Unterhaltsverpflichtung bei 1/3 Teilung

  • Guten Tag,


    Ich habe gerade ein Problem, welches ich über Google alleine nicht weiter klären kann.

    Ich bin von meiner Ex seit 3 Jahren getrennt, habe seit der Trennung selbst Unterhalt für unsere Tochter gezahlt.
    Meine Tochter ist jedes WE von F-So bei mir, sehr oft aber deutlich länger. Teilweise könnte man von 50/50 sprechen.

    Auch ansonsten kaufe ich Kleidung, ein Fahrrad zu Weihnachten, wir fahren in den Urlaub, machen Ausflüge, eben alles, was auch mal ein paar Taler kostet.


    Nun ist es leider so, das ich seit 01.03.2020 arbeitslos geworden bin und den Unterhalt nicht mehr selbst zahlen kann. Deswegen zahlt wird vom Amt Unterhaltsvorschuss an die Mutter gezahlt. Da ich durch die Arbeitslosigkeit momentan finanziell eingeschränkt bin habe ich Wohngeld beantragt. Von der dortig beschäftigten Dame wurde mir gesagt, dass wenn meine Tochter mindestens 1/3 des Monats bei mir ist, versorgt wird und ein Kinderzimmer vorhanden ist, ich dieses Kind angeben kann.

    Da das ja nun den Tatsachen entspricht, habe ich meine Tochter angegeben. Die Wohngeldstelle wollte im Anschluss hierzu eine Bestätigung der Mutter, in der sie erklärt, das meine Angaben den Tatsachen entsprechen.


    Nun habe ich gestern von der KM von einem Schreiben des JA erfahren.

    Ich habe die KM gebeten, Widerspruch einzulegen, was sie offenbar nicht tun will. Trotz dessen wirft sie mir nun vor, ich hätte sie mehr oder weniger absichtlich in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.

    Was ich für die Zukunft sehe, das ich nun meine Tochter nicht mehr wie gewohnt oft sehen kann, weil die KM nun alles daran setzen wird, die Zeiten möglichst kurz zu halten, nur um Unterhalt gezahlt zu bekommen. Was irgendwo auch nachvollziehbar ist, denn wirkliche Schwerverdiener sind wir nicht.

    Nun kann man im Web lesen, das diese 1/3 max dazu führen könnten, das ich als Unterhaltspflichtiger die Höhe des Unterhalts allenfalls reduzieren könnte, wenn ich denn darauf anlegen würde. Will und wollte ich aber nie, dass war bisher nie Thema. Ich habe stets Unterhalt gezahlt und werde das, auch wenn meine Tochter wie gehabt 1/3 des Monats bei mir ist, weiter zahlen, sobald ich wieder in Lohn und Brot bin.

    Was ich nicht recht verstehen kann, dass das JA die Zahlung komplett einstellen kann/will, das sollte doch auch heißen, das ich, wenn ich selbst zahle, auch die Zahlung einstellen kann, wenn denn meine Tochter 1/3 des Monats bei mir ist. Merke, das ist nur ein Gedankenspiel.


    Ich habe keinerlei Ahnung, inwieweit der geneigte Leser sich dazu äußern kann und mir Tipps geben kann, wie ich als Vater und wie die KM sich am besten zu verhalten hat.

    Nun habe ich einfach nur Angst, dass meine Tochter nun sehr viel weniger bei mir verweilen kann, weil die Mutter keinesfalls auf den Unterhaltsvorschuss verzichten möchte.


    Sorry für den langen Text, ich bin gerade wirklich urlaubsreif und etwas aufgebracht.

  • Hallo,


    Einmal hast du mit der Wohngeldstelle zu tun die das Kind bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigen würde.


    Dann bekommt die Mutter UVG , der nur an Alleinerziehende gezahlt wird. Ein drittel der Erziehung übernimmst aber du.


    "Einigt" euch auf die maximale-zulässige Erziehungszeit der Tochter.


    Z.Zt.ist nur bei einem echten Wechsel-Modell ,der Unterhalt dem Grunde nach von beiden Eltern zu zahlen.


    edy

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  • Um den weiteren Werdegang mal aufzuzeigen...

    RA sieht es anders, bei einem Drittel sollte das Jugendamt weiter UH zahlen. Mittlerweile kam eine Bescheid über die Rückforderung, RA legt nun erstmal Widerspruch ein.