Hallo,
ich hoffe ich bin hier Richtig.
Es geht um meine Eltern die schon seit Jahren getrennt sind und Ende des Monats ihren Scheidungstermin haben.
Meine Mutter lebt seit cirka 2-3 Jahren mit einem neuen Partner zusammen und hat grade durch eine Falschaussage Unterhalt von meinem Vater eingeklagt.
Es geht aber jetzt um eine Auslandsimmobilie, außerhalb der EU, die beiden gehört, die mein Vater zur Zeit bewohnt, in Stand hält.
Die beiden haben sich mündlich geeinigt, daß meine Mutter das Haus überschreibt und dafür den Unterhalt möchte.
Mein Vater hätte das gerne vor der Scheidung geregelt aber meine Mutter besteht darauf es nach der Scheidung zu unterschreiben.
Meine Frage lautet nun, macht es einen Unterschied für meinen Vater ob es vor oder nach der Scheidung überschrieben wird?
Ich habe so ein gefühl als ob mein Vater da durch reingelegt würde.
Vielen lieben Dank schon mal!:confused:
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Hallo AlexaD,
hat jeder von beiden einen Anwalt? Was sagen denn die Anwälte?
Anspruch auf Zugewinnausgleich hat man auch noch nach der Scheidung.
Und mündliche Absprachen sind hier nicht geeignet.
lg
edy -
Hallo,
ja beide haben einen Anwalt, ich weiß leider nichts über die Meinungen der Anwälte.Bis gestern dachte ich auch noch das endlich eine friedliche Einigung stattgefunden hätte.Bis meine Mutter sich "aus eigenen Gründen" dazu entschlossen hat sich zu weigern die Vereinbarung vor der Scheidung einzuhalten.
Nun gut,
ich hätte nur gerne gewußt ob es da einen Unterschied gibt, ob vor oder nach der Scheidung, zugunsten von einem der beiden.
Kann es eventuell sein, daß nach der Scheidung mein Vater, weil er die Immobilie ja nutzt den halben Wert ihr auszahlen muß? Weil ihr ja die hälfte gehört?
Was er ja bei einer Überschreibung nicht müßte, wie es ja auch vereinbart war.
Es wäre prima wenn mich da jemand aufklären könnte.
Grüße und Dank!:( -
Hi,
wenn sich dein Vater und deine Mutter über Unterhalt und Grundstücksübertragung einigen, dann müßte das durch einen Vertrag geschehen. Gebunden ist deine Mutter nur, wenn dies durch notariellen Vertrag oder durch gerichtlichen Vergleich geschieht. Ansonsten kann sie die Umschreibung immer verweigern.
Wenn deine Mutter ihr Grundstück vor der Scheidung umschreibt, hat deinen Vater einen größeren Zugewinn, als wenn sie dies nach der Scheidung machen würde.
Also nehmen wir mal an, aktuell hätte jeder einen Zugewinn von 100.000 Euro, dann müsste ja niemand was ausgleichen. Wenn nun das Grundstück 50.000 Euro wär wäre, hätte deine Mutter 25.000 weniger Zugewinn, den Vater 25.000 mehr. Er müßte also 25.000 ausgleichen. Wenn er das Grundstück nach der Scheidung erhält, dann kommt es nur auf die Vereinbarung (zwischen Vater und Mutter )an, was dein Vater als Gegenleistung erhalten wird.Also, ich seh jetzt keinen Nachteil, wenn Umschreibung erst nach Scheidung erfolgt. Gebunden ist deine Mutter vorher und nachher nicht an ihre Zusage.
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Hi,
danke für Deine Antwort,
also im Klartext, wenn sonst kein Zugewinn ist, nur das Grundstück, mit einem Beispielwert von 50000 Euro, dann müßte er bei der Scheidung für das behalten die hälfte ausgleichen und nach der Scheidung ist es dann egal wie sie sich einigen.Er müßte also auch ausgleichen wenn Sie es vorher Überschreibt?
Auch wenn Sie darauf verzichtet?
Sorry ist alles absolutes Neuland für mich und ich steh da mitten drinn.
Grüße:) -
Hi Alexa,
also mit dem Zugewinnausgleich ist es so: Es wird geschaut, welches Vermögen der Ehemann am Anfang hatte und welches er am Ende hatte. Das gleiche bei der Ehefrau. Nehmen wir an, der Mann hatte am Anfang 50.000 und am Ende 80.000 so hat er einen Zugewinn von 30.000 gemacht. Hatte die Frau am Anfang nichts und am Ende 10.000, so hat sie einen Zugewinn von 10.000. Der Mann hat dann 20.000 mehr an Zugewinn erreicht, als die Frau. Er muss die Hälfte des Mehrgewinns an die Frau ausgleichen: 10.000.
Haben nun Mann und Frau gemeinsam ein Grundstück in der Ehe gekauft (sie sind beid Miteigentümer) so hat jeder daraus den gleichen Zugewinn erzielt, allerdings nur, wenn beide auch gleich viel für den Kauf aufgewendet haben. Denn wenn man ein Haus kauft, hat man dadurch normalerweise keinen Zugewinn, sondern es findet lediglich ein Werteaustausch statt.
Aber egel. Wenn nun die Frau ihren Anteil während der Ehe auf den Mann überträgt, so schmälert sie dadurch ihr Vermögen. (es sei denn, der Mann zahlt ihr einen Ausgleich). Der Mann hat also einen höheren Zugewinn an Vermögen.
Verzichten kann man übrigens immer auf den Zugewinnausgleich, auch teilweise. Das ist alles eine Vereinbarungssache.
Ich weiß, das ist kompliziert. Aber frag ruhig noch nach, wenn Unklarheiten sind. Ist ja nicht so einfach, das Thema Zugewinn und Scheidung.
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Hallo Lara,
da sagst Du was.
Vielen Dank für die Erklärung.
Aufgebracht hat mein Pa mehr, er hat den Kredit alleine abgezahlt, allerdings vom Gemeinschaftskonto...
Es ist so daß meine Ma ihm das gemeinsame Konto abgeräumt hat während er am Haus im Ausland gearbeitet hat, ist leider erst jetzt `rausgekommen. Unterhalt hat sie eingeklagt und bekommt jetzt durch eine Falschaussage sogar mehr als mein Pa. Er konnte leider nicht rechtzeitig Einspruch einreichen weil er ja nicht in Deutschland war und die Post nicht bei ihm ankam...
Ich Frage deshalb wegen dem Zugewinn und dem Überschreiben so genau nach, weil ich das Gefühl habe, daß sie, durch die Weigerung es vor der Scheidung zu überschreiben, sich schon wieder einen Vorteil verschafft.
Aber ich glaube da müßte ich wohl einen Anwalt fragen, der vielleicht eine Finte kennt...
Na da hoffe ich mal, daß mein Gefühl mich täuscht und sie wirklich auf Ansprüche aufs Haus und Gründstück verzichtet wie sie es uns allen gesagt hat...Vielen Dank nochmal!
Grüße
Alexa :o -
Hallo AlexaD,
ZitatAber ich glaube da müßte ich wohl einen Anwalt fragen, der vielleicht eine Finte kennt...
Wenn doch jeder für sich einen Anwalt hat,warum fragt nicht jeder einfach
seinen Anwalt?Warum musst Du einen Anwalt fragen?
lg
edy