt-Vorauszahlung wird dem Netto mindert das Netto.


    edy

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  • Das nach der Scheidung bei den Darlehensraten nur noch die Zinsen anerkannt werden bei der Bereinigung des Einkommens hab ich schon gelesen

    Mein Plan wäre ja sowieso, das wir die Teilung der Baufi jetzt im Trennungsjahr machen, anschließend muss sie allein weiterzahlen. Wie man das eigentumsmäßig machen weiss ich noch nicht genau. Ich hätte gedacht, dass man die Restschuld zum Zeitpunkt der alleinigen Begleichung durch meine Frau festhält und dann bei einem ggf iwann stattfindenden Verkauf entsprechend berücksichtigt. Ich bin der Meinung, das sie und die Kinder durch die niedrige Rate immer noch günstiger fahren als mit einer Mietwohnung.


    Die Anrechenbarkeit des Zinsanteils greift aber nur für Immofinanzierungen oder? Ich hab ja auch noch die 500 euro Rate von normalen Darlehen an der Backe - das kann ich weiterhin voll ansetzen oder?


    Ich möchte das natürlich auch immer transparent mit den Überweisungen gestalten, also kein Problem mit hin- und herüberweisen. Das Nullsummenspiel bezog sich ja von mir nur auf das Gesamtergebnis.

  • Mittlerweile hab ich vom Anwalt auch die Berechnung für den Unterhalt erhalten. Edy hat ja eingangs geschrieben, dass im Trennungsjahr kein Wohnvorteil berechnet wird - diesen hat der Anwalt meiner Frau aber bei Ihrem Einkommen hinzugefügt. Da es aber m.E. letztlich auf das gleiche rauskommt, ob Wohnvorteil oder Nutzungsentschädigung lass ich das erstmal so...


    Ich hätte noch zwei Frage mit Bitte um Beantwortung:


    (1) Im Trennungsjahr wird ja nicht der objektive Wohnwert der tatsächlichen Immobile angerechnet sondern ein "subjektiver Wohnwert" für eine "angemessene" Wohnung. Nach welchen Regeln wird dieser ermittelt? Ich vermute mal bestimmte Normgröße einer Wohnung für Anzahl der Personen und ein fiktiver Mietpreis je qm. Was ist ein angemessene Größe für einen Erwachsenen und zwei Kinder und welcher Mietpreis wird hier üblicherweise herangezogen (ortsüblicher Mietspiegel)?


    (2) Nach dem Trennungsjahr wird dann ja der objektive Mietwert herangezogen. Wie wird dieser ermittelt - ebenfalls tatsächliche qm x Mietpreis Mietspiegel?

    Und das wichtigste für mich: Wird hier beispielsweise ein Mietpreis von 1.000 EUR ermittelt - wird dann meiner Frau die Hälfte angerechnet, weil das Haus noch beiden zur Hälfte gehört oder der volle Preis? Hier ist mir die Berechnung / Ansatz leider nicht klar


    Vielen Dank schonmal!

  • Hallo,


    Angemessen kann die Wohnung sein, die sie sich bei ihren zukünftigen finanziellen Verhältnissen leisten kann,


    Nach der Trennung kann der ortsübliche m2-Preis (für gleiche Objekte) genommen werden.


    Der Wohnvorteil ist ähnlich wie eine "kostenlose" Wohnung.. Ich denke hier ist ja nur eine Hälfte "kostenlos".


    edy

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