Gericht versendet Scheidungsbeschluss und kontrolliert Eingangsbestätigung nicht.

  • Ich möchte mich an dieser Stelle einmal an euch wenden.


    Nach langem hin und her und einer sehr ausgeprägten Verzögerungstaktik (5 Jahre), entscheidet das Gericht das Verfahren abzutrennen

    und einen Scheidungsbeschluss zu erstellen. Dieser wird an die Parteien versendet. Nach 4 Wochen wird der

    Rechtskraftvermerk beantragt. Weitere 3 Wochen später erfolgt eine Nachfrage über den Anwalt, ob der Beschluss

    rechtskräftig sei.

    Dies wird zuerst mündlich bejaht dann jedoch etwas später verneint, da keine "Rücklaufkarte" der Gegenseite vorliegen würde. Die Frist würde

    nun erneut ab sofort 4 weitere Wochen betragen, da man den Beschluss nun per Fax gesendet hätte. Die Gegenseite habe telefonisch versichert

    das Schreiben nie erhalten zu haben.

    Die Sachbearbeiterin entschuldigt sich vielmals und betont wie peinlich es ihr ist, dass sie den Rücklauf nicht geprüft habe.


    Kurz: Bin ich hier wirklich ausgeliefert? Gibt es keine Möglichkeit hier etwas zu unternehmen?


    Zumal dies genau in das Vorgehen der Gegenseite ist. Aussitzen, Bestreiten, nicht reagieren.


    Lieben Dank vorab für eure Antworten.

  • Hi,


    Es kommt durchaus mal vor, dass Zustellungen versemmelt werden. Dass ein Empfangsbekenntnis nicht zurückgeschickt wird, die Frage ist, wer das zu vertreten hat. Da gibt es viele echte Fehlerquellen. Das kann am Wachtmeister liegen, der die Anwaltsfächer im Gericht bestückt, an der Post, wenn der Anwalt kein Fach hat. Oder auch an einer chaotischen Anwaltsorganisation. Eigentlich haben Anwälte schon wegen der Abrechnung durchaus ein Interesse daran, dass eine Instanz zügig abgeschlossen wird.


    Was willst du unternehmen? Du kannst den Zugang des Beschlusses bei der Gegenseite nicht nachweisen. Da die Gerichte wegen Corona ohnehin nur schwach besetzt sind, die Originalakte beim Oberlandesgericht liegt, heißt es jetzt zuwarten. Von dort wird natürlich auch geschaut, wie das Aktenmanagement unten in der ersten Instanz ist.


    Herzlichst


    TK