Unterhalt - Vater mit Kind Hartz IV, Mutter zu geringen Selbstbehalt, Lebenspartner muss Kosten für Kind der Mutter übernehmen

  • Hallo,


    wir haben heute eine unagenehmen Brief vom Job Center bekommen wegen Unterhalt.


    Folgende Situation:

    Vater des Unterhaltsrelevanten Kindes bekommt Hartz IV

    Kind_1 ist 13 Jahre alt und beim Vater.

    Mutter ist mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen. Mutter und neuer Lebenspartner haben ein gemeinsames Kind_2(2 Jahre) und leben zusammen mit dem Kind im selben Haushalt

    - Ihr Verdienst reicht nicht aus für die Unterhaltszahlung.

    - Es wurde eine private Vereinbarung getroffen, das ein geringerer Betrag gezahlt wird.

    - Lebenspartner Verdient besser


    Laut Berechnungen wird dem Lebenspartner aufgelistet, dass er Unterhaltspflichtig (372 Euro - 102(Kindergeld)) für das Kind_2 ist, dass er in einem geinsamen Haushalt mit der Mutter hat.

    Noch dazu ist der Lebenspartner laut Auflistung dazu verpflichtet für die Mutter ebenfalls Unterhalt zu zahlen, da Sie seid Geburt 400 Euro weniger verdient.


    Daraus folgt folgende Zahlungspflichten:
    Der Lebenspartner hat 286 Euro für sein eigenes Kind_2 zu zahlen und noch einmal 397 Euro für die Lebenspartnerin.

    Mutter muss für Kind_1 395 Euro Zahlen


    Ist es richtig, dass bei zu geringen Selbstbehalt der Mutter, der Lebenspartner obwohl er im selben Haushalt wohnt und mit an der Erziehung beteiligt ist, zu diesen Zahlungen verpflichtet ist, bzw das diese in voller Höhe für die Unterhaltsberechnung der Mutter mit einbezogen werden?



    Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten

  • Hi,


    die Berechnung des JC ist m.E. nicht ganz zutreffend. Wir benötigen noch einige ergänzende Infos. Ist der Vater des Kindes wieder verheiratet? Wie sieht die Vereinbarung der Mutter mit dem Vater bzgl. des Unterhaltes aus? Arbeitet die Mutter?


    So viel schon vorab: der Denkfehler des JC liegt in diesem Fall darin, dass auch die "neue" Familie der Mutter als sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft gesehen wird. Das wäre jedoch nur dann zutreffend, wenn auch hier Sozialleistungen empfangen würden, was ja nicht der Fall ist. Aber, gib bitte erst einmal die Infos, damit wir den Fall bewerten können.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    und danke fuer die Antwort.

    Der Vater des Kindes ist nicht verheiratet. SIe haben es bisher nur Muendlich geregelt. Waehrend die Mutter weniger verdiente, hat sie 150 gezahlt, bald mit der neuen Stelle wird es auf 250 aufgestockt. Dazu kommen dann Sachen wie zB.: Urlaub mit der Tochter ins Ausland, Neuer Pc, Handyvertrag und anderes was Mutter + Lebenspartner uebernehmen. War wie gesagt eine private Regelung mit der beide Parteien zufrieden waren.


    Die Mutter arbeitet und hat einen Verdienst von ungefaehr 1000 Euro Netto. Bis September des letzten Jahres hatten beide Partner 8 Monate Elternteilzeit. Danach hat Sie auf 25h Basis weiter gearbeitet. Ohne weitere Zuschuesse.


    Vielen Dank


    Mit freundlichen Gruessen
    Shohin



    PS.: Wenn es weiter hilft kann ich den Brief(mit geschwaerzten Namen) auch hochladen

  • Hi,


    so, dann gehen wir mal an sie Sache ran. Ganz ehrlich, ich empfinde so Bescheide als Zumutung für den Leser, also für euch. Ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht, das alles durchzulesen, weil es im Prinzip viel einfacher und ohne die Vermengung von Sozialrecht und Familienrecht geht. Das Ergebnis ist zwar nicht viel anders, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, aber es ist wenigstens nachvollziehbar.


    Du bist deiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet, ebenso musst du für das gemeinsame Kind sorgen, das kannst du. Folglich kann die Ehefrau ihr Gehalt für die Versorgung für das beim Vater lebende Kind einsetzen. Es ist die Düsseldorfer Tabelle heranzuziehen, da in die Spalte der geringsten Gehaltsgruppe zu schauen, das hälftige Kindergeld ist in Abzug zu bringen, und dann ist klar, was die Mutter zahlen muss.


    Unerheblich ist der Selbstbehalt, weil sie ja versorgt ist, ebenso, was an freiwilligen Leistungen erbracht wird. Die müssen nicht erbracht werden!


    Tut mir leid, dass ich keine bessere Auskunft erteilen kann, allerdings verstehe ich bei dem Kuddelmuddel eure Bedenken.


    Herzlichst


    TK

  • Ok, danke für die Antwort.


    Dann gilt also jetzt noch abzuklären was uns erwartet. Die Unterlagen haben wir denen Im Dezember 2019 geschickt, gestern kam erst die Antwort.

    Was können wir jetzt erwarten? Rückzahlung seid dem die Unterlagen angefordert wurden? Oder erst ab diesem Monat, da es jetzt erst raus ging, oder noch weiter zurück?


    Ein anderes Streit Thema was wir haben ist folgender Satz:

    "Sie machen Kosten von 200 Euro für die Leasingrate eines Kfz geltend. Hierzu möchte ich mitteilen, dass gemäß den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OberlandesgerichtsKoblenz für berufsbedingte Aufwendungen pro Entfernungskilometer zwischen Wohn- und Arbeitsort 10 Eur im Monat angesetzt werden können. In ihrem fall ist der Arbeitsplatz fußläufig(Laut Goolge Maps 28 Minuten hin und 32 Minuten zurück) erreichbar, da die Wegstrecke unter einer halben Stunde liegt. Zudem ist die Berücksichtigung der Pauschale für berufsbedingte aufwendungen in Höhe von Knapp 54 EUR bereits höher als die Kilometerpauschale."


    Bedeutet das, wir können ihre Leasing Kosten gar nicht ansetzen? Sie faehrt den kleinen auch immer zu Kita, was noch weiter entfernt ist. Haben wir mit dieser Argumentation mehr Chancen?


    Desweiteren wurden beim Lebenspartner einige Sachen nicht beachtet.

    Zum Bsp.:

    Autokauf, monatliche rate 235 EUR seid 2 Jahren, geht noch ein weiteres Jahr

    Mitglidschaft in einer Gewerkschaft


    Spielt es eine Rolle, dass der Lebenspartner in diesem Zeitraum Schulden Tilgungen hatte?

    Wie 3000 Bafög und 1500 Euro Rückzahlung Elterngeld und andere faktoren?


    Noch einmal Danke. Leider kommt im moment zu vieles dieser Sorte auf einmal, deswegen bin ich für jede Hilfe dankbar!

  • Hi,


    Du hast das System noch nicht verstanden. Es kommt bei dem Verdienst der Frau und deinem nicht darauf an, wie viel sie für den PKW ausgibt. Selbst wenn man das berücksichtigen würde, würde doch keine andere Berechnung rauskommen. Sie muss den Mindestunterhalt zahlen. Unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes.


    Herzlichst


    TK