Hallo,
meine Frau und ich wollen für den Fall der Fälle einen Ehevertrag abschließen. Aktuell haben wir Zugewinngemeinschaft. Da ich aber eine Firma gegründet habe, wollen wir beide nun auf Gütertrennung gehen.
Das Haus, in dem wir wohnen, wurde auf ihrem Grundstück gebaut und das Haus wurde offiziell auch durch sie gebaut (sie steht im Grundbuch und allen Rechnungen mit ihrem Namen als Rechnungsadressat). Ich unterstütze meine Frau bei der Kredittilgung durch einen monatlichen Betrag x, den ich ihr überweise. Mittlerweile sind hierbei über 40.000 € an meine Frau überwiesen worden.
Ich würde nun gerne eine Garage auf ihrem Grundstück bauen. Die entsprechenden Rechnungen würden dann alle auf meinen Namen stehen.
Wie würde es sich nun im Falle einer Scheidung verhalten?
1. Hätte ich irgend ein Anrecht darauf, dass mir meine Frau dann den entsprechenden Verkehrswert der Garage auszahlen muss, weil ich ja die Garage gebaut/ bezahlt habe, nachweisbar durch die Rechnungen die auf meinen Namen stehen? Oder habe ich
2. kein Anrecht auf eine entsprechende Zahlung, weil die Garage fest mit ihrem Grundstück verbunden ist und damit rechtlich gesehen auch ihr gehört, ganz egal wesen Name auf den Rechnungen steht und diese bezahlt hat?
Schon mal vielen Dank & freundliche Grüße
Dominik Hauer