Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
Ein Kind studiert und kriegt vom Vater Unterhalt und ist beim Vater privat krankenversichert.
Dann wechselt das Kind nach 2 Semestern den Studiengang auf ein ganz anderes Fach.
Der Vater bezahlt weiter Unterhalt und behält auch die Mitversicherung bei.
Nach weiteren 7 Semestern wechselt das Kind dann auf einen 3. Studiengang, der mit den beiden vorherigen nichts zu tun hat.
Als Grund gibt das Kind an, arbeiten gegangen zu sein, weil die Wohnung zu teuer war.
Ist das Kind noch unterhaltsberechtigt?
Vielen Dank für die Einschätzungen