Hallo liebes Familienrecht Forum
Ich habe kürzlich über Smart Steuer eine Zusammenveranlagung für das Jahr 2019 proforma ausgefüllt und
versuche den Kindesunterhalt, den ich ab Oktober zahle abzusetzen.
Der Kindesunterhalt zählt als eine außergewöhnliche Belastung unter Sonderausgaben.
Wo kann ich den Kindesunterhalt grundlegend bei der Zusammenveranlagung absetzen?
Vielleicht ist hier jemand im Forum, der bestimmt sich in der gleichen Situation befindet und mir vielleicht in der Sachlage helfen kann.
Jeder Ratschlag hilft