Zusammen ziehen mit dem neuen Partner, beide zahlen jeweils Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,


    Mein Anliegen wäre,

    Ich ziehe demnächst mit meinem Lebensgefährten zusammen. Beide haben wir Kinder aus vorangegangenen Beziehungen und müssen Kindesunterhalt zahlen. Er für seine 15 Jahre alte Tochter und seines 9 jährigen Sohnes und ich für meine 16 Jahre alte Tochter. Wenn wir zusammen ziehen ( getrennte Konten bleiben) ändert sich dann in der Rechtslage hinbezüglich gemeinsames Einkommen, Selbstbehalt usw etwas?

  • Halllo,


    wenn nicht mindesten der Mindestunterhalt gezahlt wird, kann der Selbstbehalt gesenkt werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo


    Mangelfall = wenn du nach Zahlung des Mindestunterhaltes weniger als der Selbstbehalt bleibt (z.Zt. 1160€).


    Mindestunterhalt= mindest- Zahlbetrag für das Kind lt.Düsseldorfer Tab.


    edy

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