Hallo zusammen,
ich hoffe bei meiner Suche keinen Beitrag zu diesem Thema übersehen zu haben, da ich hier wirklich niemanden beschäftigen möchte oder die wertvolle Zeit stehlen möchte.
Aber nun zum Thema.
Ich versuche aktuelle Informationen zum Thema Betreuungsunterhalt zu finden. Die Aussagen im Netz sind teilweise sehr widersprüchlich. Darum meine sehr große Bitte um Hilfe...
Wie wird Betreuungsunterhalt bei einem nichtehelichen Kind errechnet? (ich meine nicht den Kindesunterhalt, nur den Unterhalt an meine Ex, da wir die Beziehung leider nicht aufrechterhalten können).
Gilt das 3/7 Differenz Prinzip, wie nach Ehe?
Oder wird grundsätzlich bis zu ihrem Einkommen vor der Schwangerschaft "aufgestockt"?
Vielen Dank im Voraus.