Unterhalt/Anwalt

  • Hallo an alle.


    Folgende Situation:


    Ich habe mich von meiner Ex Freundin getrennt, als unser Sohn 10 Monate alt war.

    Jetzt ist er fast 2 Jahre alt.

    Damals verlief die Trennung zum Glück recht entspannt und wir haben uns anfangs auch noch gut verstanden. Ich habe ihr sogar die komplette Wohnungseinrichtung für ihre neue Wohnung bezahlt, die ersten drei Monate sogar doppeltes Unterhalt (freiwillig). Jeden Monat hat sie noch etwas Geld von meinen Eltern bekommen, fürs Kind. Spielzeug kaufe ich auch übrigens immer fürs gemeinsame Kind, dass in ihrer Wohnung gelagert und benutzt wird. Für mich ist das alles total selbstverständlich, da es in erster Linie um das Wohl meines Sohnes geht.


    Sie ist 25, Altenpflegerin (nicht Vollzeit) und verdient ~ 1.400 Euro. Ich (27) zahle jeden Monat, pünktlich zum 1ten 430 Euro Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Gebe im Verwendungszweck immer alles mit an. (Unterhaltszahlung für (Name des Kindes) und das jeweilige Datum). Ich schicke ihr ein Foto von meinem Verdienst als Nachweis für sie, da mein Gehalt monatlich immer unterschiedlich ist. +\- 500 Euro und passe dementsprechend das Unterhalt fürs Kind an.

    Ich sehe meinen Sohn leider nicht sehr oft, da ich beruflich sehr viel arbeiten muss und oftmals im Ausland unterwegs bin. Daher nutze ich so gut wie jede freie Minute und frag Sie, ob ich den kurzen aus dem Kindergarten abholen kann oder ob ich ihm am Wochenende haben kann usw.


    Sie hatte mich letzten gefragt, ob ich ihn am Wochenende nehmen würde. Ich meinte zu ihr, dass ich erst Samstag Abend zuhause bin, Sie aber gerne den kurzen zu meinen Eltern bringen kann und ich ihn dann abhole sobald ich zuhause bin. Darauf hin ist sie total ausgerastet, betitelt mich als schlechten (ex) Partner und Vater. Unterstellt mir, dass ich unseren Sohn nicht liebe und vom Zeitpunkt der Trennung kein einziges Mal Unterhalt gezahlt habe. Sie droht mir jetzt mit dem Jugendamt und einem Rechtsanwalt. Jeglicher Kontaktversuch zu Ihr ist gescheitert. Meinem Sohn darf ich übrigens auch nicht mehr sehen.


    Ich war nach der Trennung immer aufrichtig und einfühlsam zu ihr, auch wenn es mir oftmals schwer gefallen ist. Ich habe mich immer zusammengerissen, nur für meinen Sohn. Wie oft schrieb sie mir, ob ich nicht paar hundert Euro mehr überweisen könnte, da sie neue Klamotten für unseren Sohn benötigt und andere Dinge.



    Nun meine Frage:


    Bin ich da jetzt im Recht oder müsste ich tatsächlich nachzahlen ?

    Sollte ich den Schritt wagen und zum Anwalt gehen, da sie mir den Kontakt zu meinem Sohn verbietet ?

  • Hallo Chak,


    Dir ist bekannt dass es sich bei der DT um das bereinigte Netto handelt?


    Du wirst nichts nachzahlen müssen.


    Du solltest eine Umgangs-Regelung ggf. durch das Gericht festlegen lassen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi Eddy,


    ja das ist mir bekannt. Mit Abzug vom Kindergeld, reiner Netto Betrag.


    Danke, werde wohl alles weitere einfach über meinen Anwalt klären lassen.

  • Hallo Chak,


    vielleicht hilft ein gemeinsames Gespräch bei Diakonie/Caritas oder so ?


    Bei Regelungen über RA wird meist "intaktes Geschirr zerbrochen".


    edy

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  • Hallo Chak,


    Schwankt Dein Einkommen, wird ein Durchschnitt gebildet. Dabei wird regelmässig das letzte Jahr zu Grunde gelegt, es sei denn Du kannst glaubhaft machen, dass Du zukünftig dauerhaft weniger verdienst.


    Was Du alles sonst gezahlt hast interessiert rechtlich nicht. Du bist zu Barunterhalt fürs Kind und zu Betreuungsunterhalt (BU) verpflichtet. BU wird dabei nach dem letzten Einkommen der Mutter errechnet, es gibt aber Mindestbeträge.


    Nun ist es ja so, dass Du KU gezahlt hast und das auch nachweisen kannst. BU hingegen nicht. Dieser ist aber auch erst fällig ab Aufforderung (nachweisbar) durch die Mutter.

    Ich würde Dir empfehlen, den KU beim Jugendamt oder Notar titulieren zu lassen. Ggf. eine Stufe unter Deiner Berechnung. JA ist kostenlos, Notar kostet.


    Denn alleine weil Du keinen Titel hast, wirst Du ansonsten die Kosten des kpl. Rechtsstreits über KU zahlen müssen.

    Und zu guter letzt: So ganz Unrecht hat Sie doch nicht. Du hast kaum Zeit für Dein Kind. Dass eine Mutter alleine mit einem Kleinkind und Teilzeitjob auch mal nervlich am Ende sein kann, ist verständlich. Und diesen Frust bekommst Du nun ab. Sie führt eigentlich einen emotionalen Streit, denn Du sachlich beurteilst. Geld ist aber nicht alles. Ein Kind ist mehr als ein Kostenfaktor.


    Wie schon geschrieben: Bevor hier Gerichte und Anwälte über Recht entscheiden, bei dem Du definitiv schlechter wegkommst, würde ich in eine neutrale Mediation investieren. Die JÄ vermitteln hier.


    Beste Grüße