Betreuuungsunterhalt viel zu hoch, zum Anwalt gehen?

  • Guten Abend,


    ich versuche meinen Verhalt einmal möglichst genau zu beschreiben um eine grobe Meinung zu bekommen ob die Bemühung eines Anwalts eine sinnlose Ausgabe wäre.


    Die Tochter meiner Ex-Partnerin und mir ist im März 2018 geboren und somit 2 Jahre und 3 Monate.

    Der Kindesunterhalt wurde vom Jugendamt mit 269€ berechnet.

    Für den Unterhalt für die Ex-Partnerin wurden 569€ berechnet, denn sie verdiente vor der Geburt 1619€. Seit der Trennung zahle ich den Betrag jeden Monat artig.


    Seit Mitte Oktober 2019 geht die Ex wieder Teilzeit arbeiten und verdient laut eigener Aussage 1000-1100€. Die Kleine geht außerdem zur Kita.

    Ich verdiene alles in alllem großzügig gerechnet etwa 3000€ inclusive 450€ Job.


    Nach eigener Berechnung gerade 3000€(Mein Einkommen)- 269€ Kindesunterhalt - 1200€ Selbstbehalt blieben 1531€

    1531€ - 1000€ (Einkommen Ex) * 3/7 ergeben laut meiner Rechnung 227€ und keine 569€.


    Habe ich hier etwas komplett falsch berechnet? Ist der Sachverhalt ein Anderer? Gibt es noch andere Aspekte zu beachten? Das Kindergeld erhält sie komplett und die Kleine ist jedes 2. Wochenende bei mir.

    Vielen Dank schon mal im Voraus für das Feedback. Ich bin wirklich erschrocken und verzweifelt.

    Mit freundlichen Grüßen


    Michael S.

  • Hi,


    ich hab schon Probleme mit dem Kindesunterhalt. Ich habe mal sehr pauschal dein Einkommen um 200 € bereinigt (berufsbedingte Aufwendungen), dann komme ich auf einen Kindesunterhaltsanspruch von 425 € abzüglich des hälftigen Kindergelds. Wie kommen die 269 € zustande? Und wer hat den Anspruch der Kindsmutter berechnet? Und vor allen Dingen, wie wurde er berechnet?


    Herzlichst


    TK

  • Die Berechnung erfolgte durch das Jugendamt, mein Grundgehalt ohne 450€ Job etc betrug zu dem Zeitpunkt circa 2200€ danach erfolgte nie eine neue Berechnung seitens der Mutter. Ging ihr ja auch gut damit...

  • Hi,


    schön, dass du die Urkunde reingestellt hast. Irgendwie bekomme ich sie im Augenblick nur nicht vergrößert. Das muss ich nachher mal in Ruhe ausprobieren. Hab einen neuen Rechner und finde so einiges noch nicht wegen ausländischer Tastatur. Den Unterhalt für die Ex hat auch das Jugendamt berechnet? Das ist eher ungewöhnlich.


    Meine Überlegung kann ich dir schon mal jetzt mitteilen. Rechnen tu ich dann später. Also nur ganz grob. Wenn das Kind drei ist, also in wenigen Monaten, dann fällt nach meiner Einschätzung der Unterhalt für die Ex ohnehin weg. Es stellt sich also auch die Frage, ob man da schlafende Hunde wecken sollte. Denn in die nächste Altersgruppe kommt die Kleine ja erst mit sechs Jahren. Wie lautet denn genau die Vereinbarung mit der Frau, und wer hat da gerechnet?


    Herzlichst


    TK

  • Der Unterhalt für die Kleine ist ja ebend auch falsch aber nicht mal darum kümmert sie sich. Laut Jugendamt gibts ja seit Januar einen neuen Satz der höher wäre als der jetzige aber sie lässt einfach nix berechnen.


    Den Unterhalt für die Ex hat auch das Jugendamt berechnet allerdings habe ich nur einen kleinen Screenshot erhalten und nie eine offizielle Urkunde oder ähnliches darauf war nur zu sehen ihr Einkommen beträgt ca. 1620€ und abzüglich Elterngeld hätte ich 569€ zu zahlen das tat ich seit dem einfach.

    Leider finde ich den Screenshot gerade nicht. Wollte das immer alles ohne Anwalt regeln jetzt sehe ich was ich davon habe.

    Achja wären das wirklich 300€ je Monat zu viel und ich muss noch 8 Monate zahlen bekäme sie ja immernoch 2400€ zu viel von mir stand heute. Da lohnt sich es dann irgendwie schon das berechnen zu lassen finde ich.

  • Na ja, es kommt drauf an, wenn sie bei den 269 € bleibt, bis das Kind sechs ist ...... In der Richtung dachte ich. Du musst ja damit rechnen, dass dann auch die Überprüfung des Kindesunterhalts kommt. Ist denn der Unterhalt für die Mutter in irgendeiner Form schriftlich fixiert worden und auf die Zeit bis zum dritten Geburtstag beschränkt worden?


    TK

  • Nein wie gesagt den Unterhalt für die Mutter habe ich nie berechnen lassen sondern auf ihre Auskünfte vertraut was sie sich da hat zusammen rechnen lassen vom Jugendamt wer auch immer das gemacht hat.

    Es geht mir auch gar nicht um die höhere Summe beim Kindergeld die zahle ich notfalls sogar gern aber wenn es da 100€ mehr werden und beim Unterhalt für die Ex immernoch 350€ weniger ist das imemrnoch eine Hausnummer.


    Und ich könnte ggf meinen 450€ Job sein lassen. Mein Einkommen bestünde dann nur noch aus 2250€ + Trennungsgeld da weiß ich nicht mal ob das angerechnet würde weil es ja auch sehr stark schwankt etc.

  • Hallo Micha und TK,


    auch wenn es nur einen Anhaltspunkt leistet, so gibt es im Netz schon brauchbare Rechner, die mit den richtigen Zahlen gefüttert auch eine Orientierung geben könnten welche Zahlen einen erwarten. Bitte immer das Netto bereinigen, Kredite werden in seltensden Fällen anerkannt (daher besser weglassen) und natürlich den Wohnwert beachten.


    VG frase

  • Ihr Beiden,


    ich tu mich da schwer. Einfach, weil das Einkommen der Mutter ein überobligatorisches ist, und da ist es äußerst schwierig, festzustellen, inwieweit es überhaupt anrechenbar ist. Die Rechtsprechung ist da sehr unübersichtlich (vorsichtig formuliert). Deshalb bastele ich hier ja an einer anderen Lösung.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Tk,


    einfach eine Zahlung auf Grund eines Sceenshot, das wäre mir suspekt.

    Der Fragesteller, hat ja selber bemerkt, das da was nicht stimmt.

    Selbst der KU ist ja nicht mehr korrekt ermittelt.


    VG frase

  • Nun ja, wenn die Mutter nicht alle zwei Jahre nachforscht, was denn so verdient wird, dann ist sie selbst schuld. was den Kindesunterhalt angeht. Aber hier geht es doch primär um die Mutter. Das Zauberwort heißt "überobligatorisches Einkommen." Also, wann wird Einkommen angerechnet, wann nicht. Bis zum Kindesalter von drei Jahren äußerst problematisch. Da bin ich sehr unglücklich über die Rechtsprechung, einfach, weil keine klare Linie da ist. Grundsätzlich muss die Mutter ja bis zum dritten Geburtstag des Kindes gar nicht arbeiten, wie ist also zu bewerten, wenn sie es trotzdem tut? In diesem Problemkreis befinden wir uns hier.


    Das Argument, was ab drei Jahren zieht, nämlich sie könnte arbeiten, das zieht vorher halt nicht. Oder nur sehr eingeschränkt. Und wegen 8 Monaten, in welchen der Fragesteller ohnehin wahrscheinlich teilweise zahlen müsste, das Konstrukt mit dem Kindesunterhalt zu kippen, das Risiko wäre mir wirtschaftlich gesehen zu groß. Dazu kämen dann noch Anwaltskosten auf beiden Seiten, das bringt einfach nichts.


    Wenn die Mutter "bösartig" wäre, dann würde sie wie folgt handeln: Heraufsetzung des Kindesunterhalts, Mehrbedarf für Kita geltend machen, und eben klagen auf den Betreuungsunterhalt. Letzteres mit ungewissem Ausgang. Wahrscheinlich nur mit teilweiser Anrechnung des Verdienstes. Aber trotzdem, absoluter Gewinn auf der Seite der Mutter.


    Ich treibe ungern Menschen in Situationen, in denen sie nur verlieren können.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ich mach mal weiter. Wir haben also eine ungeklärte Situation, was den Betreuungsunterhalt angeht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit dem 3. Geburtstag des Kindes auf jeden Fall dieser ausläuft. Ich würde das der Mutter etwa einen Monat zuvor formlos schriftlich mitteilen, damit sie sich drauf einstellen kann. Damit ist dieser Teil dann gehakt. Für eine Fortsetzung der Unterhaltszahlungen sehe ich da keinen Grund.


    Nun zum Kindesunterhalt. Über diese Urkunden, die wohl alle Jugendämter als Vorlage nutzen, bin ich so gar nicht glücklich. Weil sie mißverständlich sind, aber was solls. Man könnte meinen, dass die Gehaltsgruppe als Berechnungsgrundlage für immer festgezurrt ist. Dem ist aber nicht so. Wenn sich eine wesentliche Veränderung in der Gehaltsstruktur ergibt, sei es positiv oder negativ, dann kann auf Antrag des Kindes (vertreten durch die Mutter) oder aber auf Antrag des Zahlers (z.B. Arbeitslosigkeit) neu gerechnet werden, alle zwei Jahre besteht ohnehin ein Recht des Kindes auf Überprüfung. Vermutlich weiss die Mutter das hier nicht, ich würde im Augenblick daran nicht rühren. Das weitere Problem bei diesen Urkunden ist, dass sie nicht bei Volljährigkeit des Kindes enden, sondern letztlich unbegrenzt weiter bestehen. Obwohl letztlich bei Volljährigkeit immer, ausnahmslos immer neu gerechnet werden muss. Auch schon eher, wenn das Kind eine bezahlte Ausbildung anfängt. Diese Urkunden sind so also letztlich Blödsinn. Nun ist sie aber in der Welt, da kann man nichts mehr dran ändern und muss dann gucken, wie bei einer wesentlichen Änderung und neuer Geltendmachung neu zu rechnen ist, ein neuer Titel zu erstellen ist.


    Hier ist also alles ziemlich unglücklich gelaufen. Jetzt geht es also nur um Schadensbegrenzung durch richtiges taktieren. Wenn man den Kindesunterhalt in der Gehaltsstufe halten kann, die in dem Titel niedergelegt ist, bis das Kind 6 ist, dann kommt der Fragesteller m.E. gut dabei weg. Aber, Achtung: wenn innerhalb der Gehaltsstufe eine Erhöhung des Unterhalts kommt, dann ist die auch durch den Titel abgedeckt. Dem ist dann ohne förmliche Abänderung Rechnung zu tragen.


    So, das ist im Augenblick meine Einschätzung der Lage. Jetzt könnt ihr mich Löcher in den Bauch fragen.


    Herzlichst


    TK