Hallo Zusammen,
meine Frau und ich werden uns scheiden lassen, sie hat auch schon eine neue Beziehung. Für unsere beiden Kinder wollen wir auf einen Rosenkrieg verzichten. Ich habe mich jetzt etwas eingelesen, aber aufgrund der Emotionalität des Themas doch noch die eine oder andere Frage, die ich doch lieber hier stellen würde, von Außen sieht man das immer nüchterner und genauer.
Die genaue Situation:
Verheiratet seit 12 Jahren, 2 Kinder mit 8 und 10. Ich als Polizist im öffentlichen Dienst, meine Frau in Festanstellung als Bankerin. Wir verdienen in etwa gleich, plus minus 100 Euro. Trennungsjahr läuft seit 3 Monaten, räumlich getrennt im Haus, das uns jeweils zu 50% gehört. Wir sind uns noch nicht einig, wer später das Haus übernimmt, da sich keine Partei sicher ist dass sie die andere Partei auszahlen kann. Der Kinder zuliebe würde ich ausziehen, allerdings sehe ich nicht ein dass ich meinen Nachfolger unentgeltlich einziehen lasse, für diesen Fall würde ich eine Miete verlangen. Wir sind uns einig dass wir, ebenfalls den Kindern zuliebe, die Scheidung so entspannt wie möglich vollziehen, wie es eben möglich ist wenn man durch einen anderen ersetzt wird. Daher wollen wir uns mittels Scheidungsfolgevereinbarung trennen, auch um unnötige Kosten und Zeit vor Gericht oder bei Anwalt zu sparen. Aktuell haben wir keinen Trennungsvereinbarung, wir leben beide im Haus und finanziell geht alles so wie bisher, also Verträge, laufende Kosten für die Kinder, Einkaufen usw.
Es besteht kein Ehevertrag.
Unterhalt für die Kinder dürfte klar sein, lässt sich mit der Düsseldorfer Tabelle auch leicht ausrechnen. Gerade beschäftigen mich folgende Fragen:
Unterhalt für den Ehepartner muss ich nicht zahlen, da wir ja gleich verdienen und das bereinigte Nettoeinkommen bei mir ja noch den Unterhalt für die Kinder berücksichtigt, also etwa 700 Euro weg. Damit verdient meine Frau dann auf einmal 700 Euro mehr als ich, muss sie dann etwa mir Unterhalt bezahlen, oder werden die etwaigen Mieteinnahmen von meinem Nachfolger dies dann aufwiegen, so dass wir wieder Gleichstand haben und bei Null sind?
Und wie verhält es sich mit dem Haus? Wenn ich mit 50% im Grundbuch stehe und wir finanziell beide gleich liegen, sowohl was Gehalt als auch Konto angeht, dürfte die Zugewinngemeinschaft kein Thema sein. Verliere ich irgendwelche Ansprüche, wenn ich ausziehe und lediglich die Miete vom neuen Partner meiner Frau kassiere? Ich bleibe auf jeden Fall im Grundbuch eingetragen, nur werde ich eben auf mein Wohnrecht dort verzichten. Sollte sich danach eine Streitsituation ergeben, kann ich vor Gericht dann eine Neubewertung der Wohnsituation beantragen?
Wie wäre der Ablauf bei einer Scheidungsfolgevereinbarung? Ein Muster habe ich schon im Internet gefunden, dieses spricht bei der Wohnung nur vom Nutzungsrecht, nicht aber vom Eigentumsrecht. Wenn ich meiner Frau das Nutzungsrecht zuspreche, hat dies irgendwelche Auswirkungen auf das Eigentumsrecht in negativer Form für mich? Dürfte eigentlich nicht der Fall sein, weil ich ja immer noch im Grundbuch stehe, aber als Polizist habe ich gelernt, dass Jura viele unerwartete Wege gehen kann.
Also würden wir die Scheidungsfolgevereinbarung ausfüllen, beim Notar beglaubigen lassen, einer von uns geht zu einem Familienanwalt, der nach einem Jahr die Scheidung einreicht, zusammen mit der Scheidungsfolgevereinbarung, das Gericht spricht die Scheidung aus und alles weitere geht seinen normalen Gang. Wäre das die kostenfreundlichste Variante? Wegen den Kindern liegt mir natürlich viel daran, dass wir uns einigermaßen friedlich trennen, weil sich unsere Wege wegen der Kinder immer wieder kreuzen werden. Des Weiteren liegt mir wie schon gesagt daran, dass wir die Kosten und den Zeitfaktor so niedrig wie möglich halten, denn der Anwalt ist meistens der einzige Gewinner in diesem Spiel.
Oder habe ich irgendwas gravierendes vergessen?
Vielen Dank für die Hilfe, der Text war jetzt etwas länger, aber das ist meine erste und letzte Scheidung, nochmal tue ich mir das nicht an mit "bis das der Tod Euch scheidet"