Hallo zusammen,
folgende Situation, so kurz als möglich zusammengefasst:
Oma ist verwitwet und hat eine Rente von ca. 1900€.
Sie besitzt eine ETW (abbezahlt).
Es kann gut sein, dass demnächst ein Pflegeplatz in einem Pflegeheim benötigt wird, da die Verfassung aktuell leider sehr schnell nachlässt.
Der Selbstbehalt in unserer Region beläuft sich auf etwa 2.600 - 2.900€ im Monat.
Ihre Tochter (Einzelkind) hat eine ETW, die noch mit Schulden (Kredit) belastet ist.
Macht es nun Sinn, die ETW der Oma auf das Enkelkind zu überschreiben (Grundbuchänderung) mit lebenslangen Wohnrecht für die Oma?
Auf die Enkelkinder darf der SHT ja nicht zurück greifen, wenn es um das Thema EU oder Kostendeckung des Pflegeheims geht, richtig?
Denn sollte die Oma demnächst ins Pflegeheim kommen, dann wird für die monatliche Zahlung des Pflegeheims zunächst die Rente + bis dahin eventuelles Pflegegeld (je nach Pflegegrad) verwendet und dann „muss“ doch quasi zunächst die ETW verkauft um die Kosten zu decken?
Wir/ich wären sehr dankbar für Antworten und Tipps.
Vielen Dank und viele Grüße
SH