Hallo zusammen,
ich versuche meinen Beitrag/Frage so kurz wie möglich zu fassen, jedoch alle relevanten Daten mit aufzunehmen.
Meine ehemalige Lebensgefährtin ist im fünften Monat schwanger. Grund der Trennung war unter anderem, dass sich nach und nach rausgestellt hat, dass Sie stark Dorgenabhängig ist (ich selbst habe mit Drogen nichts am Hut). Weiterhin konsumiert Sie auch durch die komplette Schwangerschaft hindurch Cannabis (4-5 Joints pro Tag) und hatte nachweislich auch mind. einen Rückfall was harte Drogen angeht. Mit all diesem Wissen bin ich seit Beginn der Schwangerschaft mehr oder weniger allein - Sie hatte mir unter anderem mehrfach angedroht nach Holland zu fahren da eine Abtreibung ja dort länger möglich ist, oder eben so Viele Drogen zu nehmen bis das Kind dann eben "weg" ist. Dies sind auch nur kleine Auszüge aus dem Horror denn ich nun seit knapp fünf Monaten mitmache und ertrage, in der Hoffnung dass mein Kind gesund zur Welt kommt...Ursprünglich war für 3. Juli nun ein Termin beim Jugendamt vereinbart, an dem die Vaterschaftsanerkennung und die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechtes geregelt wird. Bis zu diesem Termin wollte ich das alles auch weiterhin so ertragen und hinnehmen, um anschließend alles weitere in die Wege zu leiten. Laut Frauenarztterminen entwickelt sich das Kind absolut nach Plan, jedoch weiß die Ärztin auch nichts über den Konsum und daher sind Langzeitschäden natürlich nicht auszuschließen. Da sich die Situation mit meiner Ex-Partnerin allerdings die letzten Tage so verschärft hat und Sie zwischenzeitlich auch den Kontakt komplett zu mir abgebrochen hat, blieb mir nichts anderes übrig als die Sache zum Schutze des Kindes jetzt direkt anzugehen. Ich habe dazu bereits mit dem Jugendamt gesprochen (anonym) und mich beraten lassen. Weiterhin habe ich auch einen Anwalt hinzugezogen der den kompletten Sachverhalt kennt - ebenso liegen zu allen Anschuldigen meinerseits auch entsprechende schriftliche Beweise vor.
Die Situation stellt sich jetzt wie folgt da:
Mein Anwalt wartet nur noch auf das "go" meinerseits um den zuständigen Sozialdienst zu informieren und alles ins Rollen zu bringen. Dieser wird (laut Einschätzung des Anwaltes und des Jugendamtes) von einer akuten Gefährdung des Kindes ausgehen und schnellstmöglichst handeln. Es wird dann wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass das Jugendamt die Vormundschaft für das ungeborene Kind übernimmt.
Das Problem für mich als Vater an dieser Stelle ist, dass ich keinerlei Handhabe hätte, da die Vaterschaftsanerkennung nicht stattgefunden hat. Laut Anwalt kann ich diese dann auch erst nach Geburt des Kindes beantragen und in diesem Zuge auch das alleinige Sorgerecht.
Stimmt das so? Meines Wissenstandes nach ist es doch so, dass das mit Übertragen der Vormundschaft auf das Jugendamt auch dieses mein neuer Ansprechpartner ist und nicht mehr meine Ex-Freundin. Heißt, ich sollte doch auch dann direkt in der Lage sein die Vaterschaftsanerkennung ohne Ihre Zustimmung beim Vormund (Jugendamt) zu beantragen und im Anschluß auch das alleinige Sorgerecht....?!
P.S.: Mitterlweile habe ich auch Teile meiner und Ihrer Familie in dies Situation eingeweiht (Personenkreis <4), die Ihr nun vorhandenes Wissen über die Situation aber nicht mit Ihr teilen da ich Sie darum gebeten habe. Der Grund warum ich diesen letzten Schritt noch nicht gegangen bin und der Sozialdienst noch nicht informiert ist - Sie hat aus einer früheren Beziehung eine 13-Jährige Tochter die bei Ihr lebt und für die Sie das alleinige Sorgerecht besitzt. Sollte ich diesen Ball ins Rollen bringen wäre natürlich auch dieses Kind davon betroffen...Ich weiß dass ich allerdings hier auch rein an den Schutz meines Kindes denken muss und werde diesen Schritt auch mit allen Konsequenzen gehen, auch wenn natürlich auch die Angst besteht dass Sie sich aufgrund dessen evtl sich selbst oder dem Kind antut wenn es soweit ist.
Daher möchte ich heute, spätestens Morgen nochmal das Gespräch mit Ihr suchen (unter Zeugen) und ihr die Situation erklären und was auf Sie zukommen wird sollten wir keine andere Lösung finden. Die andere Lösung die ich Ihr anbieten werde ist, dass wir uns schriftlich darauf einigen, dass wir binnen der nächsten vier Wochen die Vaterschaftsanerkennung bei einem Notar vornehmen und Sie im Anschluß meinem Antrag auf das alleinige Sorgerecht beim Amtsgericht zustimmen wird. Ich würde ihr im Gegenzug schriftlich festhalten, dass Sie nach einer erfolgreich abgeschloßenen Therapie und nachweisbarer Zeit von einem Jahr Drogenfreiheit die Hälfte des Sorgerechtes von mir wieder zugesprochen bekommt (gemeinsame Sorgererklärung). Ebenso würde ich weder Jugendamt noch Sozialdienst hinzuziehen, so dass das Sorgerecht zu Ihrer anderen Tochter unverändert bleibt.
Unterm Strich hätte ich auch so das gleiche Ergebnis und meine Angst um mein ungeborenes Kind würde endlich weniger werden, Sie hätte aber auch noch die Chance Ihr leben in den Griff zu bekommen und für Ihre Kinder als Mama dazusein.
Alles in allem keine einfache Situation und ich hoffe dass mir hier vielleicht der eine oder andere Rat gegeben werden kann....