Ich möchte mich an dieser Stelle einmal an euch wenden.
Nach langem hin und her und einer sehr ausgeprägten Verzögerungstaktik (5 Jahre), entscheidet das Gericht das Verfahren abzutrennen
und einen Scheidungsbeschluss zu erstellen. Dieser wird an die Parteien versendet. Nach 4 Wochen wird der
Rechtskraftvermerk beantragt. Weitere 3 Wochen später erfolgt eine Nachfrage über den Anwalt, ob der Beschluss
rechtskräftig sei.
Dies wird zuerst mündlich bejaht dann jedoch etwas später verneint, da keine "Rücklaufkarte" der Gegenseite vorliegen würde. Die Frist würde
nun erneut ab sofort 4 weitere Wochen betragen, da man den Beschluss nun per Fax gesendet hätte. Die Gegenseite habe telefonisch versichert
das Schreiben nie erhalten zu haben.
Die Sachbearbeiterin entschuldigt sich vielmals und betont wie peinlich es ihr ist, dass sie den Rücklauf nicht geprüft habe.
Kurz: Bin ich hier wirklich ausgeliefert? Gibt es keine Möglichkeit hier etwas zu unternehmen?
Zumal dies genau in das Vorgehen der Gegenseite ist. Aussitzen, Bestreiten, nicht reagieren.
Lieben Dank vorab für eure Antworten.