Betreuungsunterhalt / Kindsmutter

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe bei meiner Suche keinen Beitrag zu diesem Thema übersehen zu haben, da ich hier wirklich niemanden beschäftigen möchte oder die wertvolle Zeit stehlen möchte.


    Aber nun zum Thema.


    Ich versuche aktuelle Informationen zum Thema Betreuungsunterhalt zu finden. Die Aussagen im Netz sind teilweise sehr widersprüchlich. Darum meine sehr große Bitte um Hilfe...

    Wie wird Betreuungsunterhalt bei einem nichtehelichen Kind errechnet? (ich meine nicht den Kindesunterhalt, nur den Unterhalt an meine Ex, da wir die Beziehung leider nicht aufrechterhalten können).

    Gilt das 3/7 Differenz Prinzip, wie nach Ehe?

    Oder wird grundsätzlich bis zu ihrem Einkommen vor der Schwangerschaft "aufgestockt"?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo MPA,


    wie alt ist das Kind ?


    hat die Mutter eigene Einkünfte ?


    Von deinem bereinigten EK wird zunächst der KU abgezogen.


    Das verbleibende EK ist dann die Berechnungsgrundlage für den Betreuungsunterhalt.


    frag bitte weiter.


    edy

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  • Hallo Edy,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das Kind wird erst im Februar 2021 geboren.

    Sie wird dann das Elterngeld haben, das Kindergeld, sonst kein Einkommen.

    Vor der Schwangerschaft hatte sie ca. 1900€ netto.

    Ich habe ca. 2000€ netto, bereinigt.


    Danke.

  • Hallo,


    wenn du das "bereinigt" schon kennst, ok.


    Also vom bereinigten Netto wird der Kindesunterhalt von 267€ abgezogen.


    1900€- 267€=1633€



    Dein Selbstbehalt ihr gegenüber beträgt 1280€


    Dein maximaler Zahlbetrag ( außer dem Kindesunterhalt) könnte 353€ betragen.


    Wenn sie Elterngeld bekommt wird dieses in die Berechnung mit einbezogen, so das der max-Betrag sich weiter verringert.



    edy

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  • Hallo,

    vielen Dank.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, sieht die Berechnung so aus:

    Mein bereinigtes netto - Kindesunterhalt - Selbstbehalt - Elterngeld über 300€ "Deckel"?

    Also:

    2000€ - 267€ KU - 1280€ SB- 260€ EG= 193€ für die Mutter.

    Für das Kind sind es dann die 267€ on Top?

    Insgesamt 460€.


    Spielt IHR Einkommen vor der Schwangerschaft keine Rolle?


    Danke.

  • Hallo,


    es ist grundsätzlich darauf abzustellen, was die Mutter ohne Schwangerschaft verdienen würde. Wäre ihr Einkommen höher gilt ein Halbteilungsgrundsatz, ist ja hier nicht der Fall.


    es wird etwas anders gerechnet, angenommen es werden 2 Jahre Elterngeld beantragt (1.900 * 65% / 2):


    1. Bedarf Frau: 1.900 - 617 EG + 150 nach Paragraph 11 BEEG = 1.388


    2. Einkommen Mann:

    2.000 - 267 = 1.733 verfügbares Einkommen

    1.733 / 7 * 3 = 743


    Bei Zahlung von 743 wird der notwendige Eigenbedarf von 1.280 aber unterschritten.


    Somit sind 1.733 -1.280 = 453 BU zu zahlen.


    Der Gesamtzahlbetrag wäre somit 453+267=720


    Dies gilt für den Fall, das der notw. Selbstbehalt nicht ausnahmsweise erhöht oder vermindert wird und die Kindsmutter kein anderes Einkommen hat.

    Beste Grüße

  • Vielen Dank.

    Das hilft sehr.


    Zwei Fragen quälen mich dennoch:

    1. um auf Nummer Sicher zu gehen und Kalkulieren zu können, würde ich mein bereinigtes Netto nochmal prüfen wollen... was darf abgezogen werden?

    2. Wie kommen die 267€ KU zustande?


    Ich bin euch wirklich sehr dankbar für die super Hilfe.


    Beste Grüße

  • 1. um auf Nummer Sicher zu gehen und Kalkulieren zu können, würde ich mein bereinigtes Netto nochmal prüfen wollen... was darf abgezogen werden?

    google mal nach Unterhaltsleitlinien OLG und siehe dann unter Bereinigung des EK nach.


    zu 2) vom Bedarf lauf Düsseldorfer Tabelle wird noch das hälftige Kindergeld (102€) abgezogen.


    Bedarf minus KG = Zahlbetrag


    edy

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  • Danke.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, wird es anhand des Einkommens der letzten 12 Monate errechnet?

    Also es werden auch die finanziellen Belastungen der letzten 12 Monate berücksichtigt?

  • Hallo,


    Aus den letzten 12 Monaten wird der Unterhalt berechnet, die Posten der Bereinigung


    können laufend sein ( auch heute noch) , müssen aber ab Geburt des Kindes schon vorhanden gewesen sein.


    Man kann also i.d.R nicht im nachhinein Schulden machen, die dann angerechnet werden sollen.


    edy

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