Hallo,
ich arbeite in einer Firma, wo von meinen Brutto Einkommen automatisch monatlich 70 Euro abgezogen werden und diese mit einen Eigenanteil von der Firma zu Restaurantschecks vom Netto Gehalt abgegolten werden, ob man will oder nicht. Also als Bsp. Auf den Lohnzettel steht nach irgendwelchen komischen Berechnungen am Ende da "Netto 1310 Euro" minus Abzug 60 Euro Restaurant Eigenanteil" Auszahlung 1250 netto.
Das Jugendamt nimmt aber als Berechnungsgrundlage die 1310 Euro, wobei man die ja gar nicht erhält. Die Person bekommt von der Firma Gutscheine, mit dem die Mittagsversorgung im Restaurant gewährt wird. Hat wohl steuerliche Vorteile für den Arbeitgeber. Den Arbeitnehmer eher weniger da es bei der Steuererklärung zur Nachzahlung kommt. Werden die Gutscheine nicht im Restaurant genutzt, verfallen diese am Ende des Jahr automatisch.
Frage nun, darf man zur Unterhaltsberechnung diese Gutscheine als Einkommen sehen? Ich finde eigentlich nicht, da man ja das Geld nicht auf der Hand hat und man notgedrungen davon essen soll. Als Auszahlung wird dies nicht gewährt in der Firma.