Hallo,
da ich neu hier im Forum bin, zuerst ein herzliches HALLO an Alle.
Hier meine Frage:
Es wurde ja ab 2020 die Einkommensgrenze von 100000€ geschaffen.
Was ich allerdings noch nicht weiß, wie verhält es sich mit Vermögenswerten des unterhaltpflichtigen Kindes:
*Selbst genutze Immobilie
*verpachtete landw. Flächen (Pachteinkünfte --> gehört wahrscheinlich zum Jahreseinkommen)
*selbst genutzer Wald (5ha)
*Tagesgeldkonten / Festgelder für Konsum, Alternsvorsorge, Reparaturen)
*Depot für Altersvorsorge
*Traktor/Auto
*Vermögenswerte des Ehegatten
Was wird hiervon zur Unterhaltsberechnung herangezogen oder ist das unterhaltspflichte Kind, welches unter 100000€ verdienst hierzu nicht auskunftverpflichtend?
Danke für Eure Hilfe!