Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
Ich bin neu hier und im Thema Unterhalt völlig unerfahren.
Es geht auch nicht direkt um mich, sondern um meine Tochter.
Die Situation ist folgende:
Meine Tochter ist 18 Jahre alt und Schülerin. Sie bekommt im Herbst ein Kind von einem
Schulkameraden. Er ist 20 Jahre alt und macht derzeit Abitur.
Zum Zeitpunkt der Geburt wird er die Schule beendet haben.
Ein Einkommen haben beide nicht und beide wohnen noch zu Hause.
Die Frage:
Muss der Kindsvater trotzdem dem Kind Unterhalt bezahlen, evtl. nach Düsseldorfer Tabelle oder bleibt die Versorgung des Kindes, oder besser der Kinder, Sache der Großeltern?
Meine Wunschvorstellung ist natürlich, eine für beide Parteien machbare und annehmbare Regelung zu finden.
Allerdings würde ich einfach gerne wissen, was meiner Tochter bzw. dem Neugeborenen zusteht.
ich würde mich über Antworten sehr freuen.
Liebe Grüße