Unterhalt Volljähriges Kind

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und habe ein Thema da mein Sohn im Juli 18 geworden ist.


    Zum Hintergrund:


    Ich bin 37 und seit 3 Jahren verheiratet. Ich habe eine zweijährige Tochter mit meiner Frau. Außerdem habe ich aus einer früheren Beziehung einen mittlerweile, 18 jährigen Sohn.

    Ich habe für Ihn immer Unterhalt! Beistandschaft/ Kommunikation lief immer über das Jugendamt. Nun ja dann nicht mehr.

    Ein Verhältnis zum Sohn besteht nicht, und wird von seiner Seite aus auch erstmal nicht erwünscht :(....


    Verdienst: 3700Euro Steuerklasse 3

    Frau ist noch zu Hause seit zwei Jahren.

    Kind geht im August 2020 erstmals in die Kita

    Frau wird dann voraussichtlich Teilzeit


    Nun zum Thema:


    Nun habe ich die Kommunikation in Richtung Kindsmutter aufgenommen. Sie selber ist arbeitslos und bezieht Hartz4.

    Für sie ist klar, ich muss für den Unterhalt komplett aufkommen. Sie hat noch ein weiteres Kind im Haushalt (8) um die sie sich kümmern muss.


    Nun zu meinen Fragen:


    1. Wieviel Unterhalt muss ich zahlen, berücksichtigt auf meine Situation?

    2. Wenn man sich nun auf einen Betrag "einigt" der unter dem "SOLL" liegt, kann dieser Differenzbetrag zurückgefordert werden von seiten meines Sohnes?

    3. Muss ich eigentlich überhaupt was zahlen, so lange er keinen Anspruch stellt?--> (nur für mein Interesse)


    Ich bin etwas überfordert gerade mit der Situation, weil ich alles richtig machen möchte...



    Vielen lieben dank schon einmal!


    Alles gute

    Peter:S

  • Hallo,


    wohnt der Sohn bei seiner Mutter?


    Besteht noch ein gültiger Titel/Jugendamtsurkunde?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Es gibt eine Urkunde aus 2010. Woran sehe ich denn, wie lange diese Gültig ist?

    Ja, das "Kind" lebt noch bei seiner Mutter und geht zur Schule...

  • Hallo,


    Gültig ist sie wenn nicht auf /bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist.


    Du wirst ca. 475€ Unterhalt zahlen müssen (bei einem Netto von 3700€).


    edy

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  • 679 abzüglich 204 Euro kindergeld, korrekt?

    Was ist aber mit der Beirechnung von einem im eigenen Haushalt lebenden Kind und einer Ehefrau für die ich beide Unterhaltspflichtig bin ?


    Kannst du was zu meinen anderen Fragen sagen?

  • Hi,


    dann mach ich mal weiter. Ich weiss jetzt nicht, ob dein Gehalt schon bereinigt ist und ob du nach Bereinigung in die nächst geringere Gehaltsstufe fällst. Das würde aber auch nur einige wenige € Unterschied ausmachen.


    Die Düsseldorfer Tabelle, die edy herangezogen hat, geht bei der Festsetzung der Unterhaltshöhe von zwei Kindern aus. Und diese Kinder sind vorrangig zu bedienen, erst dann kommt die Ehefrau dran. Du bist kein Mangelfall, kannst vom Rest das zweite Kind und die Ehefrau unterhalten. Damit ist alles klar.


    Bitte schau mal in deinen Schriftverkehr mit dem Jugendamt. Was hast du seinerzeit unterschrieben? Ist der Titel begrenzt bis zur Volljährigkeit oder ist er unbegrenzt? Das wäre für die Zukunft wichtig. Und - nicht mit der Mutter verhandeln, es sei denn, sie kann eine Vollmacht des Sohnes vorweisen. Auch sollte schriftlich abgesichert geklärt werden, auf welches Konto der Unterhalt überwiesen wird.


    Bitte treffe keine Vereinbarungen mit Mutter oder Sohn, die einen geringeren Betrag zum Inhalt haben. Wenn die Mutter ALG II Empfängerin ist, dann ist der Anspruch des Sohnes auf Unterhalt auf das Job-Center übergegangen. Sohn und Mutter bilden sozialrechtlich eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, der Unterhalt für den Sohn fließt in die Berechnung voll ein, letztlich hat der Sohn von ein paar € mehr gar nichts.


    So, das war mal ein grober Überblick. Aber, such mal den Titel raus, das wäre für die Zukunft wichtig.


    Herzlichst


    TK