Scheidungsfolgevereinbarung auch beim Schiedsmann möglich?

  • Hallo,


    meine Noch-Ehefrau hat nach ca. 1 1/2 Jahren unseres Getrenntlebens die Scheidung angestoßen.


    Wir sind uns dem Grunde nach einig, dass diese einvernehmlich erfolgen soll und waren bis zur räumlichen Trennung nur ca. 1 Jahr verheiratet. Mit einem Versorgungsausgleichsverfahren ist wohl nicht zu rechnen.


    Sie hat nun einen Online-Anbieter mit der Scheidung beauftragt. In der entsprechenden Email, die sie mir weitergeleitet hat, wird Bezug genommen auf "einvernehmliche Scheidung" und dass in diesem Fall lediglich ein Anwalt beauftragt werden müsse.


    Die Vor- und Nachteile (bei Beauftragung lediglich eines Anwaltes) sind mir bekannt.


    Nun meine Frage: Kann eine Scheidungsfolgevereinbarung auch beim Schiedsmann geschlossen werden (Meine Schwester hat mir das vor geraumer Zeit als Möglichkeit genannt.) oder muss für die Rechtswirksamkeit/-verbindlichkeit einer solchen Vereinbarung zwingend ein Anwalt oder Notar beauftragt werden?


    Und welche der möglichen Varianten wäre die günstigste hinsichtlich Kosten?


    Mit welchen Kosten wäre zu rechnen bei einer solchen Vereinbarung? Bei uns gibt es eigentlich nichts weiter zu klären. Doch bei Vertretung durch lediglich einen Anwalt (sie!) wäre mir eine solche 'Vorvereinbarung' doch wichtig.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Hi,


    nein der Schiedsmann darf das aus guten Grund nicht. Aber, die meisten Scheidungsfolgevereinbarungen tun nur dem Konto des Notars gut, nicht den Betroffenen. Und so etwas Online zu machen, ganz ehrlich, da bekomme ich eine Gänsehaut.


    Was wollt ihr denn regeln? Da kann ich vielleicht hier abschätzen, ob da überhaupt ein Bedarf besteht.


    Herzlichst


    TK

  • Wir haben eigentlich nichts zu regeln. Die Ehe wurde in August 2017 geschlossen und seit November 2018 leben wir getrennt in unterschiedlichen Städten. Keinerlei Kontakt, außer dem absolut notwendigen (Steuersachen z. B.) ...


    Sie hat aktuell online die Scheidung beauftragt. Erst einmal sehe ich darin kein Problem. Was würde Deiner Meinung nach dagegen sprechen. Den Begriff 'online' darf man hier - denke ich - nicht überschätzen. Die Scheidung selbst bleibt natürlich 'analog' und findet vor Gericht statt. Die Kosten sind nicht geringer, doch vielleicht spart man sich den ein oder anderen Termin vor Ort ...?


    Es besteht somit kein wirklicher Bedarf hinsichtlich von z. B. Vermögens-/Unterhaltsfragen für eine Folgevereinbarung. Gegenseitige Ansprüche sollen nicht gestellt werden, Kinder hat es keine, die Ehe hielt bis zur Trennung lediglich 15 Monate.


    Ich sehe den Sinn einer solchen Vereinbarung eher darin, dass, wenn lediglich ein Anwalt beauftragt wird, ich also ohne anwaltliche Vertretung in das Verfahren gehe, mit einer solchen Vereinbarung gegen Strategiewechsel der anderen Seite abgesichert wäre.

  • Hi,


    ich hatte schon so eine Ahnung, ihr benötigt gar nichts. Es ist doch alles geregelt, Zugewinnausgleich wird es in Ermangelung eines Zugewinns nicht geben, Versorgungsausgleich findet nicht statt, ebenso wenig ist nachehelicher Unterhalt denkbar. Die 12 Monate, die gegebenenfalls einer der Eheleute den anderen hätte unterstützen müssen, die sind vorbei.


    Gut, die Scheidung online beauftragt, einen Anwalt mandatiert. Glaubst du ernsthaft, dass das preiswerter ist? Aber, das ist das Problem deiner Frau. Denn der Anwalt aus Berlin wird kaum zu einer Scheidung nach München anreisen. Da wird dann in Untervollmacht ein ortsansässiger Anwalt angeheuert, der die Akte nicht kennt. Wenn nichts zu regeln ist, ist das in Ordnung. Nur, preiswerter als der Anwalt vor Ort ist der 600 km entfernt sitzende letztlich auch nicht.


    Ich würde an deiner Stelle gar nichts tun. Für eine Scheidungsfolgevereinbarung gibt es bei der Konstellation keinen Grund. Sie soll ihren Anwalt machen lassen, Du gehst zu Scheidungstermin und gut ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Baulampe

    Du gehst zu Scheidungstermin und gut ist.

    ich habe es vor 30 Jahren auch so gemacht und es gab keine Probleme, hatten sogar 2 Kinder im Gepäck.

    Natürlich braucht es da Vertrauen in die Kosten haben wir geteilt.

    Der Versorgungsausgleich wurde damals abgetrennt und ausgesetzt.

    Seither ist da bei mir nichts mehr gekommen.

    Daher hier eine Frage an die Experten, gibt es eine Frist, bis wann der Versorgungsausgleich erfolgen müsste?


    VG frase

  • Eine einfache Überlegung, die ich mir bislang noch nicht gemacht habe:


    Kann derjenige, der ohne Anwalt in die (dem Grunde nach einvernehmliche) Scheidung geht, im laufenden Verfahren jederzeit auch noch einen eigenen Anwalt hinzuziehen? Oder ist das bei begonnenem Verfahren ausgeschlossen?

  • Hallo,


    Wenn während des Verfahrens Anträge gestellt werden die dir nicht gefallen.


    stimmst du der Scheidung nicht zu.


    Die Scheidung mit einem Anwalt wird erst ca. 1 Monat nach Termin rechtskräftig.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Man kann jederzeit einen Anwalt zuziehen. Im Termin wird es natürlich brenzlig. Da man keine eigenen Anträge stellen kann, kann man durch die Nichtzustimmung zur Scheidung eben keine Zeit schinden, das ist nämlich ein Antrag (Antrag auf Zurückweisung des Scheidungsbegehrens). Man kann also dann trotzdem geschieden werden. Aber, Unstimmigkeiten, die einen eigenen Anwalt erforderlich machen, die fallen in der Regel nicht vom Himmel. Das bahnt sich an, man kann also auch kurzfristig einen Anwalt mandatieren, der dann halt später ins Verfahren einsteigt, nicht von Anfang an dabei ist.


    Herzlichst


    TK