Unterhaltsneuberechnung für Kind 1 nach 2 Jahren inkl. Jobwechsel und 2. Kind volljährig

  • Hallo!


    Es ist wieder soweit. Das Jugendamt lässt neu prüfen. ;)

    Bis Ende Januar 2020 arbeitete ich bei meinem alten AG. Seit 01.02.2020 bei dem Neuen AG..

    Gehalt hat sich um etwa 1000,- Brutto und gut 400,- Netto erhöht.


    Ich zahle für meinen 16 jährigen Sohn derzeit 395€ Unterhalt.

    Meine 19 jährige Tochter ist in Ausbildung. Verdient recht gut. Hat laut Unterhaltsauskunft keinen Unterhaltsanspruch.

    Ich zahle aber für Sie die Miete von 227,- und erhalte das Kindergeld von 204,-.


    Wird diese Zahlung bei der Unterhaltsberechnung mit eingerechnet? Oder lassen die das außen vor, weil sie ja eigentlich nicht Unterhaltsberechtigt ist?


    Um schon mal eine grobe Richtung des neu zu erwartenden Unterhalts zu bekommen, kann ich da das Netto der letzten 12 Monate summieren, durch 12 teilen, um das bereinigte Netto zu erhalten und das dann in der DD Tabelle einordnen? Oder wird da noch mehr beachtet?


    Ich hoffe es ist verständlich geschrieben.


    LG Sven

  • OlYa

    Hat den Titel des Themas von „Unterhlatsneuberechnung für Kind 1 nach 2 Jahren inkl. Jobwechsel und 2. Kind volljährig“ zu „Unterhaltsneuberechnung für Kind 1 nach 2 Jahren inkl. Jobwechsel und 2. Kind volljährig“ geändert.
  • Hi,


    ich denke schon, dass ich trotz mäßigem Verstandes alles kapiert habe.


    Das große Kind spielt keine Rolle mehr. Es ist nicht mehr priviligiert, kann für sich selbst sorgen, außerdem zahlst du letztlich nur 23€ monatlich. Es geht also um das jüngere Kind, wobei ich davon ausgehe, dass dieses dein einziges minderjähriges Kind ist.


    Der Verdienst in der Vergangenheit ist nur ein Indiz für die Berechnung des derzeitigen Unterhaltsanspruchs. Wenn wie in deinem Fall absehbar ist, dass der andere Verdienst (hier der höhere) dauerhaft für die Zukunft zur Verfügung steht, dann ist dieser Berechnungsgrundlage.


    Für genaue Berechnungen, da kann dir hier unser edy weiterhelfen, da ist der fitter als ich. Wie du selbst dein Jahresgehalt bereinigst, das weisst du vermutlich. Dann geht es auch ohne Hilfe.


    Herzlichst


    TK

  • Das mit dem bereinigen weiß ich nur so Leienhaft.

    Ich weiß, dass z. Bsp. Vermögenswirksame Leistungen nicht beachtet werden und quasi als Einkommen dabei sind. Ansonsten habe ich bei dem neuen Job eine Erschwerniszulage mit beim Brutto stehen. Also wird es mit versteuert. Sonst gibt es keine außergewöhnlichen Posten.


    Gruß Sven

  • Hallöchen!


    Ich wurde ja im Juni vom JA aufgefordet zum Nachweis der Einkünfte für eine neue Unterhaltsberechnung nach 2 Jahren. Gesagt getan. Es kam prompt der neue Unterhaltsbetrag in Höhe von 420,- statt 395,-. Soweit so gut.


    Nun kam aber heute neue Post, dass ich ab Februar 2020 den erhöhten Betrag zahlen soll, da der Lohn sich ab da erhöht hat.. ? Ich finde leider dazu nichts im Netz. Was sagt ihr dazu?


    Gruß Sven

  • Hallo,


    ab Januar wurde auch der Selbstbehalt erhöht. Wurde das berücksichtigt?


    Was wurde bei der Netto-Bereinigung anerkannt?


    edy

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  • Hallo,


    die Bilder hast du ja als "jpg".


    gehe auf Antworten,dann auf Dateianhänge,Bild hochladen,und dann auf "Bild als Original einfügen"


    edy

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  • Hallo,


    Ja,das JA wendet gerne die 5% Pauschale an.


    Wie weit ist dein Arbeitsplatz von deiner Wohnung entfernt?


    Hast du Schulden die während der Ehe bereits entstanden?


    bist du noch anderen zu Unterhalt verpflichtet?


    edy

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  • Danke für Deine Antwort..


    Keine Schulden oder ähnliches aus der Ehe. Arbeitsweg einfache Strecke sind nur 7km.

    Keine weiteren Unterhaltsberechtigten.


    Die Erhöhung ist auch kein Problem. Nur das rückwirkende machte mich stutzig.


    Ich war der Meinung, dass nur Unterhalt ab der Neuaufforderung (also ab Juli 2020) festgesetzt werden kann.



    Gruß Sven

  • Hallo edy ,


    ist das mit der "Berechnung" seit Februar so ok? Das die ab dem Zeitpunkt schon höheren Unterhalt verlangen dürfen? Ich dachte, dass es immer nur ab dem Zeitpunkt geht, wo man aufgefordert wird, darzulegen, was man hat. In meinem Fall ab Juli 2020.


    Gruß Sven

  • Hallo Sven,


    du zahlst doch schon länger Unterhalt.

    Daher ist es doch klar, das du bei Veränderung deines Einkommens oder der Richtlinien einen neuen Unterhaltsbetrag schuldest.

    Schau mal, ob du damals einen dynamischen Titel unterschrieben hattest und auch ob er über das 18 Lebensjahr gültig ist.


    Gruß


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