Unterhalt kürzen mit Nettobereinigung

  • Hallo, wenn man die Einstufung zum Kindesunterhalt als Vater mit der Nettolohnbereinigung etwas „kürzen“ möchte, und die Berechnungsformel lt. Unterhaltsleitlinien für die Fahrtkosten anwendet, dürfte da nur die einfache Strecke berechnet werden, wenn parallel bei der Steuererklärung beim Finanzamt der Unterhaltspflichtige die Kilometer zum Arbeitsplatz als Werbungskosten angibt?
    Obwohl die Steuerrückerstattung eines Jahres geteilt durch 12 quasi wieder auf mein monatliches Netto-Einkommen aufgerechnet wird, ist das alles sehr fragwürdig..

  • Hallo,

    nunja, so ganz ist es ja nicht.


    Wenn Sie bspw. 150 Eur an Fahrtkosten pro Monat haben bekommen Sie ja leider nicht auch 150 Eur durch die Steuer wieder zurück.


    Sie bekommen nur die Steuern auf 150 zurück. Wieviel das ist, liegt an Ihrem persönlichen Steuersatz, der wiederum vom Eink. abhängt.


    Hätten Sie bspw. einen Steuersatz von 33%, bekämen Sie 50 Eur (600 im Jahr) zurück.

    Somit sinkt ihr relevantes Einkommen um 100 Eur.


    Besten Gruß

  • Vielen Dank für die Antworten. Ein Paragraphen im Familienrecht gibt es wohl nicht?
    Denn manch Rechtsanwalt versucht diese Berechnung der Gegenseite so zu argumentieren, das quasi unabhängig die Fahrtkosten mit der Formel: Hin- und Rückweg der Kilometer zur Arbeit x die Zahl der Arbeitstage x 0,30 Cent.
    Wenn man in einer Klinik in ca. 30 km entfernt wohnt, in Schichten arbeitet, Bereitschaftsdienste quasi eine Benutzung der Öffentlichen unmöglich macht, greift diese Notwendigkeit des eigenen KFZ mit Nachweis der Fahrten zur Unterhaltsbereinigung.
    Jetzt wirft der Anwalt der Kindsmutter eben das Argument der Anrechnung von der einfachen Wegstrecke, da wie oben genannt, die Fahrtkosten als Werbungskosten via Steuererklärung abgesetzt werden.
    Es scheint also, als wäre es ein Fall fürs Gericht, falls es keine eindeutige Rechtssprechung gibt..

  • Hallo Heli,


    schau doch bitte mal in die Leitlinien deines zuständigen OLG.

    Hier werden berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten) in den Bundesländern sehr unterschiedlich berücksichtigt.

    Da kommt dann auch der Anwalt nicht so ohne weiteres vorbei.


    VG frase