Immobilie während Ehe kaufen und Zugewinnausgleich

  • Hallo zusammen,

    brauche eure Hilfe bei folgende Thema.

    Habe seit ein paar Monate viele Probleme mit meine Frau und ich bin fest davon überzeugt dass unsere Ehe nicht lange halten wird. wir sind seit 7 Jahre verheiratet und haben 2 Kinder (8 und 3)


    Ich weiss dass es wenn zu Trennung/Scheidung kommt dass ich die Wohnung verlassen soll (ich würde es auch gerne tun weil ich kein Stress für die Kinder will)

    Ich würde gerne jetzt schon eine Immobilie kaufen mit Finanzierung. Meine Frau hat in der letzte 7 Jahre überhaupt nicht gearbeitet und ich habe für alle finanzielle gesorgt.

    Sie war auch schon in der Uni seit 2 Jahre eingeschrieben aber kaum was gemacht.


    Meine Frage ist, falls ich diese Immobilie jetzt kaufe (vor der offizielle Trennung) und mich allein da beim Kauf im Grundbuch eintrage, wie ist das mit dem Zuggewinnausgleich später.


    Hat meine Frau dann recht auf die Hälfte der Immobilie auch wenn Sie finanziell niemals mitbezahlt hat ?


    Falls Ja ,soll ich dann lieber warten bis die Scheidung Erstmal durch ist und dann der Kauf tätigen ?


    Ich will auf jeden Fall kein Stress mit ihr, werde auch alle nötige Unterhalt bezahlen und für meine Kinder sorgen, Ich will aber auch für mich selbst was planen für die Zukunft. Aber ich will nicht dass Sie mir dabei dann später Schwierigkeiten macht (das hat Sie schon bereit gesagt dass Sie nicht locker sein wird )


    und noch eine Frage ,

    hat Sie dann recht auf die Hälfte alles angespartes Geld auf meinem Einzelkonto auch wenn Sie niemals ein Einkommen hätte ?


    Danke vielmals für eure Hilfe

  • Hallo strens,


    ich gehe davon aus das ihr eine Zugewinngemeinschaft seid:


    Die Immobilie gehört wenn du alleine Im Grundbuch stehst dir alleine,aber:


    du musst zur Hälfte deinen Zugewinn ausgleichen.


    Beispiel:


    Vom Kredit sind 30 000€ abgezahlt, dann ist für dich die Immobilie 30000€


    mehr wert.(du hast also einen Zugewinn von 30000€)


    Ähnlich ist es mit allen Werten die du in der Ehe erzielst.


    edy

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  • Danke für dein Antwort, dass heißt alles was ich für die Wohnung vor die Scheidung bezahlt habe (Anzahlung und bezahlte Raten) fließt unter Zugewinnausgleich und meine Frau hat recht auf die hälfte davon, habe ich das richtig verstanden ?


    in diese Fall lohnt sich für mich besser zu warten und die Immobilie zu kaufen wenn ich geschieden bin , ach übrigens wann ist der Stichtag für das Ende der Zugewinnausgleich Berechnung, an dem Tag als die offizielle Trennung angefangen hat oder an dem Tag wo die Scheidung offiziell ist.


    Und kannst du was zu meine Frage bezüglich angespartes Geld sagen ( siehe meine erste post) ?


    Danke nochmal

  • Hallo,


    Stichtage gibt es zwei ( den dritten wird man sich genauer ansehen).


    1. Tag der Eheschließung


    2. Tag der Zustellung des Scheidungsantrages beim Partner


    3. Datum der Trennung.


    Es wird die Differenz für jeden Partner ermittelt.


    Vom Punkt 1 und Punkt 2. Eine positive Differenz ist Zugewinn.


    edy

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  • Hallo Stans,


    alles was du in der Ehezeit gespart hast wird geteilt.

    Ich würde daher jetzt keine Investitionen tätigen.

    Du kannst aber in der Ehezeit das angesparte Geld auch verbrauchen, wie du es für richtig hälst.


    VG frase

  • Danke erstmal Frase


    heißt das wenn ich das angespartes Geld zum beispiel an meine Eltern im Ausland verschenke während der Ehezeit, kann meine Frau später kein Anspruch drauf anlegen.


    Um das zusammen zu fassen wenn wir uns entscheiden zu trennen gilt die Teilung auf das in diese Moment verfügbare angespartes Geld. Alles was vorher für egal was ausgegeben würde (außer Immobilien) fließt nicht in der Zugewinnausgleich


    Gruß

  • Halool Stan,


    wir geben hier keine illegalen Handlungsanweisungen, das wirst du sicher verstehen.


    Zugewinn betrachtet immer den Zeitraum der Ehezeit.

    Das hatte edy schon erläutert.

    Nochmal ein Beispiel: Du hattest bei Eheschließung 10 tsd. € auf dem Konto

    Deine Ehefrau hatte 0 € auf dem Konto

    In der Ehezeit hast du (ihr also gemeinsam) 50tsd.€ gespart

    Mit der Trennung stehen also 60 tsd. € auf dem Konto

    Jetzt darfst du von den 60 tsd.€ deine 10 tsd. € abziehen, die waren schon vor der Ehe dein Vermögen.

    Es verbleiben 50 tsd. €, die nun aufgeteilt werden.

    Ergebnis: Du 35 tsd. € , Sie 25 tsd. €

    Dies Beispielrechnung hat ja nun Variable, die du bis auf das Anfangskapital beinflussen kannst.


    VG frase

  • Hallo,


    Vorsicht!


    ein Auszug aus Haufe:



    edy

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