Ist Stellungnahme vor Erörterungstermin zu Regelung Umgangsrecht möglich und sinnvoll?

  • Hallo Zusammen,


    ich würde mich freuen, wenn ich hier den ein oder anderen hilfreichen Tipp bekommen könnte.


    Auf Antrag meiner Noch-Ehefrau findet demnächst ein Erörterungstermin zur Regelung des Umgangs bzgl. unserer beiden gemeinsamen Kinder statt. Ich verzichte auf eine anwaltliche Vertretung. Der Antrag meiner Frau enthält viele falsche Behauptungen. Diese im Erörtertungstermin alle zu widerlegen, stelle ich mir zeitlich schwierig vor.


    Einen eigenen Antrag werde ich nicht stellen. Vorschläge zur Gestaltung des Umgangsrechts habe ich sowohl gegenüber meiner Frau als auch in Gesprächen mit dem Jugendamt gemacht.


    Ich stelle mir nun die Frage, ob ich dennoch vor dem Erörterungstermin eine schriftliche Stellungnahme abgeben könnte und sollte, damit der Richter auch vorab meine Position kennt. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das überhaupt zulässig ist ohne einen eigenen Antrag zu stellen. Bevor ich mich mit der Frage ans Familiengericht wende, hat ja hier vielleicht jemand einen hilfreichen Hinweis.


    Viele Grüße

  • Hi,


    selbstverständlich kannst du vor dem Erörterungstermin eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Ob es sinnvoll ist, das kann man ohne Kenntnis der Akte nicht sagen. Deshalb ein paar allgemeine Tipps: beschränke dich auf das, was entscheidungserheblich ist. Beschränke dich auf den Streitgegenstand. Es interessiert nicht, ob die Kindsmutter schon immer eine Schlampe war, ob sie das Kind verzieht, ob sie regelmäßig kocht, was weiss ich. Lege ein sauberes Konzept vor, wie du den Umgang gestalten wirst. Erwecke den Eindruck der Zuverlässigkeit. Konzentriere dich auf die Bedürfnisse des Kindes. Lass alles Unsachliche weg, auch wenn die Verlockung groß ist, gleiches mit gleichem heimzuzahlen.


    Zur Sitzung gehst du bitte mit Block und Stift. Schreib dir auf, zu welchen Punkten du noch mündlich Stellung nehmen willst. Damit du dich vor Aufregung nicht verfranst. Oder was vergisst. Willst du Beweisanträge stellen? Dann sag uns das bitte, da können wir auch helfen, damit das alles nicht schon an Formalien scheitert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Marco,


    du kannst doch auf die Anträge deiner Noch-Ehefrau, gut vorbereitet eingehen, und diese widerlegen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo TK ,


    deine Antwort habe ich beim schreiben meiner Antwort nicht gesehen.



    edy

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  • Hallo timekeeper, Hallo edy,


    vielen Dank für die Antworten.


    Mir geht es nicht darum vor dem Familiengericht "schmutzige Wäsche" zu waschen. Ich habe akzeptiert, dass meine Kinder bei meiner Frau leben, möchte aber natürlich auch Umgang mit meinen beiden Kindern pflegen.


    Ich bin nach der Trennung an meinen Arbeitsort gezogen, habe dort vorübergehend erst einmal nur ein kleines "Studentenzimmer" bis sich hoffentlich langfristig eine bessere Lösung findet und habe es zuletzt so gehandhabt, dass ich meine Kinder regelmäßig an einem Samstag oder Sonntag zu Ausflügen abgeholt habe. Einen Teil der Ferien habe ich dann immer mit den Kindern bei meinen Eltern verbracht, die allerdings nicht in der Nähe wohnen.


    Dies ist meiner Frau nun nicht mehr recht und sie hat zuletzt keinen Umgang mehr zugelassen mit der Begründung, ich müsste Ihrer vorgeschlagenen Umgangsregelung zustimmen oder würde die Kinder dann eben gar nicht mehr sehen. Ich habe daraufhin einen Termin beim Jugendamt vereinbart, bei dem auch meine Frau dann dabei war. Meine Situation ist für mich aktuell nur eine Übergangslösung und daher sehe ich auch die bisherige Umgangslösung nur als eine Übergangslösung. Meine Frau besteht auf Umgang jedes 2. Wochenende von Freitag Mittag bis Sonntag Abend plus Hälfte der Ferien. Ich kann das auch nachvollziehen, aber selbst das Jugendamt sagt, es wird den Kindern aktuell nicht gerecht, mit mir auf so kleinem Raum zu leben und schlägt selbst nur Umgänge wie bisher gehabt vor.


    Im Antrag meiner Frau werde ich nun als derjenige hingestellt, der sich weigert zu kooperieren. Ich habe mich um Hilfe vom Jugendamt bemüht, den Vorschlag mit einer Beratungstelle gemacht und sicher noch einiges mehr versucht um eine Lösung zu finden.


    Hinzu kommt, dass meine Frau Vorwürfe erhebt, ich würde den Kindern psychischen Schaden zufügen. Aufgrund einer falschen eidesstattlichen Versicherung hat Ihr der Richter auch tatsächlich im Vorfeld im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen Teil der elterlichen Sorge allein übertragen. Das ist aber ein anderes Verfahren und dagegen werde ich auch vorgehen.


    Meine Tochter ist 6 Jahre und war mit der Lösung bisherigen Lösung sehr zufrieden, würde sich natürlich auch über mehr Kontakt freuen. Kontakt in der Zeit von Montag bis Freitag (Mittag) hat meine Frau aber grundsätzlich abgelehnt. Mein Sohn ist 3 Jahre und hier ist auch für mich schwer einzuschätzen, was nun eine gute Lösung ist.


    Kurz gesagt, ich komme in dem Antrag meiner Frau nicht sonderlich gut weg, kann auch alle Behauptungen meiner Frau widerlegen, da ich entsprechenden Mailverkehr zu diesen Themen aufgehoben habe. Ich bin mir nicht sicher, ob der Richter sich dafür im Detail wirklich interessiert, nur sollte es so sein, stelle ich es mir einfacher vor, vorab diversen Schriftverkehr zwischen meiner Frau und mir dem Gericht zur Verfügung zu stellen.

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mir nun überlegt, ich möchte gerne im Vorfeld zu dem Erörterungstermin eine schriftliche Erklärung zu dem Antrag meiner Frau bei Gericht einreichen.


    Muss ich hier auf bestimmte Formalitäten, u.a. auch Fristen, achten?


    Viele Grüße

  • Hi,


    du solltest es möglichst zeitig tun. Ob das Gericht dir eine Frist gesetzt hat, das ergibt sich aus dem Anschreiben des Gerichts.


    Ansonsten sollte die Stellungnahme zuordenbar sein, also es sollten die Namen der Parteien und das Aktenzeichen am Beginn der Stellungnahme stehen. Wenn du einen eigenen Beweisantrag stellen willst, dann sollte dieser Antrag so definiert sein:


    Zum Beweis dafür, dass .......... es folgt die genaue Beschreibung dessen, was bewiesen werden soll, beantrage ich zu vernehmen: es folgt der Name und die Adresse des Zeugen.


    Ich glaube zwar nicht, dass es in diesem Verfahren erforderlich ist, Zeugen zu vernehmen, deshalb nur rein vorsorglich mein Hinweis.


    Ich denke mal, es dürfte alles klar sein. Bitte alle Schriftsätze dreifach einreichen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    vielen Dank für deine Antwort und die entsprechenden Hinweise. Frist wurde mir vom Gericht keine gesetzt. Meine Frau hat zu Beweiszwecken die Anhörung der Kinder beantragt und es wurde auch ein Verfahrensbeistand vom Gericht bestellt.


    Ich gehe davon aus, dass ich keine Zeugen benennen muss.


    Viele Grüße