Allein Eigentümer Wohnung

  • Hallo zusammen,


    Ich besitze eine Immobilie die ich ca. 20 Jahre vor der Ehe gekauft habe. Die Immobilie muss ich noch ca. 10 Jahre abbezahlen. Seit 5 Jahren bin ich verheiratet habe aus der Ehe einen Sohn.

    Mein Frage ist was muss ich an meie Frau von der Immobilie abgeben? Die 5 Jahre die wir zusammen leben, die Summe die ich in der Zeit abbezahlt habe. Muss ich den Wertsteigerung der letzten 5 Jahre auch auszahlen? Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Gruß

  • Hi,


    wenn die Frau einen Zugewinnausgleich geltend macht, dann steht ihr dieser hälftig für die Zeit von Eheschliessung bis Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages zu. Dazu gehört dann auch die Wertsteigerung der Eigentumswohnung für diesen Zeitraum.


    Herzlichst


    TK

  • Unterhalt für sie und Kind dazu noch Zugewinnausgleich das alles zu bezahlen von Einkommen 2000 EUR ist nicht möglich. Dazu zahle ich jeden Monat den Kredit 500 EUR für die Immobilie. Werde ich dann gezwungen die Wohnung zu verkaufen um sie auszuzahlen?

  • Hallo rcandreas,


    wie wird die Immobilie denn aktuell genutzt?

    Es geht nur um die Wertsteigerung in der Ehezeit, davon dann die Hälfte als Zugewinn für deine noch Frau.

    Hier kann man sich doch bestimmt einigen. Eine Ausgleichszahlung muss ja nicht sofort erfolgen.


    VG frase

  • Wir nutzen Sie zurzeit zusammen. In den 5 Jahren haben wir da kein Geld reingesteckt. Wie gesagt ich habe die Immobilie vor über 20 Jahren erworben. Ich kann das nicht verstehen dass ich den Wertsteigerung der letzten 5 Jahre auszahlen muss. Seid ihr euch da sicher?

  • Hi,


    Ehegattenunterhalt ist doch nur für eine relativ kurze Zeit zu zahlen. Bei der kurzen Ehedauer gehe ich mal kühn davon aus, dass nach einem Jahr der Trennung schluss ist. Und - es kommt nicht darauf an, was du während der Ehe abgezahlt hast, es kommt darauf an, welche Wertsteigerung die Immobilie erfahren hat.


    Herzlichst


    TK

  • Hey,


    will deine "Exfrau" denn in deiner Wohnung bleiben?

    Wo lebst du denn dann?

    Dir steht auch eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn du ausziehst.

    Es gibt verschiedene Modelle und es kommt immer darauf an, was man erreichen will und wie der "Expartner" das sieht.

    Ihr habt in den 5 Jahren gemeinsam dort gelebt und gewirtschaftet.


    Warum hast du ein Problem mir der Wertsteigerung?

    Ich kann das nicht verstehen dass ich den Wertsteigerung der letzten 5 Jahre auszahlen muss. Seid ihr euch da sicher?

    maximal die Hälfte davon, die andere Hälfte der Wertsteigerung gehört ja dir.


    Wenn ihr völlig getrennt seit, dann kannst du deiner Exfrau die Wohnung auch vermieten.

    Problem, die Miete steigert dann dein Einkommen, was beim Unterhalt nicht von Vorteil wäre.

    Ich würde einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen.


    VG frase

  • 1. Die 10 Besonderheiten der Scheidung mit Haus im Alleineigentum eines Ehegatten.

    • Ist eine Ehepartner Alleineigentümer, bleibt das auch bei Scheidung so.
    • Der Eigentümer bleibt auch nach Scheidung im Haus wohnen.
    • Es ist möglich, dass der Nichteigentümer mit den Kindern das Haus zur Nutzung zugewiesen bekommt, auch für die Zeit nach Scheidung.
    • Der Alleineigentümer hat den Hauskredit allein zurückzuzahlen, auch wenn die Eheleute gemeinsam als Schuldner im Kreditvertrag stehen.
    • Das Hauseigentum eines Ehegatten führt bei Scheidung zu Zugewinnausgleich, wenn es in der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde. (Zugewinnausgleich ist eine Ausgleichszahlung für den Vermögenszuwachs in der Ehe.)
    • Das Haus im Alleineigentum eines Ehegatten kann zu Zugewinnausgleich führen, wenn es zwar vor Heirat gekauft, aber danach ausgebaut oder modernisiert wurde.
    • Ein geerbtes Haus fällt bei Scheidung grundsätzlich nicht in den Zugewinnausgleich. Hat ein Ehepartner das Haus geerbt und es später ausgebaut oder modernisiert, fällt nur die Wertsteigerung in den Zugewinnausgleich. Ein in der Ehe erhaltenes Erbe ist grundsätzlich nicht auszugleichen.
    • Der Alleineigentümer kann sein Haus vor Scheidung nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verkaufen.
    • Wenn der Zugewinnausgleich noch nicht geklärt ist, benötigt der Alleineigentümer auch für den Hausverkauf nach Scheidung die Zustimmung des geschiedenen Ehepartners.
    • Das gilt längstens für 3 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung.
    • Ein Ehevertrag bei Heirat kann helfen, den Streit über das Haus bei Scheidung zu vermeiden.


    Wenn ich das lese dann muss ich nur den Zugewinnausgleich bezahlen wenn ich die Wohnung modernisiert oder ausgebaut habe das trifft aber nicht zu. Sehe ich das falsch?


    Ich möchte natürlich in meiner Wohnung bleiben.

  • Hallo,


    Eine Wohnung/ Immobilie hat einen sogenannten Verkehrswert.


    Dieser kann steigen oder auch fallen.


    Eine Steigerung entsteht z.B. durch steigende Grundstückspreise, bessere Anbindung an Autobahnen, kurze Entfernung zum


    Einkauf usw.


    Der Verkehrswert kann fallen wenn z.B. erhöhter Fluglärm zu erwarten ist. Eine neue Autobahn zu nah an deinem Grundstück vorbei geht, Leute begehen "Landflucht" usw.




    • Wenn ich das lese dann muss ich nur den Zugewinnausgleich bezahlen wenn ich die Wohnung modernisiert oder ausgebaut habe das trifft aber nicht zu. Sehe ich das falsch?


    Der Wert der Wohnung kann auf verschiedene Weise steigen


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • frase, ich verstehe das Problem des Fragestellers auch nicht so ganz. Wenn denn eine Wertsteigerung binnen der 5-jährigen Ehe erfolgt ist (muss ja nicht sein), dann kommt die beiden Ehepartnern zugute. Wird in den Topf mit anderen Steigerungen/Verlusten geworfen und dann wird gerechnet. Geht ja nicht nur um die Immobilie, vielleicht ist ja auch ein Sparbuch da gewesen oder was weiss ich.


    Jedenfalls ist die Liste, die der Fragesteller da eingestellt hat, absoluter Blödsinn.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    der Fragesteller hat ein Problem mit der Berücksichtigung der Wertsteigerung für den Zeitraum der Ehe.

    Daher versucht er Antworten zu finden, die diese Wertsteigerung nicht in den Zugewinn einfließen lässt.

    Wir haben hier deutlich gemacht, das dem nicht so ist, seine Frage also nicht mit der gewünschten/erhofften Antwort beantwortet.

    In fünf Jahren könnten Immobilien sicher eine nicht unerhebliche Wertsteigerung erfahren, das hängt natürlich von vielen Umständen ab.

    Der Fragesteller wird hier sicher schon ein Ergebnis im Kopf haben.

    Ob dieses Ergebnis aber einem sachverständigen Gutachten stand hält ist spekulation.

    Ich verstehe den Fragesteller ja im Kern. Warum soll er die Wertsteigerung seiner Immobilie mit seiner Exfrau für die Ehezeit teilen.

    Diese Frage hätte er sich aber vor der Eheschließung stellen sollen und einen Ehevertrag oder andere Regelung treffen können.



    VG frase

  • Ich bleibe in der Wohnung, wie soll da der aktuelle Wert ermittelt werden? Wie soll ich meine ex auszahlen wenn ich noch mindestens 10 Jahre die Wohnung ab zahlen muss, dazu kommt noch der Unterhalt an die ex.

  • Hi,


    du müsstest ohne die Wohnung einen Mietzins zahlen. Ob da ein großer Unterschied ist, keine Ahnung. Und wieso Unterhalt an die Ex? Wie alt ist das Kind? Arbeitet sie nicht? Nun ja, der aktuelle Wert kann von einem Gutachter ermittelt werden, wenn man sich nicht einigt. Glaub mir mal, diese Situation haben wir öfters in Deutschland. Und, du hast ja auch einen Selbstbehalt, unter den musst du nicht gehen, wenn denn überhaupt Exenunterhalt gezahlt werden muss.


    Herzlichst


    TK

  • Ich bleibe in der Wohnung, wie soll da der aktuelle Wert ermittelt werden?

    Hallo rcandreas,


    hat denn schon einer der Parteien den Scheidungsantrag gestellt?

    Bisher wohnt ihr ja noch zusammen, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Hast du dich denn schon mit der Wertentwicklung der Immo beschäftigt?

    Grob kann man sagen, das in den letzten 5 Jahren eine Steigerung von bis zu 20% möglich war.

    Wenn du also 2015 z.B. einen Wert von 200tsd. ansetzt, dann sind 20tst. Wersteigerung möglich.

    Dann wären 10tsd. auszugleichen. Liegt die Steigerung bei 10% wären es auch "nur" 5tsd.

    Wert kann von einem Gutachter ermittelt werden, wenn man sich nicht einigt

    Betonung liegt auf einigt, hier kann man einiges an Geld sparen.


    VG frase

  • Frase, wie soll denn im Augenblick ein Scheidungsantrag gestellt werden? Man lebt zusammen, wirtschaftet noch zusammen, der würde kostenpflichtig so schnell abgeschmettert werden, so schnell kannst du gar nicht gucken.


    Über die Wertsteigerung/Wertminderung kann man doch auch nichts sagen. Weder grob noch fein. Und, die Immobilie ist doch nur ein Puzzlestein von vielen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    ich habe das ja nur mal aufgeworfen, damit der Fragesteller auch erkennt, das die "gemeinsame Zeit" noch läuft.

    Wenn er also nichts macht, dann steigt der Anteil des Zugewinss bei seiner Frau ja fein weiter.

    Kann ja auch sein, das die Immoblase jetzt platzt, dann könnte er mit der offiziellen Trennung noch warten.

    In Ermangelung der Informationen, was da wirklich läuft, kann man ja mal seine Gedanken schweifen lassen.

    Es gibt auch Trennungen, die beide Partner wollen, warum sollte da der Antrag scheitern?


    VG frase

  • Hi,


    der Antrag scheitert dann, wenn wie hier noch zusammen gelebt wird. Man kann vielleicht mit ein paar Monaten trixen, aber mit mehr nicht. Und zu Prozessbetrug rate ich nicht. Außerdem, nochmals: die Wertsteigerung des Hauses ist ja nur ein Element des Zugewinns, gibt ja noch andere Faktoren, vielleicht das verbrauchte Sparguthaben in der Ehe, welches am Anfang da war oder er hat Schulden bezahlt von ihr, was weiss ich. Und man weiss nicht, ob überhaupt Zugewinn geltend gemacht wird. Im Moment eiert der Fragesteller doch nur rum. Hat keine Vorstellung von dem, was kommt, liefert hier aber auch keine Fakten, so dass man mal rechnen könnte.


    Hoffentlich geht er bald zu einem Anwalt, vielleicht rückt er ja da mit den Fakten raus.


    Herzlichst


    TK