Kindesunterhalt in Elternzeit

  • Hallo,


    leider konnte ich bisher keine Hilfe finden und hoffe das es hier klappt. Ich habe eine 10 jährige Tochter aus der 1. Ehe (geschieden) und mittlerweile eine weitere 4 Monate alte Tochter aus der bestehenden 2. Ehe. Demnächst möchte ich Elternzeit (2 Monate) in Anspruch nehmen, weiss jetzt allerdings nicht wieviel ich am Kindesunterhalt (zahle bisher 344 EUR bei 2446 EUR unbereinigtem Netto-Einkommen an das bei der geschiedenen Mutter lebenden Tochter) an meine Tochter zahlen soll. Das Amt hat mir für die Monate jeweils 1490,- EUR bewilligt. Ich zahle ca. 1050,- EUR Miete. Wird das 2. Kind mit einberechnet ? Ich bin mir ziemlich unsicher aber demnach wären es wohl EUR 125,25. Möchte nichts falsch machen. Hoffe es kann mir geholfen werden, da das JA mir keine Auskunft gibt, weil meine Tochter nicht bei mir wohnt. Danke

  • Danke. Liege ich mit meiner Rechnung grundsätzlich falsch ? In den Elternzeitmonaten hätte ich ja wenn ich den Selbstbehalt rausrechne (1160 Eur) nur 330 Eur über richtig ? Müsste ich diese Summe an das 1. Kind auszahlen oder wie berechnet man das Anteilig ?

  • Hi,


    nee, so ganz richtig liegst du nicht. Da du mit jemanden zusammen lebst, kann dein Selbstbehalt gekürzt werden. Und für zwei Monate wird der Unterhalt ohnehin nicht gesenkt. Voraussetzung wäre eine dauerhafte Reduzierung des Einkommens, zwei Monate spielen da keine Rolle.


    Ich geb dir mal ne ganz grobe Anleitung für die Berechnung des Unterhalts. Du nimmst den Verdienst der letzten 12 Monate incl. Weihnachtsgeld u.s.w. Dividierst diesen Betrag durch 12. Das so ermittelte Monatseinkommen bereinigst du um berufsbedingte Aufwendungen, möglicherweise sind auch zusätzliche Faktoren da. 5% sollte man inkl. Fahrtkosten bereinigen können. Keine Ahnung, was sonst noch bei dir anfällt. So, dann hast du dein relevantes Einkommen. Jetzt nimmst du die düsseldorfer Tabelle zur Hand und schaust, was den Kindern zusteht.


    Existiert denn ein Unterhaltstitel für das ältere Kind? Wie wurde der Unterhalt seinerzeit festgelegt?


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    nein es existiert kein Unterhaltstitel. Ich habe die letzten 12 Monate (es gab kein Weinachtsgeld) abzügl. der Fahrtkosten (1 x strecke 29 KM) immer gerechnet. Bruttogehalt 2446 EUR unbereinigtes EK. Hab dann mit dem 1900-2300 EUR Bereich gerechnet und monatl. 344 EUR gezahlt.

  • Hallo Alex,


    ich bin kein Fachmann, aber ich glaube bei der Brechnung geht man vom Netto aus, das hattest du auch am Anfang so geschrieben.


    VG frase

  • sorry hab mich vertippt. Es sind 2446 EUR Netto gemeint gewesen und jetzt soll ich in der Elternzeit 1490 EUR bekommen. Würde halt ungern was falsch machen. Hätte abzüglich Selbtbehalt (gehe von 1160 EUR aus) 330 EUR über. Wie gesagt das ältere Kind ist bei meiner EX und das neugeborene bei mir im Haushalt. Müsste ich die 330 durch 2 teilen oder weiterhin 344 EUR an die ältere weiterzahlen oder gibt es da eine andere Formel ?

  • Hi,


    hatte doch schon weiter oben geschrieben, dass bei nur zwei Monaten Gehaltsreduzierung nicht von einer Kürzung des Unterhalts ausgegangen werden kann.


    Wie jetzt wegen des zweiten Kindes zu rechnen ist, kann ich dir in groben Zügen erklären. Du nimmst den Netto-Verdienst der letzten 12 Monate einschließlich Weihnachtsgeld, Prämien und der Steuerrückzahlung. Diesen Betrag dividierst du durch 12, bereinigst den so ermittelten Betrag um berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten z.B.), dann dürftest du dein bereinigtes Nettoeinkommen haben. Nunmehr liest du in der Düsseldorfer Tabelle ab, was du zu zahlen hast. Das Kindergeld ist hälftig zu berücksichtigen.


    Herzlichst


    TK