Unterhalt an meinen Sohn. Höhe?

  • Sehr geschätzte Community


    Leider brechen manchmal Beziehungen auseinander.

    Bei mir könnte es tatsächlich der Fall sein.


    Da ich meinen Sohn finanziell unterstützen will und dies natürlich auch muss, da ich eingetragener Vater bin, frage ich mich derzeit wie hoch der Unterhalt sein wird.


    Es gibt eine Tabelle im Internet, aber werde ich nicht ganz schlau aus dem finalen Endbetrag.

    Wird von dem Wert in der Tabelle noch etwas abgezogen? Kindergeld?


    Mein Sohn wird nun 1 Jahr und ich arbeite nicht ganz Vollzeit in einem nicht ganz sicheren Betrieb. Aufgerundet verdiene ich 1600 Netto. Sonderzahlungen gibt es keine. Ich habe keine Aktien, Immobilien. Ich zahle nicht für eine private Rente ein.


    Was kommt da am Ende wohl raus?


    Muss ich auch für meine Lebenspartnerin bezahlen? Wir sind nicht verheiratet, nur ca seit 8 Jahren ein Paar. Sie verdient normal mehr als ich, durch das Kind wird sie wohl aber auf Teilzeit gehen nach der Elternzeit.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Muetze ,


    du wirst wohl den Betrag der DT 369€ minus hälftiges Kindergeld 102€ = 267€ zahlen müssen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Mütze,


    Neben dem Kindesunterhalt wirst du auch mindestens bis das Kind 3 ist Betreuungsunterhalt zahlen müssen. Ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass Du alles über 1160 Eur zzgl. Werbungskosten, (Fahrtkosten zur Arbeit), bzw. über Eur 1280 abgeben musst. Um das zu berechnen bräuchte man zahlen.


    besten Gruß

  • Hi,


    er hat doch eine Zahl geliefert. Er muss den Mindestsatz nach der Düsseldorfer Tabelle für sein Kind zahlen, darunter wird er trotz Bereinigung nicht kommen, weil er nur teilzeitig arbeitet und ganzzeitig arbeiten könnte. Dann bleibt für die Frau kaum etwas übrig.


    Ob man hier mit einem fiktiven Gehalt (ganztägig arbeiten) ausgehen muss, kann ich im Augenblick noch nicht abschätzen. Jedenfalls m.E. hinsichtlich des Kindesunterhalts dann, wenn man unter den Mindestunterhalt rutscht.


    Herzlichst


    TK

  • Eine Frage war auch, ob er auch Betreuungsunterhalt zahlen müsste. Um das zu beurteilen bräuchte man mehr Zahlen. Was hat die Partnerin vorher verdient, was wird sie vorrausssichtlich verdienen wie hoch ist das Elterngeld, wie lange wird die Elternteit genommen, etc.


    Besten Gruss