Hallo,
wir haben heute eine unagenehmen Brief vom Job Center bekommen wegen Unterhalt.
Folgende Situation:
Vater des Unterhaltsrelevanten Kindes bekommt Hartz IV
Kind_1 ist 13 Jahre alt und beim Vater.
Mutter ist mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen. Mutter und neuer Lebenspartner haben ein gemeinsames Kind_2(2 Jahre) und leben zusammen mit dem Kind im selben Haushalt
- Ihr Verdienst reicht nicht aus für die Unterhaltszahlung.
- Es wurde eine private Vereinbarung getroffen, das ein geringerer Betrag gezahlt wird.
- Lebenspartner Verdient besser
Laut Berechnungen wird dem Lebenspartner aufgelistet, dass er Unterhaltspflichtig (372 Euro - 102(Kindergeld)) für das Kind_2 ist, dass er in einem geinsamen Haushalt mit der Mutter hat.
Noch dazu ist der Lebenspartner laut Auflistung dazu verpflichtet für die Mutter ebenfalls Unterhalt zu zahlen, da Sie seid Geburt 400 Euro weniger verdient.
Daraus folgt folgende Zahlungspflichten:
Der Lebenspartner hat 286 Euro für sein eigenes Kind_2 zu zahlen und noch einmal 397 Euro für die Lebenspartnerin.
Mutter muss für Kind_1 395 Euro Zahlen
Ist es richtig, dass bei zu geringen Selbstbehalt der Mutter, der Lebenspartner obwohl er im selben Haushalt wohnt und mit an der Erziehung beteiligt ist, zu diesen Zahlungen verpflichtet ist, bzw das diese in voller Höhe für die Unterhaltsberechnung der Mutter mit einbezogen werden?
Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten