Elternunterhalt (<100.000) = Monate Jan-Apr 2020 zurückfordern

  • Hallo,


    leider habe ich erst Ende April 2020 von dem neuen Gesetz (was ja seit dem 01.01.2020) Gültigkeit hat erfahren.


    Daher wurden 4 Monate Heimkosten (Jan-Apr 2020) von mir unwissentlich zum Heim überwiesen.

    Jetzt habe ich am 29.04.2020 die Nachricht vom Sozialamt (nach vorheriger telefonischer Anfrage und Abgabe der Steuererkärung) erhalten, dass ich nicht zahlen muss, da die Einkommensgrenze nachweislich unter 100.000,- € liegt.


    Wie kann ich die 4 zuviel geleisteten Überweisungen (Jan-Apr 2020) zurückfordern, da ich ja erst jetzt Kenntnis davon erhalten habe?


    Jemand sagte mir, dass das Sozialamt dazu angehalten (in die Pflicht genommen) wäre alle Selbst-/Direktzahler zu informieren (bzw. Anfragen wie hoch das Einkommen ist), so dass keine zu viel geleisteten Zahlungen auftreten können.

    Die ist nicht geschehen, daher meine Anfrage zur Rückforderung der 4 bereits von mir getätigten Überweisungen.


    Jürgen

  • Hallo Jürgen,


    das ist ja ein kurioser Fall.

    Dem Grundsatz nach bist du ab 1.1.2020 nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

    Nun könnte man dir deine Überweisung auch als "freiwillige" Zahlung auslegen.

    Das BMAS hat im folgenden Link einige Fragen beantwortet.


    https://www.bmas.de/DE/Themen/…en-entlastungsgesetz.html


    schau mal hier unter Punkt 14.


    Ich würde das Amt auffordern, die Zahlungen zu erstatten.

    Ab 1.1.2020 wäre der SHT für die Kosten verantwortlich gewesen.

    Ob du damit Erfolg hast, wird sich zeigen.


    Halte uns auf dem Laufenden, denn in der Überganszeit gibt es bestimmt noch andere Ungereimtheiten.


    VG frase

  • wer und wann hat dich aufgefordert das Geld direkt ans Heim zu überweisen ?

    Wie schon geschrieben: "Leider habe ich erst Ende April 2020 von dem neuen Gesetz (was ja seit dem 01.01.2020) Gültigkeit hat erfahren"

    Seit 2014 überweise ich monatlich die Beträge.

  • Jemand sagte mir, dass das Sozialamt dazu angehalten (in die Pflicht genommen) wäre alle Selbst-/Direktzahler zu informieren (bzw. Anfragen wie hoch das Einkommen ist), so dass keine zu viel geleisteten Zahlungen auftreten können.


    "Selbstzahler" impliziert, dass der Antrag auf Sozialhilfe in den Jahren 2014 - 2019 nicht gestellt wurde? Wenn ja, hat "Jemand" dir auch gesagt wie der SHT dich hätte identifizieren können um dich zu informieren ?


    Grüße,

    m

  • Hallo Meg,


    da hat sich Stratmann etwas ungeschickt ausgedrückt.

    Es kann ja in dem Fall kein Selbstzahler sein, denn er wurde ja wohl geprüft und hat 5 Jahre gezahlt.

    Vermutlich den Anteil, der seiner Leistungsfähigkeit entsprochen hat.

    Es ist hier im Forum ja auch schon öffentlich geworden, das bereits vor Veröffentlicheung des AEG im Bundesgesetzblatt, einige Ämter die UHP darüber informiert haben, das ab 1.1.2020 kein EU mehr zu zahlen ist.

    So hätte es also auch bei Stratmann sein können.

    Möglicherweise liegt er aber knapp an der Grenze und da wollte das Amt den EStB zur Prüfung.

    Umklar bleibt für mich, warum ans Heim und nicht ans Amt gezahlt wurde?


    VG frase

  • Es kann ja in dem Fall kein Selbstzahler sein, denn er wurde ja wohl geprüft und hat 5 Jahre gezahlt.


    ich konnte es der Beschreibung nicht erkennen, dass er schon 2014 vom SHT geprüft worden wäre und deswegen gezahlt hätte

  • Sorry, sorry...

    ja, ich wurde 2014 geprüft und nach der damaligen Rechtsprechung war ich zum Unterhalt verpflichtet (Einkommen/Vermögensgründe).


    Daher habe ich auch immer, seit der Prüfung vom Sozialamt, die Rechnungen (offene Restsumme, nach Abzug der übergeleiteten Rente usw,) von den "städt. Seniorenheime" erhalten und diese auch per Überweisung Monat für Monat beglichen.


    Ich habe also, wie frase schon geschrieben hat, 4 Monate EU zu viel gezahlt, da ich erst Mitte-Ende April von der neuen Rechtslage erfahren habe.


    Erst von der Rechnungsabteilung der "städt. Seniorenheime" habe ich eine Info erhalten und sofort bei dem Sozialamt-Anspruchsrecht angerufen.

    Die sagten mir, sie bräuchten nur die aktuelle Einkommensteuererklärung, dann ginge das ganz fix.

    Gesagt getaen und nach ca. 1 Woche hatte ich die Bestätigung, dass ich unter 100.000 € liege, in meinem Briefkasten.

    Ich bekam von dort noch Info, dass ich die aktuell anstehende Rechnung (für Mai) nicht überweisen solle.

    Aber ich möchte doch die Rechnungsabteilung der "städt. Seniorenheime" informieren.

    Auch das erledigt.

    Dort (Rechnungsabteilung der "städt. Seniorenheime") die Info erhalten, dass ich wieder einen "Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimunterbringungskosten" für meine Mutter beim Sozialamt stellen solle, mit der Aufforderung die schon zu viel gezahlten Beträge Rückwirkend zum 01.01.2020 Erstatten zu lassen.


    Ich hoffe es ist jetzt klarer?

  • Dort (Rechnungsabteilung der "städt. Seniorenheime") die Info erhalten, dass ich wieder einen "Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimunterbringungskosten" für meine Mutter beim Sozialamt stellen solle, mit der Aufforderung die schon zu viel gezahlten Beträge Rückwirkend zum 01.01.2020 Erstatten zu lassen.


    ok,

    entspricht auch der Empfehlung oben unter #2


    mach es so :)

  • Aha, das klärt ja Einiges.


    Du hast also nicht direkt an das Heim gezahlt sondern an den SHT, hier Rechnungsabteilung städt. Seniorenheime.

    Damit kannst du deine Rückforderung auch an den SHT, so wie schon von dir beschrieben stellen.

    Wäre schön, wenn du uns über das Endergebnis noch informierst, wenn der Drops gelutscht ist.


    VG frase

  • Ja, ich habe wie unter #2 die Aufforderung an das Sozialamt zugleich mit den "Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimunterbringungskosten" für meine Mutter gestellt.


    Ich wusste bisher nicht dass der Rechnungssteller vom Heim (https://www.shdo.de/) der SHT ist.

    Ich dachte das wär das Sozialamt.

  • Hey Stratmann,


    so wie ich diese Seite lese, würde ich auch nicht davon ausgehen. Scheint ein Dienstleister zu sein für alle stätd. Heime in Dortmund zu sein.

    Da du aber den Antrag ans Sozialamt gestellt hattest, wird dir in der Berechnung auch eine Bankverbindung mitgeteilt, wohinn du deinen Anteil zahlen sollst.

    Ich vermute jetzt mal, das hier der SHDO drauf stand.

    Wende dich an die Stelle, wo du damals den Antrag gestellt hattest, die jetzt die Überprüfung durchgeführt hat.

    Hier würde ich die Rückforderung platzieren.


    VG frase

  • Ja, es wurden mittlerweile die Sozialhilfe für meine Mutter rückwirkend zum 01.01.2020 gewährt und die zu viel gezahlten Beträge wurden von dem städt. Heim (SHDO) zurückerstattet.


    Also alles vollkommen korrekt und problemlos!