Hallo Zusammen,
ich würde mich freuen, wenn ich hier den ein oder anderen hilfreichen Tipp bekommen könnte.
Auf Antrag meiner Noch-Ehefrau findet demnächst ein Erörterungstermin zur Regelung des Umgangs bzgl. unserer beiden gemeinsamen Kinder statt. Ich verzichte auf eine anwaltliche Vertretung. Der Antrag meiner Frau enthält viele falsche Behauptungen. Diese im Erörtertungstermin alle zu widerlegen, stelle ich mir zeitlich schwierig vor.
Einen eigenen Antrag werde ich nicht stellen. Vorschläge zur Gestaltung des Umgangsrechts habe ich sowohl gegenüber meiner Frau als auch in Gesprächen mit dem Jugendamt gemacht.
Ich stelle mir nun die Frage, ob ich dennoch vor dem Erörterungstermin eine schriftliche Stellungnahme abgeben könnte und sollte, damit der Richter auch vorab meine Position kennt. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das überhaupt zulässig ist ohne einen eigenen Antrag zu stellen. Bevor ich mich mit der Frage ans Familiengericht wende, hat ja hier vielleicht jemand einen hilfreichen Hinweis.
Viele Grüße