Hallo,
meine Noch-Ehefrau hat nach ca. 1 1/2 Jahren unseres Getrenntlebens die Scheidung angestoßen.
Wir sind uns dem Grunde nach einig, dass diese einvernehmlich erfolgen soll und waren bis zur räumlichen Trennung nur ca. 1 Jahr verheiratet. Mit einem Versorgungsausgleichsverfahren ist wohl nicht zu rechnen.
Sie hat nun einen Online-Anbieter mit der Scheidung beauftragt. In der entsprechenden Email, die sie mir weitergeleitet hat, wird Bezug genommen auf "einvernehmliche Scheidung" und dass in diesem Fall lediglich ein Anwalt beauftragt werden müsse.
Die Vor- und Nachteile (bei Beauftragung lediglich eines Anwaltes) sind mir bekannt.
Nun meine Frage: Kann eine Scheidungsfolgevereinbarung auch beim Schiedsmann geschlossen werden (Meine Schwester hat mir das vor geraumer Zeit als Möglichkeit genannt.) oder muss für die Rechtswirksamkeit/-verbindlichkeit einer solchen Vereinbarung zwingend ein Anwalt oder Notar beauftragt werden?
Und welche der möglichen Varianten wäre die günstigste hinsichtlich Kosten?
Mit welchen Kosten wäre zu rechnen bei einer solchen Vereinbarung? Bei uns gibt es eigentlich nichts weiter zu klären. Doch bei Vertretung durch lediglich einen Anwalt (sie!) wäre mir eine solche 'Vorvereinbarung' doch wichtig.
Vielen Dank für Eure Hilfe.