Nachehelicher Unterhalt selbstständige Frau

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin relativ frisch bei diesem Thema, daher hoffe ich hier auf etwas Licht im Dunkel.


    Folgende Voraussetzung:

    Mann und Unterhaltszahlender: Angestellt und dank Tätigkeit im Vertrieb stark variables Gehalt

    Frau, die auszieht und 2 Kinder (9/12) behält: Selbstständige Tierärztin mit mobiler Praxis


    Ich denke, der Trennungsunterhalt sollte dank einer Mediatorin gütlich zu lösen sein. Mein Vorschlag ist hier: Berechnung KU und TU aufgrund meines Grundgehalts und je nach wirtschaftlicher Lage und Bonuszahlungen ein Nachschlag, sofern ich meine Ziele erreiche (anders würde dir Rechnung mit meinem 2019er Gesamtgehalt nicht aufgehen).


    Nachehelicher Unterhalt:

    Meine Frau hat 1 Jahr nach der Geburt (in der Elternzeit ihrer vorherigen Festanstellung) die selbstständige Tätigkeit aufgenommen. Dies war nur möglich, da meine Eltern (im selben Haus lebend) die Kindesbetreuung übernommen haben. Die Tätigkeit ist über die Jahre immer mehr geworden und der Umsatz gut gestiegen. Jedoch ist meine Frau eine untalentierte Wirtschaftlerin und lt. Bilanz im Jahr 2018 wurde ein Gewinn vor Steuern von 6000 Euro ausgewiesen (Arbeitszeit ca. 20 - 30 Stunde pro Woche). Lt. vorläufiger BWA 2019 wurde es etwas besser - ca. 14.000 Euro im GJ 2019.


    Meine Frau geht jetzt davon aus - die Mediatorin hatte das auch so erwähnt - dass ihr nun für 1/3 unserer Ehejahre (11 Jahre = ca 4 Jahre) der normale Trennungsunterhalt zustehen und sie sich dann überlegen kann, ob die Tätigkeit genug abwirft.


    Kann jemand bestätigen, ob


    a) hier ein Rechtsanspruch darauf besteht oder ob es zumutbar ist, dass hier für die 20 - 30 Stunden Arbeitszeit eine vergleichbare festangestellte Tätigkeit als Tierärztin zu Grunde gelegt wird?

    b) man dies schon in einem Trennungsvertrag mit der Mediatorin bzw. Notar festlegen sollte oder ob hier gewartet werden muss, wie sich bis zur rechtskräftigen Scheidung die Situation verändert hat? Soweit ich weiß, muss dieser nacheheliche Unterhalt von meiner Frau dann eingefordert werden. Aber wie wird dieser dann - und von wem - kalkuliert?


    Ich möchte mich heute schon möglichst gut darauf vorbereiten, da ich auch einen Anteil aus dem Haus ausbezahlen muss.


    Falls jemand rechnen möchte: Mein Grundgehalt beträgt dann ab nächstem Jahr mit Lohnsteuerklasse 1 ca. 3500 Euro netto.


    Vielen Dank an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligen möchten.


    Alex

  • Hi,


    es ist immer kompliziert, wenn Gehälter variieren. Nicht, dass die Gesetze da schwierig gestaltet sind, es ist eben schwer, wie sich vorausschauend was entwickelt. Deshalb wird bei Selbständigen ja auch das Einkommen von drei Jahren hinzugezogen, nicht das Einkommen der letzten 12 Monate. Das wäre auch in deinem Fall eine Option, falls sich deine Idee nicht durchsetzt. Ebenso bei deiner Frau.


    Aber ich denke, das kann man regeln.


    Nun zu deinem Hauptproblem. Wie lange ist Unterhalt an die Ehefrau zu zahlen. Irgendwas muss die Frau da mißverstanden haben oder aber die Mediatorin hat keine Ahnung. Du wirst Trennungsunterhalt für ein Jahr zu zahlen haben, unabhängig, wann geschieden wird. Und das wars. Ich sehe im Augenblick keinen wirklichen Grund, davon abzuweichen. Man könnte angesichts der doch wohl recht langen Dauer der Ehe auch vereinbaren, dass Trennungsunterhalt bis zur Scheidung gezahlt wird, längstens für xy Monate über die 12 Monate hinaus. Das deshalb, damit die Scheidungsdauer nicht künstlich verlängert wird.


    Danach muss die Frau auf eigenen Beinen stehen. Deshalb interessiert es auch nicht, wie sie ihren Lebensunterhalt dann sicher stellt. Ob selbständig oder im Angestelltenverhältnis. Du merkst schon, in welche Richtung meine Überlegung geht. Lass dich nicht auf nachehelichen Unterhalt ein, da gibt es keine Rechtsgrundlage für. Sie felxibel mit Unterhalt bis zur Scheidung. Aber ein endloses Verzögern sollte auch ausgeschlossen sein.


    Noch etwas: du brauchst eh einen Anwalt, involviere den bereits jetzt, damit der Vertrag auch deinen Interessen gerecht wird. Diese Beratung darf ein Notar nicht machen, ob es überhaupt eines notariellen Vertrages bedarf, ich hab da so meine Zweifel. Kindesunterhalt kann gratis beim Jugendamt austituliert werden, über den Rest kann man sich so einigen.


    Herzlichst


    TK

  • Super, vielen Dank für die Antwort. Was mich einfach verwirrt ist, dass auch mein Anwalt die Möglichkeit eines nachehelichen Unterhalts in Betracht gezogen hat, da unser beider Einkommen deutlich unterschiedlich ist und hier ausgeglichen werden soll, was während der Ehe eben für einen Partner karrieretechnisch nicht möglich war (obwohl die Selbstständigkeit da ja begonnen hat, halt wirtschaftlich unerfolgreich).


    Im Prinzip sollte nach dem Trennungsjahr jeder auf eigenen Beinen stehen können, so das Gesetz... aber wenn sie es nicht kann und auf die Betreuung der Kinder schiebt (die ja jetzt nicht mehr sooo klein sind, außerdem wäre ich nur ein paar KM entfernt und könnte auch einen großen Teil abfedern)?


    Der Trennungsunterhalt - dachte ich - geht bis zur Rechtskraft der Scheidung, also frühestens 12 Monate nach Trennung.

  • Hi,


    siehst du, Trennungsunterhalt bis Scheidung hat sich in den Köppen festgesetzt, weil man frühestens nach 12 Monaten geschieden werden kann. "Meine" längste Scheidung dauerte sechs Jahre. Deshalb bin ich da so vorsichtig. Das muss man halt einkalkulieren.


    Natürlich kann man nie die Möglichkeit auf nachehelichen Unterhalt ausschliessen. Aber da die Frau ja immer gearbeitet hat, sehe ich die Chance darauf als gering an. Ich würde mich darauf konzentrieren, den Unterhalt zeitlich nach oben zu deckeln, spätestens mit Rechtskraft der Scheidung ist das Ende erreicht. Wenn sie darüber hinaus was will, dann muss sie halt klagen. Denn du darfst auch eines nicht vergessen: falls sie irgendwann ALG II -Empfängerin werden sollte, dann sind ohnehin alle Vereinbarungen für die Katz. Da wäre dann ein wichtiges Argument, dass die Unterhaltskette unterbrochen ist.


    Dein Anwalt scheint ein sehr vorsichtiger Mensch zu sein. Ich würde seine Taktik anwenden, wenn die Frau überhaupt nicht berufstätig ist, aber so? Muss m.E. nicht sein.


    Herzlichst


    TK

  • Die Mediatorin hat mir soeben schon Links zu den entsprechenden Informationen geschickt:


    https://www.unterhalt.com/aufstockungsunterhalt.html

    www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/leben-und-familie/aufstockungsunterhalt-wann-besteht-anspruch/


    Und auch Gesetzestexte. Also kann ich davon ausgehen, dass sie das nicht unter den Tisch fallen lassen wird.

    Rein theoretisch könnte meine Frau Ihren Gewinn in der Praxis noch weiter runterfahren mit der Begründung Trennung/höherer Aufwand bei Kindesbetreuung/weiterführende Schule und ich kann wirklich eine Zeitlang nach der Scheidung ordentlich bezahlen obwohl ich dann höheren KU habe und zwei Kredite, wovon einer für die Auszahlung ihres Hausanteils wäre. Werden diese Kredite irgendwie eingerechnet?

  • Hi,


    nimm es mir nicht übel, aber ich finde es schon ziemlich arm, wenn eine Mediatorin sich auf irgendwelche Internet-Veröffentlichungen beruft. Man sollte sich insoeit wirklich mal die Rechtsprechung in deinem OLG-Bezirk angucken. Frag sie doch mal nach Urteilen, am besten Grundsatzentscheidungen. Da berät die Frau im juristischen Bereich, und dann so allgemeine Auskünfte? Natürlich ist es möglich, dass man auch nachehelichen Unterhalt zahlen muss. Es kann immer was passieren, etwa ein Unfall eines Kindes oder von der Frau selbst. Aber all diese Infos sind doch darauf ausgelegt, dass jemand wegen der Ehe die Berufstätigkeit aufgibt, Dass er keinen Anschluß mehr findet. Man sollte sich in deinem Fall nicht an den Ausnahmefällen hochziehen, die gibt es immer. Sondern an der Regel, und die sieht in allen OLG-Bezirken wie folgt aus: nach 12 Monaten, spätestens nach der Scheidung muss jeder für sich selbst sorgen, wenn er es denn kann. Ausnahme: wenn ein Kind unter drei Jahren ist. Oder eben andere Ausnahmefälle greifen. Aber für Ausnahmefälle ist dann eine gesonderte Regelung zu treffen. Dann, wenn sie da sind. auf Verdacht länger Unterhalt zahlen, sorry, und es geht dann auch nicht unbedingt auf den Ausgleich heraus, dass beide Expartner gleichgestellt sind.


    Wir sind hier nach deinen Angaben in einem absoluten Regelfall. Frau hat immer gearbeitet, sie hat jetzt 12 Monate + eventuell einige Monate mehr Zeit, ihre Berufstätigkeit den neuen Umständen anzupassen und gut ist. Es erschließt sich mir beim besten Willen nicht, warum hier länger gezahlt werden sollte. Das mag die Mediatorin mal erklären.


    Ich hab so das Gefühl, dass sie auf Teufel komm raus eine Einigung herbeiführen will. Ist im Ansatz ja auch okay. Aber dann sollte man zumindest Grundkenntnisse im Unterhaltsrecht haben. Der klassische juristische Vergleich definiert sich wie folgt: ungewisse Sach- und Rechtslage, dann Nachgeben auf beiden Seiten. Wo gibt die Frau nach?


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank, das hört sich gut an - und ich bin auch ehrlich: mir kam das alles sehr spanisch vor.


    Diese Info kam vom Anwalt, den ich für sehr erfahren, griffig und kompetent halte:


    3. Nachehelicher Unterhalt:Nach der Scheidung sind die Ehepartner grundsätzlich für sich selbst verantwortlich. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Es muss diesbezüglich ein wichtiger Grund für nachehelichen Unterhalt vorliegen. Der wichtigste Unterhaltsanspruch ist der sogenannten Betreuungsunterhalt. Ob ein solcher gegeben ist, hängt jedoch entscheidend vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung gewährt hierzu bei 3 Kindern im Alter von 12, 15, und 17 Jahren dem alleinerziehenden Elternteil einen Unterhaltsanspruch und verlangt vom Elternteil keine Vollzeitbeschäftigung, sondern hält eine Teilzeitbeschäftigung von 30 Stunden für angemessen (BGH Urteil vom 18.04.2012, Az.: XII ZR 65/10). Ihre beiden Kinder sind 11 und 8 Jahre alt. Auch in diesem Falle wird das Gericht sicherlich keine Vollzeitbeschäftigung von Ihrer Ehefrau erwarten, jedoch eine Teilzeitbeschäftigung ihr zumuten. Es kann daher durchaus sein, dass Ihre Ehefrau für die nächsten Jahre aufgrund der Kinderbetreuung noch einen gewissen Unterhaltsanspruch gegen Sie hat, danach jedoch dieser Unterhaltsanspruch wegfallen wird. Diesbezüglich obliegt es Ihrem Verhandlungsgeschick den Unterhaltsanspruch sowohl von der Höhe her als auch zeitlich zu begrenzen, da gerade dieser Punkt in der Rechtsprechung höchst unterschiedlich bewertet wird. Auf keinen Fall gibt es eine Tabelle wonach 1/3 der 10 Ehejahre Unterhalt zu zahlen wäre. Die Unterhaltszahlung hängt vielmehr vom Umfang der Betreuungsbedürftigkeit der Kinder ab, und somit neben dem Alter der Kinder auch von deren Lernfähigkeit und davon, ob diese in der Schule gut zurechtkommen oder intensive Hilfe bei der Hausaufgabenbetreuung benötigen. Je nachdem wie umfangreich diese Betreuung sein muss, ist es Ihrer Frau zuzumuten entsprechend ihre berufliche Tätigkeit umfangreicher oder weniger umfangreich zu gestalten. In jedem Falle wird sich Ihre Ehefrau ihre Einkünfte anrechnen lassen und auch ihre berufliche Tätigkeit erweitern müssen.

  • Hi,


    der Palandt ist ein Kurzkommentar, der so ca alle 2 Jahre neu erscheint. Ich arbeite derzeit mit der wohl nicht mehr aktuellen 78. Auflage. Es gibt also kein gültig oder nicht gültig. Der jeweilige Kommentator vertritt seine eigene Meinung, die mal von der der Gerichte abweicht, mal nicht, und je nach Auflage sowieso überholt sein kann. Der Vorteil von P. ist, dass man unendlich viele Nachweise auf andere Quellen findet (Gerichtsentscheide, andere wissenschaftl. Veröffentlichungen, Bücher, Aufsätze, Facheitschriften), so dass man sich anhand der Quellen in Verbindung mit der Rechtsprechung "seines" OLGs eine Meinung erarbeiten kann, die dann auch einigermaßen gerichtsfest ist. Also, der P. ist nicht gültig oder nicht gültig. Das System verstanden? Also dir als Laien einfach so eine Kopie zu schicken von einem P. welchen Alters auch immer, ich weiss nicht so recht.


    So, jetzt zur Stellungnahme vom Anwalt. Wir sind ja gar nicht so weit auseinander. Er schreibt auch, dass es die feste Jahreszahl nicht gibt. Er weist weiter darauf hin, dass es die Verpflichtung geben kann, eine gewisse Zeit Unterhalt zu zahlen. Es kann sein, das hatte ich auch geschrieben. Ich halte es nur für unwahrscheinlich, und hier kommen wir in die konkrete Einzelfallbewertung. Meine Überlegung war, dass die Frau sich ja nicht einarbeiten muss, sich nichts aufbauen muss, sondern all die Jahre gearbeitet hat. Die Kids sind es gewöhnt, dass die Mutter arbeitet und in einem Alter, in welchem sie durchaus auch mal alleine sein können. Es gibt die Nachmittagsbetreuung in den Schulen (komm mir jetzt nicht mit Corona), ich sehe bei dieser Konstellation einfach keinen Grund für ewige Exenzahlungen. Ein Jahr, klar, darüber diskutieren wir ja gar nicht, dann vielleicht noch ein paar Monate mehr, da müsste man sich den Fall genau angucken. Ich kann jetzt nur meine OLG-Rechtsprechung, da würde ich vielleicht noch 6 Monate draufschlagen, dann hat sie 1,5 Jahre, ihr Geschäft auf vernünftige wirtschaftliche Beine zu stellen. Mehr sehe ich einfach nicht.


    Das mit den Krediten müsste man sich gesondert anschauen. Da wissen wir hier zu wenig. Kann in Exenunterhalt einfließen, nicht jedoch in Kindesunterhalt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Alex,


    ich hatte mal eine Mediation in einer anderen Sache. Leider bin ich damals auch sehr unvorbereitet gewesen und wollte keinen weiteren Ärger.

    War in dem Gespräch sehr kompromissbereit und das hat leider dann dazu geführt, das es fast zu einem Vergleich mit erheblichem Ungleichgewicht gekommen wäre. Da ich zum Glück schon einen Anwalt eingeschaltet hatte, der dann doch eher meine Position stärkte, ging es dann doch vor Gericht.

    Hier wurde ein Urteil gesprochen und auch wenn ich nicht in allen Punkten erfolgreich war, so war diese Urteil deutlich besser als das Ergebnis der Mediation gewesen wäre.

    Jetzt noch ein Klischee hinterher, Mediation führte eine Frau, mein Anwalt ist eine guter Bekannter und geurteilt hat dann ein Mann (kann man sich aber nicht aussuchen)


    VG frase

  • Hi,


    Mediation kann gerade im Familienrecht Sinn machen. Etwa dann, wenn sich die Betroffenen um jedes Häkeldeckchen streiten, um die Abwicklung des Umgangsrechts. Es ist immer sinnvoll, das eigentliche Gerichtsverfahren insoweit abzuspecken. Nur, wir haben da ein Riesenproblem. Letztlich kann jeder mit abschlossener quallifizierter Berufsausbildung und einem Kurs über 120 Stunden und ein wenig Trallalla drumherum Mediator werden. Der Renner bei uns ist in der Richtung wohl ein ehemaliger Priester. Die Einigungen sehen entsprechend aus.


    Das muss man einfach wissen. Da kommen juritsche Katastrophen raus, deren Ausmaß erst im Nachhinein greifbar wird. Weil die Betroffenen immer davon ausgehen, dass da ein Fachmann/eine Fachfrau hockt, die die juristische Lage kennt und diese mit in die Überlegungen einfließen lässt.


    Ich sehe hier im vorliegenden Fall die angepeilte Lösung hinsichtlich des Kindesunterhalts als gut an, also die Zahlung in zwei Etappen. Ich sehe den Exenunterhalt als sehr problematisch an, einfach weil die Vorstellungen der Frau eben weit von den gerichtlich getroffenen Regelungen abweichen. Ich sehe einen Anspruch der Ehefrau auf Zahlung für die ersten 12 Monate, ganz klar. Eventuell würde ich des lieben Frieden willens noch sechs Monate dazu geben. Und diese Verfpflichtung nicht von der Rechtskraft der Scheidung abhängig machen. Denn die kann sich verzögern. Und da Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in der Höhe keinen Unterschied machen, würde ich das nicht splitten. Das wäre die eine Alternative, die andere für mich wäre, eben die Begrenzung bis zur Rechtskraft der Scheidung.


    Wobei man sich eben noch Gedanken über die Kredite machen muss, und - welcher Jahresumsatz der Frau in die Berechnung des Unterhaltsanspruchs einfliesst.


    Herzlichst


    TK

  • Super, vielen Dank für eure Antworten. Ich traue dieser Mediatorin, obwohl Rechtsanwältin, mittlerweile auch nicht mehr.

    Soeben kam eine Aufstellung, in der sie meiner Frau schon einen Unterhalt von über 1000 Euro nach der Scheidung bzw. nach dem Trennungsjahr zugesprochen hat. Ich vermute, ich müsste (m)einen männlichen Anwalt jetzt doch mehr ins Spiel bringen.


    PS: Meine Frau hat mir eben telefonisch mitgeteilt, dass ich durch sie in den vergangenen Jahren einen steuerlichen Vorteil gehabt hätte und der könnte wohl - lt. Steuerberater - 2 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Hintergrund ist die Lst-Kl 3/5, aber Trennung war erst 2020. Ich weiß, dass man in diesem Jahr die Möglichkeit hat, getrennt oder einzelnd veranlagt zu werden. Aber rückwirkend?


    Hat das schon einmal jemand gehört?

  • Oha, da würde ich aber schleunigst einen eigenen Anwalt einschalten.


    Ich bin in dieser Sache nicht so fit, aber was die Steuervorteile angeht, haber ihr ja gemeinsam gewirtschaftet.

    dass ich durch sie in den vergangenen Jahren einen steuerlichen Vorteil gehabt hätte

    Nein, ihr habt einen gemeinsamen Vorteil gehabt.

    Es ist also für deine Ex-Frau ja kein Nachteil entstanden, Sie hat ja von deinen Steuervorteilen mitgelebt.

    Eine rückwirkender Steurklassenwechsel ist auch nicht möglich.

    Sie hat ja mit Ihrer Unterschrift der Steuerklassenwahl zugestimmt.


    VG frase

  • Hi,


    was geht da ab? Es sit völlig wurscht, welche Steuerklasse jemand hat. Fakt ist, dass die zu zahlenden Steuern letztlich von der Steuerklasse unabhängig sind, durch die Steuerklasse werden nur die zu leistenden Vorauszahlungen festgelegt. Die dann hinterher auf der Basis des tatsächlichen Verdiensts zurechtgeruckelt werden. Und als Selbständige hatte sie doch ohnehin keine Steuerklasse. Was für ein Blödsinn.


    Ich finds immer spannend, wenn Steuerberater familienRECHTliche Beratungen machen. 50% sind ohnehin falsch, 50% zufällig richtig. Natürlich kann man auch rückwirkend Steuerakten wieder öffnen, aber das sind doch ganz andere Fälle. Keine Ahnung, was die Frau da erzählt hat, keine Ahnung, was sie der Mediatorin erzählt hat. Nur so, so läuft das auch bei äußerst wohlwollender Berücksichtigung der Interessen der Frau nun wirklich nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Moment, jetzt werde ich stutzig. Sie hat keine Steuerklasse als selbstständige Tierärztin? Ich bin alles andere als ein Steuerfachmann. Nach welchem Steuersatz wird sie dann berechnet?

    Aber angenommen (als Beispiel) ich, angestellt, Lst-Kl 3 (Jahresbrutto 80.000) und sie selbstständig (Jahresbrutto 12.000 Euro) werden zusammen veranlagt.

    Mir hatte der Steuerberater seinerzeit mal gesagt, dass ich - durch meine automatisch einbehaltene Lohnsteuer - im Prinzip alleine veranlagt weder was bekommen würde noch nachzahlen müsste. Die zu zahlende (Voraus-)Steuer ist lediglich aufgrund des Einkommens meiner Frau, da sie ja als Selbstständige eben nicht monatlich Einkommensteuer zahlt.


    Ich denke, hier wurden durch 1000 Berater Fakten durcheinander gebracht: Meine Vermutung ist, dass sie meinte, wenn wir bis zum nächsten Jahr gemeinsam steuerlich veranlagt werden, dass ich dadurch einfach einen Vorteil für die verbleibenden 7 Monate in 2020 hätte. Anders kanns eigentlich nicht sein.

  • Hi,


    wenn ihr euch erst in diesem Jahr getrennt habt, dann beginnt die steuerliche getrennte Veranlangung ohnehin erst im nächsten Jahr. Die Vorauszahlungen für Selbständige werden dann nach dem Umsatz des letzten Jahres berechnet, aber ist ohnehin einerlei. Denn die endgültige Festsetzung erfolgt im drauffolgendem Jahr. Ist also ohne Interesse.


    Herzlichst


    TK

  • Aber um das nochmal abzuschließen (sorry, dass ich da nachhake): Der Zeitpunkt VOR der Trennung ist nicht erheblich und nicht zurück zu erstatten, da wir qua Gesetz beide davon profitiert haben durch höheres Netto meinerseits von dem die monatlichen Kosten wie Haushalt, Versicherung, Haussteuer etc. getragen wurden. Korrekt?

  • Hi,


    kein Problem mit dem nachhaken. Steuerrecht ist nicht so mein Ding. Aber ich kenne es so, dass zwar auch rückwirkend Änderungen vorgenommen werden können, aber nur, wenn sich im Nachhinein in der Qualifizierung einer Einnahme/Ausgabe für dieses abgeschlossene Jahr etwas geändert hat. Das ist ja bei euch nicht der Fall. Aber, abgesehen davon kann das m.E. auch dahingestellt bleiben, weil eine Veränderung der steuerlichen Einschätzung ihrer Einkommen ja eine Verringerung der Zahlungen von dir zur Folge haben müsste. Ist also Pott wie Deckel.


    Bei euch wird mir viel zu viel rumgewurschtelt. Ich fasse deshalb nochmals zusammen:


    Du musst 12 Monate ergänzend Unterhalt zahlen, ihr Einkommen fliesst voll in die Berechnung ein.

    Wie lange hinterher noch, kann ich nicht abschätzen, ich würde mal ganz mutig auf sechs Monate peilen, vielleicht auch ein weiteres Jahr. Auf mehr nicht. Diese Zahlungen nach den zwölf Monaten sollten nicht vom Zeitpunkt der Scheidung abhängig sein. Sondern einfach klar zeitlich begrenzt sein.


    Alles Vermengen mit irgendwas anderem bringt gar nichts. Und irgendwelche Verhandlungen direkt am Anwalt vorbei auch nichts. Lass das Profis erledigen, gib deinem Anwalt die Vorgaben, die ich hier geschrieben habe, und warte ab, was passiert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Soeben kam eine Aufstellung, in der sie meiner Frau schon einen Unterhalt von über 1000 Euro nach der Scheidung bzw. nach dem Trennungsjahr zugesprochen hat. Ich vermute, ich müsste (m)einen männlichen Anwalt jetzt doch mehr ins Spiel bringen.

    Ich würde wirklich mal nachfragen, als in welcher Berufsbezeichnung sie in diesem Fall tätig ist. Als Mediator/-in oder als Anwältin?


    Wie seid ihr auf sie aufmerksam geworden?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und wurde uns von Bekannten empfohlen. Da deren Trennung - in meinen Augen - sehr positiv für den Mann ausging, haben wir uns so entschieden. Leider hatte ich bis dato nur die halbe Wahrheit (der Frau) gehört und der Mann hat mir erst jetzt gesagt, dass er das niemals mehr machen würde, da er nur durch sein eigenes Engagement und mit anwaltlicher Unterstützung gegen sie argumentieren konnte, da sehr pro-Frau... Das lässt jetzt natürlich zweifeln.