Hallo liebes Forum,
ich bin relativ frisch bei diesem Thema, daher hoffe ich hier auf etwas Licht im Dunkel.
Folgende Voraussetzung:
Mann und Unterhaltszahlender: Angestellt und dank Tätigkeit im Vertrieb stark variables Gehalt
Frau, die auszieht und 2 Kinder (9/12) behält: Selbstständige Tierärztin mit mobiler Praxis
Ich denke, der Trennungsunterhalt sollte dank einer Mediatorin gütlich zu lösen sein. Mein Vorschlag ist hier: Berechnung KU und TU aufgrund meines Grundgehalts und je nach wirtschaftlicher Lage und Bonuszahlungen ein Nachschlag, sofern ich meine Ziele erreiche (anders würde dir Rechnung mit meinem 2019er Gesamtgehalt nicht aufgehen).
Nachehelicher Unterhalt:
Meine Frau hat 1 Jahr nach der Geburt (in der Elternzeit ihrer vorherigen Festanstellung) die selbstständige Tätigkeit aufgenommen. Dies war nur möglich, da meine Eltern (im selben Haus lebend) die Kindesbetreuung übernommen haben. Die Tätigkeit ist über die Jahre immer mehr geworden und der Umsatz gut gestiegen. Jedoch ist meine Frau eine untalentierte Wirtschaftlerin und lt. Bilanz im Jahr 2018 wurde ein Gewinn vor Steuern von 6000 Euro ausgewiesen (Arbeitszeit ca. 20 - 30 Stunde pro Woche). Lt. vorläufiger BWA 2019 wurde es etwas besser - ca. 14.000 Euro im GJ 2019.
Meine Frau geht jetzt davon aus - die Mediatorin hatte das auch so erwähnt - dass ihr nun für 1/3 unserer Ehejahre (11 Jahre = ca 4 Jahre) der normale Trennungsunterhalt zustehen und sie sich dann überlegen kann, ob die Tätigkeit genug abwirft.
Kann jemand bestätigen, ob
a) hier ein Rechtsanspruch darauf besteht oder ob es zumutbar ist, dass hier für die 20 - 30 Stunden Arbeitszeit eine vergleichbare festangestellte Tätigkeit als Tierärztin zu Grunde gelegt wird?
b) man dies schon in einem Trennungsvertrag mit der Mediatorin bzw. Notar festlegen sollte oder ob hier gewartet werden muss, wie sich bis zur rechtskräftigen Scheidung die Situation verändert hat? Soweit ich weiß, muss dieser nacheheliche Unterhalt von meiner Frau dann eingefordert werden. Aber wie wird dieser dann - und von wem - kalkuliert?
Ich möchte mich heute schon möglichst gut darauf vorbereiten, da ich auch einen Anteil aus dem Haus ausbezahlen muss.
Falls jemand rechnen möchte: Mein Grundgehalt beträgt dann ab nächstem Jahr mit Lohnsteuerklasse 1 ca. 3500 Euro netto.
Vielen Dank an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligen möchten.
Alex