Liebe Mitglieder
Ich bin gegenüber einem unehelichen minderjährigen Kind (noch nie Kontakt gehabt) seit Jahren Unterhaltspflichtig und zahle regelmäßig.
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente, eine Verletztenrente der BG da Dienstunfall und habe einen Pflegegrad 3 wegen einer schweren psychischen Erkrankung und einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.
Nun schrieb mich das zuständige Amt für Jugend und Familie (600 Km entfernt in einem anderen Bundesland), etc. im Rahmen der Vermögensüberprüfung an, dass ich Nachweise erbringen soll, für was mein Pflegegeld verwendet wird (Medikamente, Arztbesuche, etc.pp), da ansonsten das PG in voller Höhe als Einkommen berechnet wird.
Ich habe 2 Pflegepersonen aus meinem Umfeld, die mich unterstützen und denen ich je zur Hälfte das PG in Bar auszahle. Dies akzeptiert das Amt aber nicht, obwohl nach eigenen Recherchen im
§ 37 elftes Gesetzbuch (SGB XI) folgendes steht:
Beim Pflegegeld handelt es sich um eine Geldleistung. Mit dieser wird die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung eines Pflegebedürftigen gestärkt, da damit die Pflegehilfen selbst gestaltet werden können. Der Gesetzgeber möchte mit der Leistung „Pflegegeld“ erreichen, dass ein Pflegebedürftiger seinen Pflegepersonen für die aufopferungsvolle Pflegetätigkeit und den Einsatz eine materielle Anerkennung zukommen lassen kann.
Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, für die mindestens der Pflegegrad 2 bestätigt wurde und die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Nach § 37 Abs. 1 SGB XI können Pflegebedürftige das Pflegegeld anstelle der häuslichen Pflegehilfe beantragen, wenn mit diesem in dessen Umfang die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie die Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sichergestellt werden. Als häusliche Umgebung gilt der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt, in den der Pflegebedürftige aufgenommen wurde.
Nun meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?