Hallo an alle, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Sachlage liegt vor:
Die Mutter unseres gemeinsamen Sohnes und ich (im Mai 3 geworden) leben getrennt. Wir ziehen ihn in einem 50/50 Wechselmodell auf. Er lebt zu gleichen Teilen bei Mama und Papa, hat bei beiden Elternteilen sein eigenes Zimmer sowie Lebensmittelpunkt.
Ich bin berufstätig (Erzieher) die Mutter bekommt ALG 2. Das JobCenter zahlte in der Vergangenheit einen erhöhten Regelsatz für das Kind und die Mutter.
Im Mai wurde ich vom JC aufgefordert meine Einkommensverhältnisse offen zu legen und gestern erhielt ich eine Zahlungsaufforderung in welcher ich künftig monatlich den vollen Barunterhalt ( Mindestsatz ) von 267 € abzgl. Mangelqoute = 252 € zahlen soll. Zusätzlich soll ich rückwirkend ab Mai 756 € ans JobCenter zurück zahlen, da der Kindesunterhalt, so schreiben sie, auf sie übergegangen sei. Darüber hinaus soll ich dem JobCenter Nachweise über meine Zahlungen an die Mutter erbringen? Ist das alles rechtens?
Die Mutter und ich mussten vor kurzem auch ein Formular vom JC ausfüllen in dem eingetragen werden sollte wie die Verteilung der Betreuung ist. Aus diesem geht klar hervor, dass wir ein Wechselmodell haben. Wozu das ganze, wenn dieser Punkt scheinbar ignoriert wird und keine Relevanz hat?
Ihr Einkommen = 900€ + kompl. Kindergeld
Ich = 1400€ unterhaltrechtliches Einkommen
Die aktuelle Berechnung des JC beruht hier ganz einfach „plump“ auf den Werten der Düsseldorfer Tabelle und nicht auf Grundlage des zusammenaddierten bereinigten Einkommens, seht ihr das auch so?
Wie würdet ihr jetzt verfahren?
Vielen Dank schonmal