Nettoeinkommen/Warengutschein/Akteneinsicht/Datenschutz

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier schon viel gelesen was mich weitergebracht hat. Habe mich nun aber selbst angemeldet da ich einige Fragen habe.


    Ich zahle seit Jahren für meinen Sohn gern Unterhalt und scheue auch nicht davor wenn mich die KM fragt ob ich für verschiedene Dinge etwas dazugeben kann - Fahrrad,Ausflug etc.


    Das ging seit Geburt an ohne Jugendamt und auch ohne größere Probleme,ich habe nie hinterfragt was mit dem Geld passiert etc. Geht mich ja auch nix an und bringt schlussendlich nichts.


    Nun kam für mich völlig überraschend ein Brief vom JA das ich meine Einkünfte und Ausgaben offen legen soll. Warum auch immer,es gab keine Probleme,seit Jahren nicht, ich zahle pünktlich und sehe mein Kind regelmässig alle paar Tage. Ich habe auch nicht nachgefragt und möchte mich auch nicht davor drücken hier Auskunft zugeben. Der Unterhalt wird sich wohl um 20 - 40 Euro im Monat erhöhen,dafür werde ich mich aber nicht mehr an z.b. oben genannten "Sonderzahlungen" beteiligen (Mehrbedarf/Sonderbedarf natürlich ausgeschlossen).


    Nun stellen sich mir einige Fragen.


    Ist ein Warengutschein der steuerfrei auf eine firmeninterne Mitarbeiterkarte kommt,den man nur innerhalb dieser Firma nutzen kann auf das Nettogehalt anzurechnen und wenn ja warum?

    Ich kann damit kein Bargeld abheben. Es ist quasi ein Einkaufsgutschein.


    Laut Verdienstnachweis wird er am gesetzlichen Nettolohn nach Abzug von Lohnsteuer etc. angerechnet,jedoch auch wieder als "sonstige Abzüge" aufgeführt.




    Nun zur zweiten Frage.


    Am Ende des Schreibens vom JA steht "...Es ist mir bewusst, dass die Weitergabe der Daten an das Kind bzw. dessen gesetzliche Vertreter erfolgt."


    Hier muss ich mich fragen wo der sonst hochgelobte Datenschutz unseres Staates ist. Die Höhe des Unterhaltes den ich zahlen kann ist doch entscheident, nicht wie dieser zustande kommt.


    Was genau würde KM hier sehen? Meine komplette Auflistung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben? Oder nur das bereinigte Nettoeinkommen? Das Einkommen wäre mir egal, es ist mir aber nicht egal wenn sie sehen würde was ich an Miete zahle oder was mein Auto kostet. Ich sehe es von ihr ja auch nicht - interessiert mich auch recht wenig. Ich weis das man ein Autodarlehn nicht abziehen kann,mein Anwalt meinte aber ich soll es trotzdem angeben.


    Wenn sie nämlich auch meine für den Unterhalt nicht relevanten Ausgaben sehen würde, dann würde ich sie nicht auflisten.



    Dazu möchte ich noch sagen: Eine Freundin bekommt seit mehr als 14 Jahren von ihrem EX Unterhalt für ein gemeinsames Kind. Der Unterhalt wurde vom JA festgelegt. Ich habe sie gefragt inwiefern sie da Einblicke hat und sie sagte mir das sie nur ein Schreiben bekommt wo die Höhe des Unterhaltes beziffert ist. Welches Einkommen er hat und welche Ausgaben hat sie in 14 Jahren noch nie gesehen.



    Vielen Dank für die Antworten im vorraus.


    lg



    Edit:Den Gutschein gibt es einmal im Jahr. Sie bekommt diesen Gutschein auch (gleiche Firma)Wir waren nie verheiratet. Fals diese Infos noch relevant sein sollten. Sie

  • Hi,


    das mit dem Warengutschein kann ich noch nicht richtig einschätzen. Handelt es sich um eine Art "Rabattkarte," oder ist er integierter Teil des Einkommens? Wenn letzteres, dann fließt er auch in die Berechnung mit ein.


    Nun zum Datenschutz: letztlich hat die Mutter einen Anspruch darauf, die Berechnung des Jugendamtes nachvollziehen zu können, überprüfen zu können. Allerdings musst du ja nur die Daten angeben, die berechnungsrelevant sind, um die also das Einkommen zu bereinigen ist. Dazu gehören in der Regel nicht die Miete und Kredite, die abzuzahlen sind. Ich würde mich weigern, diese Kosten aufzulisten, weil sie niemanden was angehen. Ebenso wenig, was du für dein persönliches Leben ausgibst, geht einfach niemanden was an. Wenn du allerdings willst, dass irgendwelche Ausgaben von dir berücksichtigt werden, dann musst du sie auflisten, und dann hat die Kindsmutter auch das Recht, diese Auflistung zu sehen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich werde alt und tüttelig, noch ein Hinweis:


    in der Regel erwartet das JA, dass du dort ein Schuldanerkenntnis unterschreibst. Das ist im Prinzip in Ordnung, allerdings ist das ein Titel, deshalb sollte man vor Unterzeichnung die Berechnung überprüfen. Und, dieser Titel sollte immer, ausnahmslos immer auf die Zeit bis zur Volljährigkeit begrenzt sein. Dann muss ohnehin neu gerechnet werden, und den Zirkus mit Herausgabe des bestehenden Titels, nach Volljährigkeit, den kann man sich ersparen.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für deine beiden Antworten.


    Bin ich dazu verpflichtet dieses Schuldanerkenntnis zu unterschreiben? Da du "erwartet das JA.." schreibst schein es mir keine Pflicht zu sein. Ich möchte mich vor nichts drücken aber ich sehe hier den Sinn nicht da ich seit Geburt an bezahle und auch in Zukunft vorhabe zu bezahlen.


    Vielleicht übersehe ich auch was.


    Lg


    Edit: ich gehe davon aus das dies dann notariell beglaubigt ist....wer soll die kosten übernehmen?

  • Also wird das definitiv kommen oder nur auf Antrag des Kindes bzw. hier die KM?

    Hab mal bisschen gegoogelt und da stehen dann doch sehr verschiedene Sachen. Manch einer zahlt ganz normal KU ohne solch einen Titel andere haben einen Titel.


    Den Sinn dahinter verstehe ich natürlich. Dennoch muss ich sagen das ich darauf gerade unvorbereitet war und davon auch nichts in dem Schreiben vom JA steht. Hat mich gerade echt ein bisschen geschockt. Aber ich denke das zuerst mal der KU ermittelt wird bevor soetwas kommt. Wäre es sinnvoll sich hier mit dem JA zu kommunizieren ob so etwas angestrebt wird? Ich möchte hier keine schlafende Hunde wecken und das JA dann denkt "..ah ja könnte man ja machen...". Das möchte ich auf keinen Fall,wobei das mit möchten zum Schluss wenig zu tun hätte.


    Ich habe das Thema heute Mittag bei einer Bekannten angesprochen die wie oben erklärt seit 14 Jahren KU bekommt und sie weis nichts von einem Titel bzw. Schuldeingeständnis.


    Mich würde hier wirklich Interessieren ob das vom JA automatisch nach Berechnung des KU kommt oder ob die KM den Stein ins rollen bringen muss. Letzteres könnte man ja noch versuchen zu beeinflussen und darüber reden. Ob man mit dem JA da "diskutieren" kann bezweifel ich stark.


    Ich bin mit unserem zuständigen JA bisher sehr gut klar gekommen - zumindest bei dem Thema Umgang und Sorgerecht. (vorgeburtliches beidseitiges Sorgerecht)


    Wie gesagt, den Sinn dahinter erkenne ich aber ich will damit eigentlich nichts zu tun haben. Ich habe nicht vor Unterhalt auszulassen und zahle seit dem ersten Tag an pünktlichst und ohne Abzüge. Zwischen zeitlich habe ich ihn sogar freiwillig erhöht da wir uns immer an der DT orientiert haben - übrigens ein weiterer Punkt warum ich den Gang der KM zum JA nicht verstehen kann. Vielleicht spricht das ja für mich und es wird davon abgesehen.


    Habe jetzt mehr als 5 Jahre alles ohne Anwalt und Gerichtskosten regeln können weil ich zu 90% zu allem ja und Amen sage solange es Sinn hat und meinem Kind gut tut. Aber es scheint als das auch das bald ein Ende haben wird.



    Wie sieht es eigentlich aus wenn ich in meiner Mietwohnung ein Zimmer für mein Kind habe das logischerweise in Miete und NK mit drin ist,kann man das anteilig anrechnen lassen oder ist das in dem Selbstbehalt mit drin der übringes bei den heutigen Mietpreisen nicht mehr zeitgemäß ist - zumindest meine Meinung. Das Kind kann ja schlecht auf dem Boden oder der Couch schlafen.


    lg


    edit: Das JA möchte wissen ob noch jemand mit mir lebt und wenn ja was er an Einkommen hat. Meine neue Freundin ist deshalb außer sich. Solange ich den Mindestunterhalt zahlen kann (zahle aktuell mehr) spielt das doch keine Rolle und kann es doch eigentlich weglassen oder?

  • Hallo Phy,


    die Urkunde vom Jugendamt (Titulierung oder auch Jugendamtsurkunde) braucht keine notarielle Beglaubigung.

    Du erkennst mit deiner Unterschrift die Forderung an, die das Jugendamt anhand deiner Angaben ermittelt hat.

    Es entstehen hier keine Extrakosten.


    VG frase

  • Also wird das definitiv kommen oder nur auf Antrag des Kindes bzw. hier die KM?

    sowas fällt nicht vom Himmel, da hat jemand, würde sagen die Mutter, das Jugendamt eingeschaltet.


    VG frase

  • sowas fällt nicht vom Himmel, da hat jemand, würde sagen die Mutter, das Jugendamt eingeschaltet.


    VG frase

    Hallo frase,


    vielen Dank für deine Antworten.


    ich meinte damit aber die evtl. Titulierung nicht die Berechnung des KU.

    Wird die Titulierung definitiv vom JA kommen nach Errechnung des KU oder muss auch hier wieder die Mutter tätig werden und quasi sagen "ich möchte das so".

  • Hallo Phy,


    ich kann dir dazu leider keine genauere Auskunft geben.

    Da ich selber ohne Titel vom Jugendamt meinen Unterhalt gezahlt hatte. (Das gibt es also auch noch)

    in der Regel erwartet das JA, dass du dort ein Schuldanerkenntnis unterschreibst.

    Bleibt also abzuwarten, ob du eine Ausnahme von der Regel sein wirst.

    Es muss ja einen Grund gegeben haben, warum sich jetzt das JA eingeschaltet hat.

    Manche Mütter vermuten, das die UHP-Väter nicht alle Karten auf den Tisch legen, um so den Unterhalt zu senken.

    Das JA ist dann die günstigste Lösung, man braucht eben keinen Anwalt zu zahlen.


    Wenn du mit der Berechnung nicht einverstanden bist, dann kannst du das auch durch einen Fachanwalt kostenpflichtig prüfen lassen.


    VG frase

  • Hi,


    das Kind hat einen Anspruch auf die Titulierung. Ob dieser Anspruch immer geltend gemacht wird, ist eine andere Frage. Nur wenn sie geltend gemacht wird, dann sollte man sich nicht wehren, es bringt nichts außer Kosten. Das muss man wissen. Die Unterhaltsberechnung kannst du überprüfen, das ist ganz wichtig, das muss stimmen.


    Nein, ein eigenes Zimmer für das Kind kann man nicht kostensenkend geltend machen. Weil das an den Umgangswochenenden nun wirklich nicht sein muss. Da langt auch das aufblasbare Bett im eigenen Schlafzimmer. Mein Jüngster hat z.B. bis er 12 war kein eigenes Kinderzimmer gehabt, obwohl er bei mir wohnte! Da war ein quergestellter Schrank zwischen beide Bereiche gestellt und gut wars.


    Nun, es gibt viele Gründe, abgesicherte Verhältnisse zu schaffen. Z.B., für den Fall des Ausfalls der Mutter. Dass dann nicht rumgeraten werden muss, sondern die finanzielle Versorgung des Kindes weiter sichergestellt ist. Oder du fällst aus wegen Krankheit, Unfalls. Auch dann ist es gut, wenn ein Titel da ist, damit ein möglicher Betreuer nicht rumzickt. Natürlich hofft man das nicht, aber ausschließen kann man so etwas ja nie, und Vorsorge trifft man ja für den Notfall.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ich nochmal,


    Angenommen das bereinigte Einkommen steht auf der dritten Einkommensstufe (2301 - 2700) wären das abzüglich des anteiligen Kindergeldes 304€ Zahlbetrag für das Kind. Ist dies korrekt oder übersehe ich noch was?


    Lg

  • Hallo,


    Hallo ich nochmal,


    Angenommen das bereinigte Einkommen steht auf der dritten Einkommensstufe (2301 - 2700) wären das abzüglich des anteiligen Kindergeldes 304€ Zahlbetrag für das Kind. Ist dies korrekt oder übersehe ich noch was?


    ja das ist richtig.


    edy

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