Hallo,
nachdem Ihr mir hier vor ca. 1 Jahr mit tollen Tips beim Elternunterhalt bei meinem Schwiegervater (verstorben 12/19) geholfen habt muss ich mich wieder an euch wenden.
Jetzt geht es um die Schwiegermutter:
wenn ich richtig informiert bin, darf Sie 5000€ Selbstbehalt behalten.
wann ist der Stichtag zur Berechnung?
Es stehen noch größere Rechnungen aus - Grabstein, Wohnungsauflösung.... müssen diese Rechnungen bereits vom 5000 € Selbstbehalt bezahlt werden.
Altenheim Vertrag beginnt morgen. Es ging jetzt alles sehr schnell. Treppensturtz; Krankenhaus
Danke
Gruß