Kindesunterhalt bei Teilerwerbsminderungsrente

  • Hallo,


    ich bekomme in naher Zukunft eine Teilerwerbsminderungsrente und werde dann nur noch halbtags arbeiten. Da ich den Kindesunterhalt nicht zahlen werde können, muss der KV Unterhaltsvorschuss beantragen. Kann es sein, dass ich dennoch vom JA dazu verpflichtet werde, den Mindestunterhalt zu zahlen. Ich möchte vermeiden, dass das Ganze vor Gericht geht. Schaut das JA auch auf vorhandenes Vermögen? Was ist, wenn die Rente abläuft und nicht verlängert wird? Muss der Unterhaltsvorschuss rückwirkend zurückgezahlt werden?


    Dank + Gruß,

    Ruwah