Vermögenswerte

  • Danke das nimmt mir einen Stein vom Herzen, weil ich habe ziemlich viele Gerichtsurteile gelesen wo das Griokonto quasi Freiweild war und auch nicht als Altersvorsorge anerkannt wird da man immer darauf zugreifen kann.


    Ich spare für eine Immobilie und das war meine größte Angst das man einen höherer Betrag auf dem Girokonto für den Elternunterhalt einsetzen müsste.

    Bei mir geht es nicht um einen Heimplatz sondern mein Vater kriegt Grundsicherung und er ist wie man so schön sagt fast sein ganzes Leben lang eine faule Sau gewesen und hat von meiner Mutter gelebt. Nach der Scheidung wurde sie schon angeschrieben vom Sozialamt aber zum Glück muss sie nichts einsetzen für ihn. Sie wurde bisher schon 3 mal auf Einkommen überprüft und musste mich zwangsweise immer mit angeben als Kind.

    Aber komischerweise hat mich das Sozialamt noch nie angeschrieben.

  • weil ich habe ziemlich viele Gerichtsurteile gelesen wo das Griokonto quasi Freiweild war und auch nicht als Altersvorsorge anerkannt wird da man immer darauf zugreifen kann.

    Als UHP muss man genau aufpassen, was und wie man mit seinen Finanzen anstellt.

    Dein beschriebener Fall ist aber auch ein Beispiel, bei dem ich gegen die Forderung des Amtes vorgegangen wäre.

    Meine Mutter bezog ihr ganzes Leben GS und dann eben auch noch Hilfe zur Pflege dazu.

    Sie war keine "faule Sau" und auch geschieden.

    Die Ehe wurde in der DDR geschieden und da schaust du finanziell ins Nichts.

    Ihre kleine Rente reichte natürlich nicht.

    Bei der ersten Überprüfung durch das Amt nach dem Antrag auf Hilfe zur Pflege wollte die natürlich das Maximum abschöpfen.

    Ich hatte ein abbezahltes Haus, einige 10 tsd. auf der Kannte und einen Bausparvertrag laufen.

    Das Geld spielte bei der Berechnung keine Rolle, weil durch meine hohe Lebensarbeitszeit ein viel größerer Freibetrag anerkannt wurde.

    Das Haus wurde mir jedoch als Einkommen durch die ersparte Miete berechnet.

    Ich hatte zwei Jahre vor dem Pflegefall meinen Hauskredit abgelöst.

    Die letzten beiden Sätze solltest du mal verinnerlichen und deine eigenen Schlüsse ziehen.


    Alles spielt aber erst eine Rolle, wenn deine jährlichen zu versteuernden Einkünfte über 100.000€ liegen sollten.


    Gruß


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