Kindesunterhalt bis zum 3ten Lebensjahr/ und danach?

  • Guten Abend,

    ich bin zwar belesen und habe mich so gut es nun mal geht informiert, nichtsdestotrotz habe ich keinen vollständigen Durchblick und wollte es daher mit diesem Forumspost probieren.


    Kurz zur Situation:


    Wir, meine Partnerin und ich, nicht verheiratet, trennen uns. Wir haben eine 2,5 Jahre alte Tochter und das gemeinsame Sorgerecht. In den letzten 1,5 Jahren haben wir bereits eine Trennung auf Zeit geführt, uns dabei flexibel beim betreuen unser Tochter abgewechselt (meist im Verhältnis 1/3 bei mir 2/3 bei im Monat.). Das volle Kindergeld erhält meine Partnerin (sie ist auch über sie versichert). Ich komme nur für den Lebensunterhalt auf, wenn sich meine Tochter bei mir aufhält, größere Anschaffungen tätigt meine Ex-Partnerin. Unsere Tochter hat jeweils ein Kinderzimmer bei uns.

    Wir sind beide berufstätig, verdienen im jeweils im Monat 3400€ Netto (ich) bzw. 2800€ (Ex-Partnerin).


    Wir streben eine friedliche und verträgliche Lösung an, die vor allem unserer Tochter gerecht wird.


    Ich habe nun auf diversen Homepages Artikel und Posts in Kopplung mit der Düsseldorfer Tabelle gelesen. Mal wird zwischen Bedarfsunterhalt und Kindsunterhalt unterschieden, mal die Altersgrenze von 3 Jahren und darüber angeführt.


    Da wir bei einer rechtlichen Klärung keine unnötige Zeit und Geld investieren wollen, und uns darüberhinaus absolut nichts an einem Streit liegt, wollte ich mich einmal dazu fragend äußern.


    Beachten wir etwas Entscheidendes nicht? Spielen noch andere Werte (außer den Einkommen) eine Rolle? Inwiefern hat das gemeinsame Sorgerecht damit zu tun?


    Ich bedanke mich vorab für die Antworten.

  • Hallo Blumentopf,


    ich denke Hier werden Kindesunterhalt (KU) und Betreuungsunterhalt (BU) in einen „Topf“ geworfen.


    Kindesunterhalt ist dabei für das Kind und Betreuungsunterhalt gleicht die beruflichen Nachteile der Mutter aus und steht der Mutter für mindestens 3 Jahre zu. KU wird i. d. R. nach Düsseldorfertabelle mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

    Während auf BU im sog. Aussenverhältnis wirksam verzichtet werden kann, ist dies bei KU nicht möglich. Allerdings kann man sich dahingehend einigen, dass sich die Mutter auch am Barunterhalt beteiligt und das funktioniert eben solange, wie kein Streit entsteht.


    Es gibt Alternativen zur Düsseldorfertabelle, bspw. die Rosenheimer-Tabelle (einfach mal googlen). Hier werden grössere Anschaffungen dem Einkommen entsprechend aufgeteilt und die Betreuungsleistung beider Eltern berücksichtigt. Aber im Prinzip könnt ihr vereinbaren was ihr wollt und was ihr beide als fair empfindet. Nur sobald es zu Streit kommt, wird ein Gericht/ JA halt die Zahlung nach Ddorfertab fordern.


    Meine Meinung (als Vater): Die Beträge in der untersten Alterstufe der Ddorfertab halte ich für in Ordnung. Der BU sollte allerdings bis 6 Jahre langsam fallend ausgeweitet werden. Hat die Mutter wie es bei Euch ist scheinbar wenig bis keine Einschränkungen und übernimmt der Vater mehr Betreuung, kann man ggf. etwas weniger zahlen.


    Wichtiger wird eine Einigung, wenn das Kind älter wird. Die Alterstufe ab 12 halte ich für ziemlich überzogen und sehr einseitig.

    Beste Grüße




  • Hallo,


    Ihr könnt euch freiwillig ,finanziell auf alles einigen. Da man aber auf Kindesunterhalt für die


    Zukunft nicht rechtsverbindlich verzichten kann, wäre ein Vertrag nicht verbindlich.


    Wie ist denn das Verhältnis der Aufenthaltsdauer der Tochter bei Papa + Mama? 60:40. 50:50 ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    es gibt keine gerichtlich abgesicherte Rosenheimer Tabelle, wie einer meiner Vorschreiber feststellt. Es gibt ein Rosenheimer Modell, welches wer auch immer entwickelt hat, und gut findet. Es wird im Streitfall einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Und man muss sich über eines klar sein: man kann alles vereinbaren, aber Vereinbarungen sollten belastbar sein, und das ist das Rosenheimer Modell nicht. Denn was sind z.B. teure Anschaffungen? Wie ist es, wenn ein Elternteil meint, eine Anschaffung sei erforderlich, der andere es verneint? Wie, wenn eine Luxusausführung gekauft wird, der andere Elternteil meint, was anderes hätte es auch getan?


    Worauf ich hinaus möchte: es muss eine belastbare Vereinbarung her. Und da hat sich die Düsseldorfer Tabelle einfach bewährt. Da kann man sich zwar über die Höhe der Zahlungen streiten, diese Streitigkeiten sind aber problemlos beizulegen. Und ein relaxter Umgang der Eltern miteinander ist schon wichtig und absolut im Interesse des Kindes.


    Ihr seid in der glücklichen Situation, dass ihr beide finanziell abgesichert seid. Ich würde folgendes Modell vorschlagen: du rechnest nach der Düsseldorfer Tabelle den Unterhaltsanspruch des Kindes aus. Diesen Betrag überweist du an die Mutter, davon muss die Mutter dann aber auch alles bezahlen. Es käme ein Mehrbedarf für Kita-Kosten in Betracht. Du wärst also auch an den Betreuungskosten zu beteiligen. Darauf verzichtet die Mutter, weil du ja das Kind auch immerhin 1/3 der Zeit bei dir hast. Anschaffungen, die du für den Aufenthalt bei dir tätigst, die zahlst du.


    Wäre das ein Modell, mit dem ihr leben könntet?


    Herzlichst


    TK

  • Habe ich doch gar nicht geschrieben?!?


    Zitat: „Nur sobald es zu Streit kommt, wird ein Gericht/ JA halt die Zahlung nach Ddorfertab fordern.

  • Hallo TK,


    es ist wohl fast nichts vor Gericht belastbar, was von der Düsseldorfertabelle nach unten abweicht. Wenn die Tabelle auch keine Gesetzeskraft hat, ist es dennoch schwer davon abzuweichen. Im Streitfall wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jede eigene Lösung verworfen, da sie eben nur zwischen den Eltern bestand hat und nicht zwischen Vater und Kind. Und klagt das Kind vertreten durch die Mutter später auf Kindergartenbeiträge, wird sie diese mindestens für 20 Wochenstunden auch anteilig für das Kind bekommen und wenn der Vater 45% der Betreuung übernimmt. Hier geht es um den pädagogischen Gedanken.


    Und es muss Streit geben. Wo kämen wir denn hin, wenn ein sich kümmernder Vater plötzlich tatsächlich Mitsprache hätte?! Wenn Frauen, die selber mit beiden Beinen wirtschaftlich im Leben stehen plötzlich sagen, ich beteilige mich am Barunterhalt?Wenn Eltern nach der Trennung BEIDE im Sinne ihrer Kinder entscheiden würden und dürften und sie auf Elternebene Kompromisse finden müssten, wie sie überall im Leben gefordert werden.


    Eine Pauschalelösung, die kaum (nur bei sehr hoher Differenz) das Einkommen des anderen Elternteils berücksichtigt, die Leistung des Zahlers erst ab hälftiger Betreuung würdigt, den Lebensstandard entgegen dem Gesetz ausschließlich am Einkommen des Zahlers festmacht und jegliches wirtschaftliche Mitspracherecht aberkennt wird als gerecht empfunden.


    Ist auch logisch, wenn einer weitgehend bestimmt und der andere nichts zu sagen hat, kommt es zu weniger Diskussionen.

    Ob das allerdings in allen Fällen für das Kind optimal ist?! Gerade in der Coronazeit sollte sich gezeigt haben, wie Vorteilhaft eine anständige Elternebene ist. Und dafür ist die Düsseldorfertabelle nach einhelliger Meinung in Politik und BGH-Richtern keine Basis mehr. Die einzigen, die sich vehement gegen eine Reform stellen sind Interessenvertretungen von Frauen - aus absolut nachvollziehbaren Gründen.


    Beste Grüße

  • Solange der Grundbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird, sind Vereinbarungen so einigermaßen gerichtsfest. Zumindest ist dann allenfalls Mehrbedarf im Streit. Und bei gemeinsamem Sorgerecht hat der Vater bei wesentlichen Entscheidungen doch ein Mitspracherecht, und der Rest sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, da entscheidet der Vater, wenn sich das Kind bei ihm aufhält ohne Mitsprache der Mutter, und die Mutter ohne Vater, wenn sich das Kind bei ihr aufhält.


    Also wenn mein Ex bei jedem neuen Paar Schuhe ein Mitspracherecht gehabt hätte, na dankeschön. Abgesehen davon, dass der ja ohnehin keinen Unterhalt gezahlt hatte. Von Unterhalt wird doch das normale Leben bestritten. Für größere Anschaffungen bleibt doch da gar nichts übrig. Es gibt eine Untersuchung des Familienministeriums, über 10 Jahre alt, darüber, was Kinder so kosten. Da kam man schon seinerzeit auf durchschnittlich 400 € bei Kindern unter sechs Jahren, incl. Mietanteil, Strom u.s.w. Also die Masse der Alleinerziehenden zahlt doch ohnehin dazu. Und sie wird dem Kind nur das finanzieren können, was sie sich leisten kann, wirtschaftliche großartige Investitionen sind da in der Regel nicht drinne. Ist ja kein Zufall, dass ein erschreckend hoher Anteil von Alleinerziehenden an der Armutsgrenze leben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,

    vielen Dank für die differenzierten Antworten!


    Kindesunterhalt (KU) und Betreuungsunterhalt (BU) scheinen an dieser Stelle die anstehenden Posten zu sein. BU aufgrund der Altersgrenze von 3 dann nur noch für diesen Zeitraum, KU folgend in den nächsten Jahren.


    KU dann mit Blick auf die 1/3 bzw. 2/3 Aufenthaltsdauer unseres flexiblen Wechselmodells und unserer Einkommen. Damit müssten wir alles im Blick haben.