Hallo liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
Kind (fast 18) hat nach Erlangen seines Hauptschulabschlusses eine Ausbildung begonnen, welche aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden musste.
Nun wird er 18 und ist zur Zeit in einer Abendrealschule (4 Abende in der Woche á 5 Stunden) um einen Realschulabschluss nachzuholen (hat Hauptschulabschluss nach Klasse 10).
Wie sieht das mit der Unterhaltspflicht des Vaters aus (hat 2 weitere Kinder 16 und 11 Jahre alt, eins lebt in einer Einrichtung für die er 300€ für die Unterkunft zahlt und ein Kind lebt bei ihm und seiner neuen Frau) sobald der Junge volljährig ist?
(Mutter des fast 18 jährigen befindet sich selbst in Ausbildung und liegt unter dem Selbstbehalt)
Kann man dem Jungen zumuten nebenbei zu arbeiten um für seinen Lebensunterhalt weitestgehend selbst aufzukommen?
Oder muss der Vater weiterhin Unterhalt zahlen?
Im voraus möchte ich mich bereits bedanken.