Hallo!
Es ist wieder soweit. Das Jugendamt lässt neu prüfen.
Bis Ende Januar 2020 arbeitete ich bei meinem alten AG. Seit 01.02.2020 bei dem Neuen AG..
Gehalt hat sich um etwa 1000,- Brutto und gut 400,- Netto erhöht.
Ich zahle für meinen 16 jährigen Sohn derzeit 395€ Unterhalt.
Meine 19 jährige Tochter ist in Ausbildung. Verdient recht gut. Hat laut Unterhaltsauskunft keinen Unterhaltsanspruch.
Ich zahle aber für Sie die Miete von 227,- und erhalte das Kindergeld von 204,-.
Wird diese Zahlung bei der Unterhaltsberechnung mit eingerechnet? Oder lassen die das außen vor, weil sie ja eigentlich nicht Unterhaltsberechtigt ist?
Um schon mal eine grobe Richtung des neu zu erwartenden Unterhalts zu bekommen, kann ich da das Netto der letzten 12 Monate summieren, durch 12 teilen, um das bereinigte Netto zu erhalten und das dann in der DD Tabelle einordnen? Oder wird da noch mehr beachtet?
Ich hoffe es ist verständlich geschrieben.
LG Sven