Hallo zusammen. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin seit vorrigem Jahr geschieden und muß für meine Tochter ( 16) Unterhalt zahlen da sie bei ihrem Vater geblieben ist. So weit so gut. Nun meine Frage : das JA hat den Unterhalt so berechnet das mir der Selbstbehalt von 1080 Euro bleibt. Das war im letzten Jahr. Aber da der Selbstbehalt auf 1160 Euro gestiegen ist muss dann das Amt den Unterhalt neu berechnen?
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Hi,
nen Annuschka, da gibt es keinen Automatismus. Das Jugendamt ist letztlich der Anwalt des Kindes. Du musst dich mit denen in Verbindung setzen. Existiert denn ein Titel? Hast du also eine Verpflichtungserklärung beim JA unterschrieben, und wenn ja, wie sieht die aus?
Herzlichst
TK
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Ja ich habe eine Erklärung unterschrieben über einen feststehenden Betrag ( statischer Unterhalt) in Höhe von 352€. Hab ich da überhaupt eine Chance weniger zu zahlen wenn der Selbstbehalt gestiegen ist? Da ich noch Miete von 400€ warm zu zahlen habe und noch die Scheidungskosten allein tragen muss bleiben mir zum Leben noch knapp 400€.
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Hallo Annuschka,
Das Amt wird sich wehren wollen, wenn ein Titel/Jugegendamturkunde besteht,
müsstest du ggf. auf Abänderung bitten/klagen.
edy
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Hallo edy,
Könntest du mir sagen ob das JA auch an meine Abfindung geht? Ende nächstes Jahr schließt meine Firma. Da ich nicht den vollen Unterhalt für meine Tochter zahlen kann kann dann das JA meine Abfindung dafür ranziehen? Und noch eine Frage ? sollte meine Tochter dann eine Ausbildung machen ab welcher Höhe zählt dann ihre Vergütung zum Einkommen? Leider tut mein Exmann alles dafür das sie keinen Kontakt mehr zu mir haben möchte. Ich habe schon viel über dieses Thema gegoogelt aber so richtiges habe ich nicht erfahren können. Vielen Dank im voraus
LG Annuschka
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Hallo Annuschka,
Abfindungen werden bei Verlust des Arbeitsplatzes auf einige Jahre umgelegt.
Da aber auch Abfindungen "Einkommen" sind, fließen sie auch (wenn auch gestreckt) in die Unterhaltsberechnung mit ein.
Wie alt ist die Tochter im ersten Ausbildungsjahr?
edy
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Hi,
das alles kann aber dahingestellt bleiben, letztlich ist der Titel zu bedienen. Die Tochter scheint ja schon älter zu sein. Ab 18 ändert sich ohnehin alles, es sei denn, eben der Titel geht über den Geburtstag hinaus. Ob es jetzt sinnvoll ist, hier ein Verfahren loszutreten, wenn eine Abfindung im Raum steht, ein eigenes Einkommen der Tochter, das ist schwer abzuschsätzen. Wahrscheinlich ist es sinnvoll, eine Neuberechnung vorzunehmen, sobald die Tochter in der Ausbildung ist oder volljährig. Keine Ahnung, was eher passiert.
Herzlichst
TK
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Sie fängt dieses Jahr mit der Ausbildung an und wird dann 17 Jahre alt. Werde wohl dann über das JA gehen müssen um bescheid zu wissen ob eigene Einkünfte bei ihr dann vorliegen. Das Jahr bis sie 18 ist werde ich auch noch überstehen. Dann bedanke ich mich erstmal für eure Unterstützung. Gibt es eigentlich noch andere Institute außer JA und Anwalt wo man sich Rat suchen kann?
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Hi,
wenn sie in der Zeit bis Volljährigkeit verdient, dann ist doch ganz einfach zu rechenen. Einkommen der Tochter - 90€- Hälfte des Verdienstes. Aber, es bleibt dabei, solange ein Titel existiert ....
Herzlichst
TK